Im Internet nahmen die obersten Datenschützer bislang insbesondere Webtracking-Tools wie Google Analytics ins Visier. Diese Dienste loggen und verarbeiten Surfer-IP-Adressen, die nach Ansicht der deutschen Datenschutzbeauftragten personenbeziehbar sind und damit gegen Vorgaben des Datenschutzes verstoßen. Eine aktueller Fall aus Lüneburg zeigt nun, dass zumindest der niedersächsische Datenschutzbeauftragte Joachim Wahlbrink weitreichendere Konsequenzen aus der juristischen Auffassung herleitet.
Kompletter Artikel bei heise online: http://www.heise.de/newsticker/meld...te-Linie-gegen-Website-Betreiber-1193121.html
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