Für alle Server-Tarife gilt: Einmalige Einrichtungsgebühr für alle Server 99,- EUR. 12 Monate Mindestvertragslaufzeit. Unbegrenztes Trafficvolumen für Ihren 1&1 Server (bei Trafficverbrauch über 1.000 GB/Monat erfolgt zu Ihrer eigenen Sicherheit Anbindung mit 10 MBit/s statt sonst 100 MBit/s, Freischaltung auf 100 MBit/s jederzeit in Ihrem Control-Center, keine Mehrkosten für Traffic). Preise inkl. MwSt.
Thorsten said:Hallo!PS: Von Traffic verbraten halte ich gar nichts .
mfG
Thorsten
Warum denn , warum sollte man seine Leistung nicht ausnutzen die man bezahlt ?
Guckst du hier:C93 said:Warum denn , warum sollte man seine Leistung nicht ausnutzen die man bezahlt ?
Und nun:http://dsl.1und1.de/xml/order/DslFlatrate said:- 1&1 Flatrate ohne Wenn und Aber
- Keine Volumen- oder Zeitbeschränkung
google.de '1&1 100 Euro DSL' said:- 1&1: DSL-Powersurfer bekommen 100 Euro bei Kündigung
- 100 Euro - 1und1 säubert weiter seinen Kundenstamm - dsltarife News
Hallo, ich will hier jetzt nicht vom Thema abschweifen, aber könntest du mir schnell den Auszug aus den AGB dieses Themas bezüglich zeigen?Tyler said:@ djrick
nur um dir Ärger zu ersparen. Streams sind nicht.
4.4
Der Kunde verpflichtet sich, urheberrechtlich geschützte Inhalte unberechtigt weder anzubieten noch zu verbreiten. Das Betreiben von so genannten P2P-Tauschbörsen, Download-Services oder Streaming-Diensten, über die eventuell urheberrechtlich geschützte Inhalte unberechtigt verbreitet werden können, ist nicht gestattet. Darüber hinaus ist es untersagt entsprechende Links, die auf P2P-Tauschbörsen, Download-Services, Streaming-Dienste oder deren Inhalte verweisen, zur Verfügung zu stellen. Bei Verstößen behält sich 1&1 das Recht vor, den Server ohne Vorankündigung vom Netz zu trennen und den Vertrag zu kündigen.
ist wirklich lustig. Tauschbörsen: okay, sehe ich ein, kann man gerne verbieten. Was nun jedoch schon wieder "Download-Services" genau heißt, weiß man erst, wenn der Server offline ist. Sofern mein Deutschverständnis nun nicht total schlecht ist, so ist doch eigentlich jeder angebotene Download ein Download-Service. Wenn schon, denn schon. Man kann nicht AGBs mit ungeklärten Begriffen rauskloppen. Nun zu der Streaming-Geschichte: ist ja soweit in Ordnung.. bis auf, dass der Nebensatz dem vorigen Satz zu 50% seine Wirkung nimmt... Mal ironisch gefragt (da der Satz nicht korrekt und klar geschrieben wurde):Das Betreiben von so genannten P2P-Tauschbörsen, Download-Services oder Streaming-Diensten, über die eventuell urheberrechtlich geschützte Inhalte unberechtigt verbreitet werden können, ist nicht gestattet.
Ich würde keinen kennen, der auf seiner Seite dann sein Webradio z.B. nicht verlinken würde.Darüber hinaus ist es untersagt entsprechende Links, die auf P2P-Tauschbörsen, Download-Services, Streaming-Dienste oder deren Inhalte verweisen, zur Verfügung zu stellen.
Siehe meinen Post..das ist das was mich total aufregt bei EinsUndEins, sei es im Rootserverbereich als auch im DSL Bereich.server4downs said:Nett ausgetüftelt
Soviel zu "ohne Wenn und Aber"
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