In den AGBs (m)eines (ersten) VServers gibt es folgenden Passus:
Die hervorgehobene Formulierung ist so allgemein gehalten, dass nach meinem Verständnis als juristischer Laie jede Nutzung als FTP-, WebDAV- und Webserver unzulässig wäre. Ist "Downloadserver" ein feststehender Begriff? Zumindest keiner in der Wikipedia. Ich habe mir dann noch AGBs anderer Provider stichprobenweise angeschaut, aber diese Formulierung bisher kein zweites Mal gefunden.
Schade eigentlich, denn das Preis-/Leistungsverhältnis dieses vServers ist nach meiner Meinung und Erfahrung der ersten 3 Wochen gut, die Admin-Weboberfläche top. Aber das Risiko, für irgendeine "unangemessene" Serverbelastung belangt zu werden, erscheint mir unkalkulierbar - zumal ich noch keine praktische Erfahrung mit gemieteten VServern habe. Oder sehe ich hier zu schwarz??
In vergleichbaren AGBs sichern sich andere vServer-Anbieter so ab, dass keine urheberreichtlich geschützten Inhalte verbreitet werden dürfen. Eine typische, meiner Meinung legitime Formulierung wäre z.B.:
Ein weiterer Anbieter einer Traffic-Flatrate schließt ganz konkret aus:
Es ist ausdrücklich untersagt von den Servern in irgendeiner Weise sogenannte 'Massen-E-Mails', 'Spam E-Mails', etc. zu versenden (E-Mails vergleichbaren Inhalts an mehr als 500 Empfänger pro Tag) sowie den Server als Downloadserver zu verwenden oder den Server in anderer unangemessener Weise zu belasten. Die Firma ... ist in einen solchen Fall berechtigt den Account sofort zu sperren und die dadurch entstandenen Kosten auf den Kunden zu übertragen.
Die hervorgehobene Formulierung ist so allgemein gehalten, dass nach meinem Verständnis als juristischer Laie jede Nutzung als FTP-, WebDAV- und Webserver unzulässig wäre. Ist "Downloadserver" ein feststehender Begriff? Zumindest keiner in der Wikipedia. Ich habe mir dann noch AGBs anderer Provider stichprobenweise angeschaut, aber diese Formulierung bisher kein zweites Mal gefunden.
Schade eigentlich, denn das Preis-/Leistungsverhältnis dieses vServers ist nach meiner Meinung und Erfahrung der ersten 3 Wochen gut, die Admin-Weboberfläche top. Aber das Risiko, für irgendeine "unangemessene" Serverbelastung belangt zu werden, erscheint mir unkalkulierbar - zumal ich noch keine praktische Erfahrung mit gemieteten VServern habe. Oder sehe ich hier zu schwarz??
In vergleichbaren AGBs sichern sich andere vServer-Anbieter so ab, dass keine urheberreichtlich geschützten Inhalte verbreitet werden dürfen. Eine typische, meiner Meinung legitime Formulierung wäre z.B.:
Unter keinen Umständen darf der Kunde urheberrechtlich geschützte Inhalte unberechtigt auf dem gemieteten Server anbieten oder verbreiten. Insbesondere das Betreiben von so genannten P2P-Tauschbörsen, Download-Services oder Streaming-Diensten, über die eventuell urheberrechtlich geschützte Inhalte unberechtigt verbreitet werden können, ist nicht gestattet.
Ein weiterer Anbieter einer Traffic-Flatrate schließt ganz konkret aus:
Im Klartext: wird auf den Werbeseiten ein vergleichbar hohes Trafficvolumen oder gar eine Flatrate angeboten, so kann man nach meinem Eindruck damit rechnen, dass im Kleingedruckten jegliche Nutzung, die einen hohen Traffic verursachen könnte, ausgeschlossen ist.- Downloadportale z.B. für Gameserver, Patches, CDs, DVDs, Images etc.
- Videoportal wie z.B. YouTube, myVideo oder Clipfish
- Filesharing jeglicher Art
- TOR-Server oder andere Dienste die zur Anonymisierung genutzt werden können
- Streamingserver jeglicher Art