Was ist los bei 1st-Housing?

gfxclub

Registered User
Ich möchte euch hier kurz meine Probleme bei 1st-Housing schildern.

Also ich habe am 2006-05-15 eine Kündigung zum 16.09.2006 geschrieben wie laut Vertrag Bedingung 3 Monat vorher, mit der bitte um eine Schriftliche Bestätigung.

Da bis zum 2006-06-06 keine Antwort angekommen ist habe ich eine Erinnerung geschrieben wieder mit der bitte um Beantwortung...

Wieder bekam ich keine Antwort so das ich die zweite Erinnerung geschrieben habe mit der Info:
Da Sie auf unsere Schreiben bisher nicht reagiert haben, sehen wir uns leider gezwungen, sollten Sie nicht bis zum 30.06.2006 unsere Kündigung bestätigen, den Dauerauftrag zurückzurufen.

Wie schon erwartet haben Sie heute trotz dem wiederufes des Dauerauftrages abgebucht so das ich gleich zu meiner Bank muss um die Überweisung zurück zurufen, des weiteren kam heute Post das die Lagerfrist abgelaufen ist des letzten Schreibens (lustiger weise würde der Brief geöffnet und per Tesafilm wieder zugeklebt :D ).

Mit viel glück reagieren Sie ja darauf wenn Sie kein Geld mehr bekommen... Hatte vielleicht noch jemand anders solche Probleme oder weis was dort los ist?

Zum gibt es solche Problemme bei Strato NOCh nicht :) Leider ist dort der Upload und Download sehr schlecht :mad:

Euer GFXclub

Ps: Sorry wegen der Rschreibung und der Zeichensätzung ich habe damit starke Problemme.
 
Hallo!
Das einfachste wäre wohl mal telefonisch nachzufragen, wie denn wohl der Stand der Dinge ist. Als Steigerung zum Einschreiben fällt mir nur die Zustellung per Justizvollzugsbeamten ein. Ohne Absprache zurückbuchen lassen würde ich nicht. Das geht meist nach hinten los.

mfG
Thorsten
 
Nun ja Telefonisch Meldet sich seit Tagen leider keiner mehr dort. :mad:

Als Steigerung zum Einschreiben fällt mir nur die Zustellung per Justizvollzugsbeamten ein
Nun ja dieses ist aber wohl bestimmt sehr teuer. :(

Ohne Absprache zurückbuchen lassen würde ich nicht. Das geht meist nach hinten los.

Nunja so gesehen stimmt es schon aber Sie haben ja durch die zurückrufung der Einzugsermächtigung ja Rechtlich nicht mehr das recht abzubuchen oder?!

Leider greift mein Rechtsschutz auch nur ein wenn Ich von jemanden Post bekomme und nicht wenn ich welche schreiben muss.
 
Hallo!
gfxclub said:
Nun ja dieses ist aber wohl bestimmt sehr teuer. :(
Glauben die meisten - ist aber gar nicht so. Siehe http://www.ra-kotz.de/gerichtsvollzieher.htm. Wann, wie und von wem er bestellt werden kann, kann ich dir für deine Situation natürlich nicht sagen.

Wenn du die Einzugsermächtigung wiederrufen hast kann auch niemand mehr von dienem Konto einziehen. Es gibt aber grundsätzlich zwei Arten auf die man fällige Beträge begleichen kann. Bankeinzug und Lastschrift. Informier dich imZweifelsfall genau was bei dir zur Anwendung kommt.

Bei den meisten Rechtsschutzversicherungen hat doch die Möglichkeit eines Beratungsgespräches. Wie sieht es da bei deiner aus?

Dies ist meine persönliche Meinung zur Situation und stellt keine Rechtsberatung dar. Dies obliegt in Deutschland ausschließlich Rechtsanwälten.

mfG
Thorsten
 
Danke für den Link hätte ich jetzt nicht gedacht das das von den Preißen so ist.

Wenn du die Einzugsermächtigung wiederrufen hast kann auch niemand mehr von dienem Konto einziehen.

Tja wenn das blos so währe Rechtlich vieleicht aber praktisch :)

Wenn du die Einzugsermächtigung wiederrufen hast kann auch niemand mehr von dienem Konto einziehen. Es gibt aber grundsätzlich zwei Arten auf die man fällige Beträge begleichen kann. Bankeinzug und Lastschrift. Informier dich imZweifelsfall genau was bei dir zur Anwendung kommt.
Die Lastschrift kann vom Kontoinhaber wieder zurückgeholt werden.
Der Abbuchungsaufttrag ist eine Zahlungsverpflichtung - und kann ähnlich wie eine Überweisung nicht zurückgeholt oder storniert werden.

Ich denke des wegen meinst du es auf dem Vertrag steht nur:"Ermächtigung zum Einzug von Forderungen von Ihrem Konto:" wer genau kann mir sagen ob es ein Abbuchungsaufttrag oder Lastschrift ist?

Jup stimmt Rechtsberatung habe ich guter Tipp.
 
Wie schon erwartet haben Sie heute trotz dem wiederufes des Dauerauftrages abgebucht so das ich gleich zu meiner Bank muss um die Überweisung zurück zurufen, des weiteren kam heute Post das die Lagerfrist abgelaufen ist des letzten Schreibens (lustiger weise würde der Brief geöffnet und per Tesafilm wieder zugeklebt :D ).

Es kann eigentlich nicht sein, dass 1st-Housing den Brief geöffnet hat. Der Brief wird nur dann gelagert, wenn er von der Post nicht zugestellt werden kann, weil der Empfänger nicht anwesend war. Wäre die Empfänger-Adresse falsch, hätte man ihn dir mit dem Vermerk "nicht zustellbar" zurückgeschickt, vorausgesetzt, du hast deine Adresse als Absender draufgeschrieben.

Hast du keine Absender-Adresse draufgeschrieben darf die Post den Brief öffnen und nachschauen, ob sich dort eine zustellbare Adresse befindet.

Grüße
tim
 
Hi Thorsten!

Ich moechte eine Sache von Dir aufgreifen, wo Du sagtest, dass Zurueckbuchen meist das falscheste ist, was man tun kann.

Meine Erfahrungen (nicht nur auf Provider bezogen) ist diese, dass das Zurueckbuchen meistens mind. den gewuenschten Effekt hat, dass man kontaktiert wird. In diesem Fall wurde vertragsmaessig gekuendigt und somit hat 1blu kein Recht mehr, das Geld einzuziehen.

In diesem speziellen Fall haette ich genauso gehandelt. Besonders aufgrund der Tatsache, dass 1blu fuer gfxclub nicht erreichbar war. Da sich Poststempel mit Datum auf dem Briefumschlag befinden, hat er mit Sicherheit bei einem (meiner Meinung nach nicht drohenden) Gerichtsverfahren alle Truempfe in der Hand.

Grundsaetzlich hast Du allerdings Recht, dass das Zurueckbuchen oft mehr Aerger erzeugt. Bei Grossunternehmen mit Rechnungsabteilungen mit einer Mitarbeiterzahl, die fast jeden mittelstaendischen Betrieb in der Gesamtmitarbeiterzahl toppen, kann ich das Zurueckbuchen nur empfehlen, wenn man im Recht (und da sollte man sich nicht nur sicher sein, sondern seinen besten Freund in dieser Situation, den Anwalt gefragt haben) ist!
 
Ich verstehe das Problem nicht. Du hast doch erst zum 16.9.06 gekündigt.
Der Server läuft also noch, der Vertrag besteht.
Wozu brauchst Du eine Kündigungsbestätigung? Solange Du nachweisen
kannst, dass Du fristgerecht gekündigt hast, ist doch alles in Ordnung.
Warum die Wallung?

Ciao

Martin
 
Hi,

also ich weiß nicht wie die anderen das sehen, aber fmschrader ich bin der Meinung, dass man _immer_ auf eine Kündigungsbestätigung bestehen sollte, da man sonst am Ende evtl. 'der Dumme' ist, wenn es drauf ankommt und es seitens des Verkäufers heißt 'Kündigung? Eine Kündigung haben wir nie erhalten'!
Deswegen sollte man eine Kündigung grundsätzlich auch per Einschreiben mit Rücksendung verschicken um auf Nummer sicher gehen zu können.
Und gfxclub sagte ja, dass er laut Vertrag 3 Monate im Vorraus Kündigen muss und da er zum 16.09. gekündigt haben will, die 3 Monate Vorlaufzeit allerdings ja schon überschritten sind, würde ich glaube ich auch ein wenig sensibel in der Angelegenheit reagieren!

Mein Tipp, mach das was Thorsten gesagt hat mit der Zustellung durch einen Justizvollzugsbeamten und dieser Soll deinen Brief mit Poststempel (oder eben eine Kopie davon) dabei haben, um zu beweisen, dass du Fristgerecht gekündigt hast!

Viel Glück in der Sache
und lieben Gruß
Freel@ncer14
 
Hallo,

Freel@ncer14 said:
ich bin der Meinung, dass man _immer_ auf eine Kündigungsbestätigung bestehen sollte
eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, sie braucht und muß nicht bestätigt werden. Man sollte allerdings darauf achten, daß man eine Zugangsbestätigung hat.
Deswegen sollte man eine Kündigung grundsätzlich auch per Einschreiben mit Rücksendung verschicken
Mach ich in der Praxis auch, je nach Vertrauen in den Vertragspartner durchaus auch einfaches oder Einwurfeinschreiben. Trotzdem nicht wirklich sicher, letztlich ist nur der Zugang eines Umschlags bestätigt und wenn das Einschreiben nicht angenommen wird ist es nicht zugegangen.

Sicher ist nur die amtliche Zustellung, der GV stellt nicht nur zu, er nimmt auch Kenntnis vom Inhalt. Ist in den meisten Fällen allerdings übertrieben, und als Unternehmer würde ich mir komisch vorkommen wenn jeden Tag der GV erscheint um einen Stapel Kündigungen zu bringen.
 
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