Steinadler
New Member
Habe gerade was Interessantes in Erfahrung gebracht - klick.
Kurz zusammengefasst steht in dem Artikel:
- Wenn eine Domain namensrechtlich schützbar ist (sowas wie porsche.de zum Beispiel), dann sind Tippfehler-Domains rechtswidrig.
- Wenn eine Domain namensrechtlich aber nicht schützbar ist (sowas wie wetter.de), dann darf man sich eine Domain wie zum Beispiel wettre.de registrieren, ohne dass man dadurch gegen das Recht verstößt. Die einzige Bedingung ist, dass man u.U. einen Hinweis auf der Seite anbringt, dass man sich nicht auf wetter.de befindet.
Harter Tobak eigentlich, oder?
Kurz zusammengefasst steht in dem Artikel:
- Wenn eine Domain namensrechtlich schützbar ist (sowas wie porsche.de zum Beispiel), dann sind Tippfehler-Domains rechtswidrig.
- Wenn eine Domain namensrechtlich aber nicht schützbar ist (sowas wie wetter.de), dann darf man sich eine Domain wie zum Beispiel wettre.de registrieren, ohne dass man dadurch gegen das Recht verstößt. Die einzige Bedingung ist, dass man u.U. einen Hinweis auf der Seite anbringt, dass man sich nicht auf wetter.de befindet.
Harter Tobak eigentlich, oder?