Von allen Seiten gelobt passierte das Gesetz Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen den Bundesrat - Besonders gemein und tricky: Die Vorschriften zum erlöschen des Widerrufrechts bei Dienstleistungen wurden ebenfalls erneuert.
Bisher war es problemlos möglich, dass Widerrufrecht mittels Checkbox und dem Hinweis => Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben. <= auszuhebeln.
Das geht nun nicht mehr, denn der o.g. Hinweis muss durch den folgenden ersetzt werden => Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. <=
Im Klartext bedeutet das -> Das Widerrufsrecht wird künftig nur dann erlöschen wenn der Kunde die Dienstleitung vollständig bezahlt hat.
Alle Anbieter sollten Ihre Webseiten und Bestellabläufe prüfen und korrigieren, denn Abmahnern ist bereits jetzt Tor und Tür geöffnet.
Alle Dienstleistungsanbieter, die ja Geld wie Heu verdienen, sind kräftig in den "allerwertesten" gekniffen. Manchmal frage ich mich, ob der Endkunde nicht zu tode geschützt wird.
Quelle u.a. => heise.de
Bisher war es problemlos möglich, dass Widerrufrecht mittels Checkbox und dem Hinweis => Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben. <= auszuhebeln.
Das geht nun nicht mehr, denn der o.g. Hinweis muss durch den folgenden ersetzt werden => Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. <=
Im Klartext bedeutet das -> Das Widerrufsrecht wird künftig nur dann erlöschen wenn der Kunde die Dienstleitung vollständig bezahlt hat.
Alle Anbieter sollten Ihre Webseiten und Bestellabläufe prüfen und korrigieren, denn Abmahnern ist bereits jetzt Tor und Tür geöffnet.
Alle Dienstleistungsanbieter, die ja Geld wie Heu verdienen, sind kräftig in den "allerwertesten" gekniffen. Manchmal frage ich mich, ob der Endkunde nicht zu tode geschützt wird.
Quelle u.a. => heise.de
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