Vorratsdatenspeicherung

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Deleted member 6950

Guest
EIn Heise-Artiekl hat heute bei uns ist heute die Frage aufkommen lassen, wer zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet ist, da wir selber Root-Server betreiben und unseren Kunden auch Mail zur Verfügung stellen.

Laut dem was ich bis jetzt gelesen habe sind alle die Ihre Mail-Services eines eigenen Servers anderen Personen zur Verfügung stellen zur Datenspeicherung verpflichtet.

Wie hanhabt ihr das damit? Archiviert ihr alle Daten oder nicht? Welche Begründung habt ihr zur (Nicht)Speicherung der Daten beizutragen?
 
Ich halte das Gesetz für Verfassungswidrig. Und solange da nicht das letzte Wort drüber verloren ist, mach ich auch nichts in der Richtung.
Insbesondere in der Zeit wo die Diskussion IP <=> personenbezogene Daten wieder heiß entflammt ist.

Die Einhaltung dieses Gesetztes ist allerdings recht einfach. Denn gespeichert werden sollen lediglich die "Verkehrsdaten". Auf Server-Deutsch: Die Logfiles.
D.h. in der Praxis reicht es einfach dem Logrotate entsprechend einzustellen. Bei wöchentlichen Rotationen wären es also 6 * 4 =~ 24 rotierte Logfiles. Bei täglicher Rotation entsprechend 168. Wer die Logfiles nach Größe rotiert, muss halt einen entsprechenden Mittelwert finden.

Noch dazu ein Wort:
sind alle die Ihre Mail-Services eines eigenen Servers anderen Personen zur Verfügung stellen zur Datenspeicherung verpflichtet.
Nicht nur für Andere sondern auch über sich selbst.
Sprich: Sobald Email-Postfächer auf dem Server liegen.
Ausgenommen sind lediglich Relay-/Smarthosts.

huschi.
 
Ohne Gewähr: Soweit ich informiert bin, gilt die stringente Aufbewahrungspflicht nur bei einer bestimmten Anzahl an Kommunikationsteilnehmern, sprich Kunden.
Zum Großteil hat das etwas mit der Datenübermittlung zur entsprechenden öffentlichen Einrichtung zu tun. Dort werden bestimmte Verfahren und Gerätschaften einfach vorgeschrieben. Die Anschaffungspreise bewegen sich aber im mittleren 5-stelligen Bereich - das kann keinem kleineren Hoster zugemutet werden.

Das hatte ich aber nur aufgeschnappt - Quellen hatte ich diesbezüglich noch nicht recherchiert.
 
Und noch ein Gerücht:
"Die Speicherpflicht umfasst nur „in der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienste“. Dienste, die nicht von ihren Nutzern oder von Werbekunden finanziert würden, fallen nicht unter die Speicherpflicht."

Beide Gerüchte sind falsch!

Wikipedia gibt darüber ausführlich Auskunft:
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung

huschi.
 
Tja, wem soll man nun trauen? :confused::confused::confused:
Einer Internet-Nachricht von vor 3 Jahren (also zu einem Zeitpunkt, an dem das Gesetz noch gar nicht verabschiedet war) oder einem Wikipedia-Artikel der zuletzt vor 8 Tagen überarbeitet wurde und z.T. vom "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung" betreut wird?

Mir ist zumindest nicht bekannt, dass die Universitäten in Deutschland entsprechende technische Vorrichtungen betreiben.
Siehe o.g. Logrotate. Weißt Du wirklich wie lange die Logfiles an den Unis aufgehoben werden?

huschi.
 
Vertrauen, Glauben und Realität sind drei grundverschiedene Dinge.

Nach meinem eigenen - ganz sicher nicht absolutem - Kenntnisstand müssen spezielle technische Geräte und Verfahren für die Vorratsdatenspeicherungen genutzt werden.
Ich selbst würde daher die Frage, ob Speicherung oder nicht nach der Frage beantworten: Ist eine entsprechende [große] Investition verhältnismäßig bzw. ist eine solche Infrastruktur eingerichtet.

Ob die o.g. Infrastuktur generell gilt, kann ich auch nicht mit völliger Sicherheit sagen. Ich kann aber auch keinem nach bestem Wissen und Gewissen versichern, dass Wikipedia eine ähnliche inhaltlich fundierte Qualität wie der komplette Brockhaus-Band besitzt.
 
Nach meinem eigenen - ganz sicher nicht absolutem - Kenntnisstand
Aber ohne Belege windest Du Dich um Deine eigene Achse, dass hoffentlich bald Dein Glaube auf das Vertrauen Deiner eigenen Realität zerbricht.

Also, was möchtest Du uns eigentlich damit sagen???
(Außer dass Du anscheinend keine Kritik verträgst.)

huschi.
 
Huschi - ich vertrage Kritik. Ich wollte auch keine pauschale Abwehrhaltung einnehmen, sondern nur schildern, welchen Kenntnisstand ich in der Sache habe.

Du hast mich nun aber dazu veranlasst, auch mal in den Gesetzestexten zu stöbern. In der Telekommunikationsüberwachungsverordnung findet sich letztlich folgendes:

§ 3 Abs. 2 Nr. 5 TKÜV
Für Telekommunikationsanlagen im Sinne von Absatz 1 müssen keine Vorkehrungen getroffen werden, soweit [...] an sie nicht mehr als 10.000 Teilnehmer oder sonstige Nutzungsberechtigte angeschlossen sind.

Zu den technischen Einrichtungen habe ich jetzt nicht weiter im Gesetzestext geschaut. Ich bin jetzt etwas hämisch und verlinke den entspr. TKÜV Artikel von Wikipedia.

Von Wikipedia halte ich übrigens bei solchen Themen wenig - daher der Eindruck der energieschen Antipathie :)
 
Last edited by a moderator:
Sehr schön. Nachdem Du nun mal ein paar Fakten gebracht hast, können wir auch endlich feststellen, dass wir hier über zwei verschiedene Dinge reden:
Telekommunikations-Überwachungsverordnung != Vorratsdatenspeicherung

Und damit ist diese Diskussion wohl beendet, alle Missverständnisse ausgeräumt und evtl. können andere User sich zur eigentlichen Frage und Ihren Maßnahmen zur Vorratsdatenspeicherung-Regelung äußern.

huschi.
 
So, nachdem mir die erste Antwort weitergeholfen hat und ich mich einfach mal auf größere Logfile-Voluminas einstellen werde, habe ich mich köstlich amysiert über eine Wortshlacht wie sie ja so manchmal hier geführt wird.

Ich würd dann mal den Thread schließen, nach dem wir nun wissen, dass 2*3=4+3=9 falsch ist. :-)
 
Diese einseitige Sichtweise klärt sicherlich keinerlei Missverständnisse auf, huschi. Die Gesetzeslage ist nicht eindeutig und bedarf noch einiger Änderungen.
Eins noch: ich habe nie behauptet, dass das TKÜV den Neuregelungen im TKG entsprechen würden.

Es scheint aber lieber nur das geglaubt zu werden, was auf Wikipedia geschrieben steht. Dabei will ich euch gar nicht weiter stören...

@Cidrix: Man sollte sich entscheidungs- und gleichermaßen geschäftsrelevanten Rat in juristischen Fragen nicht in einem Forum holen - noch dazu, wenn von vornherein keine Diskussion, lediglich ein simples ja oder nein gewünscht ist.
Letztlich bleibt es dein Problem, ich würde dir aber wärmstens empfehlen, professionellen rechtlichen Beistand zu befragen.
 
Lieber Anderson, Du trägst den falschen Namen. Benenn Dich doch in "Agent Smith" um. Der war genauso einseitig.
Du lieferst leider wieder keinerlei Fakten, die erklären warum man Wikipedia nicht trauen sollte.

Aber ich "troll" mich jetzt mal. Denn das ist ja wirklich nicht auszuhalten. :(

huschi.
 

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