VDS bei vServer

imonix

New Member
Hallo,

meine Frage bezieht sich auf die Vorratsdatenspeicherung bei Server. Und hoffe das ich hier eine Antwort auf meine Frage bekomme. Welche Daten muss der Server speichern? reichen die nötigen Logfiles aus?.
 
Übergangsfrist bis Januar 2008 für Internet-Provider.

Im Januar 2007 ist wohl die Klage gegen das Gesetz.

Dies ist keine Rechtsberatung!
 
Alles was ich eigentlich Wissen wollte ist, ob ein vServer die Daten Speichern muss. Wenn es der Internet Provieder macht.
 
@Spin-Doc: Hast recht, sorry. Natürlich 2008 bzw. 2009.

@imonix: Verbindungsdaten

Dies ist keine Rechtsberatung!
 
Die Verbindungsdaten werden bei den ISPs erhoben. Zudem muss dazu eine bestimmte Schnittstelle für die Abfrage bereitgestellt werden.
Als Server-Betreiber kannst du zweiteres gar nicht erfüllen und ersteres trifft auf dich nicht zu.

Das geniale daran ist, dass die Behörden auf die Datenhalden zugreifen dürfen sollen, ohne dass der ISP dies bemerken kann. Eine Protokollierung der Zugriffe auf die Schnittstelle ist ausdrücklich untersagt.
(Das letztere hab ich mal von der E-Mail-Abhör-Schnittstelle interpoliert. Aber wieso sollten sie das Protokollieren bei der VDS erlauben, wenn es für E-Mail-Abhören explizit verboten ist...)
 
Was sowieso noch lustig wird:

Vorratsdatenspeicherung vs. Datenschutzgesetz

Also Speicherung von Daten, ohne das du als Provider die Zustimmung deines Kunden hast.
 
Vorratsdatenspeicherung bei E-Mail Betreiber

Hallo erstmal,

wir betreiben einen dedizierten Server denn wir an Endkunden vermieten - E-mail Accounts vermieten -

soweit ich den Gesetzestext verstanden habe, müssen wir die Zugriffe und die Verbindungsdaten protokolieren - nun stellt sich die Frage :

gibt es eine fertige Lösung um ein Postfix Mailserver dazu zu bringen die Daten zu speichern.

Oder kann man in den serverlogs die benötigten informationen finden ?

mfg
Ch. B
 
Oder kann man in den serverlogs die benötigten informationen finden ?

Ja.
Wann, Wer, Wohin/Auf was zugegriffen wird, steht in allen Logs.
Im Grunde nichts neues, ausser das man sie nun aufbewahren muss.

Einzigste Problem im Gesetzestext ist auch die Rede von einer Schnittstelle für die Behörden um auf die Logs zugreifen zu können.
Wie diese Schnittstelle auszusehen hat, keine Ahnung.
 
Einfaches Aufbewahren reicht nicht. Es müssen Schnittstellen implementiert werden.

Bei der VDS betrifft dies die Anbieter von Kommunikationskanälen - also Provider und Telefongesellschaften - nicht Anbieter von Inhalten oder Services.
Wer einen Server betreibt sollte also nicht panisch rumrennen.

Und wer E-Mail-Dienste für die breite Masse anbietet, der muss eine Schnittstelle zum Zugriff auf die E-Mails vorhalten. Und zwar dann, wenn er mehr als eine bestimmte Anzahl User versorgt. (Das hat übrigens mit VDS nichts zu tun und ist schon längere Zeit so.)
Wer darunter liegt muss nicht panisch rumrennen - dazu zählen alle, die E-Mail-Adressen für Familie, Freunde, einen Clan oder eine kleinere Community anbieten.
Die Schwelle könnte 1000 sein - aber mein Zahlengedächtnis ist nicht so toll.
Wer da drüber kommt, nimmt entweder so viel Geld damit ein, dass er sich Beratung kaufen kann; oder die Kosten für die Implementierung der Schnittstelle sind so hoch, dass er den Dienst lieber einstellen/begrenzen will.

(Keine Rechtsberatung)
 
Last edited by a moderator:
Hallo,

Und wer E-Mail-Dienste für die breite Masse anbietet, der muss eine Schnittstelle zum Zugriff auf die E-Mails vorhalten. Und zwar dann, wenn er mehr als eine bestimmte Anzahl User versorgt. (Das hat übrigens mit VDS nichts zu tun und ist schon längere Zeit so.)

diese eMail-Speicherung ist nichts neues, das stimmt. Aber bei der VDS geht es zusätzlich (IMHO ohne spezielle Mindestgrenze) ja auch darum die "Verbindungsdaten" der eMails zu speichern. Also From, To, Message-ID und das Datum. Dabei ist doch davon auszugehen, dass das im Verantwortungsbereich des eMail-Dienstabieters liegt und nicht irgend ein (also z.B. Anbieter eines DSL Anschlusses) ISP. Zumindest ist das mein Verständnis von dieser Regelung.

Gibt es denn keine verlässliche Quelle die etwas verlässliches aussagt oder zumindest Verweise bietet? Muss ein kleiner Provider von eMail-Diensten wirklich zum Anwalt und sich bei diesem erkundigen was er zu tun hat?

Viele Grüße
Lukas
 
Könntet ihr diese "E-Mail Speicherung" mal näher erläutern?
Vielleicht auch ein Paragrafen nennen zum nachlesen. ;)
 
Bei der Gelegenheit koennte man mit so einem "OnlineAnwalt" mal verhandeln, so zwecks Zusammenarbeit mit diesem Forum als gute Werbung oder so?!
 
Könntet ihr diese "E-Mail Speicherung" mal näher erläutern?
Vielleicht auch ein Paragrafen nennen zum nachlesen. ;)

http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s3198.pdf

Darin Artikel 2, "Änderung des Telekommunikationsgesetzes" (Seite 8).

§113a, Abs. 3, "Die Anbieter von Diensten der elektronischen Post speichern:" (Seite 10)

Auch interessant ist §113b, "Verwendung der nach §113a gespeicheten Daten" (Seite 11)

Einige Informationen findet man auch unter Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! - Startseite

Viele Grüße
Lukas
 
Da steht das die seit längerem umstrittenen Verbindungsdaten (wie jeder ja mittlerweise wissen sollte) gespeichert werden.
Eure Sätze lesen sich aber so, dass die E-Mails als solches gespeichert werden sollen und das wäre mir neu.
 
Ja schön, das habt ihr bereits gesagt.
Deshalb hat ich ja um genauere Informationen gebeten, den Kram zur aktuellen VDS kenn ich mittlerweile auswendig. :rolleyes:
 
Im Bezug auf die VDS sind gar keine E-Mails zu speichern, sondern jediglich die Verbindungsdaten.
Wie bereits geschrieben, haben Anbieter öffentlicher E-Mail Dienste diese zu speichern und zur Verfügung zu stellen.

Ihr habt aber auch von der Speicherung der Mails als solches gesprochen und ich möchte immer noch gern wissen welches Gesetz dies vorschreibt.
Google liefert für diesen Sachverhalt nur unrelevanten VDS Kram.
 
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