Schwarzarbeit bedingt, daß Du für geleistete Arbeit eine Entlohnung bekommst, die Du nicht beim Finanzamt meldest. Solange Du keine Entlohnung bekommst findet also diesbezüglich auch keine Schwarzarbeit statt.Hallo,
könnte man einen unbezahlten Dienst als Server und Foren-Admin als
Schwarzarbeit bezeichnen?
Kommt drauf an.Sollte man etwas Schrifftliches fixieren?
was ist denn e.V. - eingetragener Verein?Wie sollte der Dienst behandelt werden wenn es zu einem e.V kommt?
Sobald man dafür eine Gegenleistung (gleich welcher Art und Höhe) bekommt und diese nicht ordnungsgemäss verbucht und/oder dem Finanzamt mitgeteilt wird: Ja.könnte man einen unbezahlten Dienst als Server und Foren-Admin als
Schwarzarbeit bezeichnen?
Eigentlich, würde man es genau nehmen, sind diese Unternehmen gar nicht in der Lage das zu dem Preis zu machen, der Angeboten wird. Ich kenne aber kein Gesetz, dass es verbietet kostenlos zu arbeiten bzw. keine Gewinne zu machen.
Das was die kleinen Provider machen, empfinde ich als ethisch nicht vertretbar.
Sie kommen aber mit durch.
Bei Gameserverfragen kann man auch mehr als 90% der tickets bereits im First-Level abarbeiten, ohne das der "Mitarbeiter" auch nur in die nähe einer administrativen Shell, seriellen Port o.ä. muss.Nur so lange kein Mitbewerber aufgrund unlauterem Wettbewerb dagegen vorgeht. Denn dann wird es nicht nur ethisch unvertretbar, sondern auch rechtlich. Es dürfte sehr schwer sein, es wasserdicht hinzubekommen, dass
a) eine verlässliche Administration erfolgt und
b) ein Marktteilnehmer kein Entgelt an seinen Admin leistet.
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.A.
Ein Tipp an das Finanzamt lässt solche "Kontrukte" meist einfacher und genauso zuverlässig kollabieren als erst umständlich auf eigene Kosten einen Anwalt loszuschicken.Nur so lange kein Mitbewerber aufgrund unlauterem Wettbewerb dagegen vorgeht. Denn dann wird es nicht nur ethisch unvertretbar, sondern auch rechtlich. Es dürfte sehr schwer sein, es wasserdicht hinzubekommen, dass
a) eine verlässliche Administration erfolgt und
b) ein Marktteilnehmer kein Entgelt an seinen Admin leistet.
Schwieriger sind die Fälle, die mit freien Mitarbeitern operieren. Da greift der Mindestlohn nicht. Und die i.d.R. als "Bezahlung" gewährten Dienst-/Sachleistungen fallen meist unter die steuerfrei-Grenze.
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