Torrents auf deutschen Servern?

Brain128

Registered User
Hallo,
ist es in Deutschland erlaubt die *.torrent -Dateien auf der eigenen Homepage/ Server zum download anzubieten? Bzw, ist es strafbar?

MFG
Brain
 
Guin said:
Wenn der Inhalt hinter dieser Datei legal ist, ist es erlaubt...
Dementsprechend darf ich dann quasi kein Torrents anbieten hinter denen ein Musik-Album steckt? Verstehe ich das richtig?

MfG
Brain
 
Ich denke so generell kann man das rechtlich nciht beurteilen, sonst wäre die rechtslage nicht so schwierig mit P2P Foren & Portalen.


Cya JPsy - hab gehört in Holland solls ganz schön sein um diese Jahreszeit...
 
Es ist verboten, auf illegale Inhalte zu verlinken. (Punkt)

Mit welchen Tricks man das umgehen kann, sol hier nicht diskutiert werden.
 
Das ist definitiv falsch!
Man kann sich von jedem Link distanzieren und ist somit nicht für verlinkte Inhalte haftbar zu machen.
- UND -
Torrents anzubieten ist nach dem deutschen Recht legal. Egal ob Torrents zum neuesten Blockbuster oder zu einer alten Textdatei auf deiner Festplatte.

ABER!!!

Die Filmindustrie / Musikindustrie verklagt Homepages, die Torrentfiles zu Kinofilmen, Musikalben oder ähnlichem anbieten trotzdem. Und dann steht einem schnell eine ein-, zwei- oder mehr-millionen-dollar Klage (Zivilrechtlich) ins Haus.
Daher würde ich den Gedanken nicht wirklich weiterverfolgen.

Ein Beispiel hierzu:
Lokitorrent

Greetz, M-Nasty
 
Man kann sich von jedem Link distanzieren und ist somit nicht für verlinkte Inhalte haftbar zu machen.
Ja, das viel zitierte Hamburger Gerichtsurteil....

http://jendryschik.de/misc/disclaimer
http://www.e-recht24.de/muster-disclaimer.htm
http://www.internetrecht-rostock.de/disclaimer.htm

Naja.. kann jeder zur Not in Google selber suchen.

Beispiel:
Wenn ich jetzt auf einer Gamez Downloadseite verlinke und drunterschreibe, dass ich mich von dem Inhalt der verlinkten Seite distanziere, bin ich bestimmt nicht freigesprochen.
 
Nein, es geht dabei ncith um das - zugegeben oft falsch benutzte & zitierte Hamburger Urteil, sondern um ein anderes Urteil, habe es gerade nicht greifbar aber kannst das problemlos bei frag-einen-anwalt.de wo ich es nachgeschlagen habe raussuchen.

Die Sache ist nciht so einfach wie du sie darstellst... @ guin


cya JPsy - aber empfehlenswert ist es nciht und sinnvoll sowieso nciht. Denke das erübrigt den rest der blöden Diskussion. ;)
 
vgl. Heise Urteil, du bist haftbaer, wenn du dir die Inhalte "zu eigen machst", und das dürfte in 99,98% der fälle so sein.

Stelle immer die Frage, wem dein Link nutztz. Nur wenn der Nutzen unter die besonderen Schutzpragraphen fällt, ist es nicht illegal. (Wissenschaft, politische Meinungsbildung,...)
Da diese Punkte aber nur bei den wenigsten Menschen überhaupt in Betracht ommen könnne, solltes du ersteinmal von der Illegalität deiner Links ausgehen, bis du das Gegenteil stichhaltig beweisen kannt. (und spätestens nach dieser diskusion wird jeder Richter dir vorwerfen, dass du dich mit der Rechtmäßigkeit deiner Sache beschäftigt hast, und deren Zweifel dir klar sein mussten und du damit nicht mehr sorglos handeln durftest, das ist ja ab jetztz alles wieder besseren Wissens, qed)

Gruß MeMeD
 
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