gunnarh
Allwissende Müllhalde
Ich denke die Diskussion gleitet hier etwas von der eigentlichen Fragestellung ab. Als Österreicher bin ich mit der deutschen Rechtslage nicht vertraut - aber wenn ich nur ein paar Zeilen über euer Telemediengesetz drüberlese sehe ich da sofort den Begriff "Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind". Man ist an keinem Postfach niedergelassen, ein Postfach stellt - zumindest in Österreich, und es würde mich wundern wenn es in Deutschland anders wäre - auch keine ladungsfähige Anschrift dar.