server4you Vertrag ungültig?

headless

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hallo Forum,

ich kam vor einem Jahr mal spontan auf die Idee einen VServer bei server4you zu mieten. War (glaube ich!) mit zwölfmonatiger Vertragslaufzeit. Ich habe das Formular allerdings zwischendrinn abgebrochen, weil ich mich dann doch umentschieden habe. In meinem mailfach finde ich auchnoch eine mail vom 22.11.2010 in der ich gebeten werde unvollständige Unterlagen zu ergänzen, damit das Produkt freigeschaltet werden kann: meine Telefonnummer. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich darauf nicht weiter reagiert habe. Nun bekam ich am 26.11.2010 eine mail, das mein Produkt freigeschaltet sei ect. am 27. kam dann die Rechnung. Diese Mails und auch die Abbuchung von meinem Konto habe ich übersehen (Ja - schön blöd, aber wenn man viel Mailverkehr und zich Überweisungen, Geldeingänge hat kann das schon mal passieren)

jedenfalls bin ich erst jetzt am 26.11.2011 darauf aufmerksam geworden, als die Rechnung für die Vertragsverlängerung in meinem mailfach landete und heute der Betrag abgebucht wurde. Habe die Lastschrift zurückgenommen und server4you eine mail geschickt, in der ich den Sachverhalt dargelegt habe, den Vertrag nicht anerkannt habe und auch das Geld was sie letztes Jahr abgebucht haben, zurückgefordert habe.

Als Antwort bekam ich, das in ihrem log vermerkt sei, das sie mich telefonisch kontaktiert hätten, und ich die Bestellung bestätigt hätte. Und sonst auch keine Kündigung meinerseits vorliege, sie Also die Forderung (was ich zurückbuchen ließ) aufrecht erhalten.

Ich bin mir wirklich sehr sicher, dass ich denen nicht meine telefonnummer gegeben habe und erst recht nichts am Telefon bestätigt habe. Naja, Erinnerungen können manchmal auch verblassen, also habe ich sie darum gebeten mir einen nachweis zukommen zu lassen bzw. die Telefonnummer, die ich ihnen damals gegeben haben soll. Das ginge nicht, dafür müsste ich erst einen scan meines personalausweises faxen - ok das ist nachvollziehbar. Einloggen in meinen Account dort möchte ich mich definitiv nicht.

Meine dringenste Frage wäre jetzt erstmal, wie kann ich die Vertragsverlängerung stornieren, ohne gleichzeitig den Vertrag anzuerkennen?

Habe ich den Vertrag allein schon dadurch anerkannt, das ich voriges Jahr die Abbuchung nicht rückgängig gemacht, bzw nicht reagiert habe?

sry, das ist jetzt alles etwas hektisch zusammengeschustert, hoffe ihr könnt mir trotzdem helfen

Grueße,
headless
 
Hallo!

Nach meiner persönlichen (und rechtlich laienhafen) Meinung hättest du spätestens nach der ersten Abbuchung Kontakt zum Anbieter aufnehmen müssen. Es obliegt deiner Sorgfalltspflicht, deine Kontobewegungen zu kontrollieren.

Aus der Erfahrung heraus ist eine Rückbuchung immer die falsche Reaktion. Da wird noch eine erweiterte Rechnung auf dich zukommen - schließlich hat der Anbieter ja die Leistung erbracht.

Stornieren kannst du in diesem Fall wohl auch nichts. Schreibe eine ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

mfG
Thorsten
 
Nun bekam ich am 26.11.2010 eine mail, das mein Produkt freigeschaltet sei ect. am 27. kam dann die Rechnung. Diese Mails und auch die Abbuchung von meinem Konto habe ich übersehen (Ja - schön blöd, aber wenn man viel Mailverkehr und zich Überweisungen, Geldeingänge hat kann das schon mal passieren)

Und damit hast du dann leider Pech gehabt... Es wäre deine Sorgfaltspflicht gewesen ein Auge drauf zu haben oder aber, einfach direkt bei der Mail mit der Frage nach der Rufnummer, dein Widerrufsrecht zu nutzen. Nix zu machen ist immer der falsche Weg ;) Der Vertrag kommt dann zu Stande wenn der Dienstleister die Leistung erbringt und der Kunde bezahlt. Beides war der Fall. Was der Anbieter dann noch an Daten wollte spielt für das Vertragsrecht erstmal keine Rolle mehr.
 
hm nagut. Aber wenigstens die Verlängerung muss ich doch jetzt noch kündigen können, oder? 14 tage sind ja noch nicht rum.
 
Und damit hast du dann leider Pech gehabt... Es wäre deine Sorgfaltspflicht gewesen ein Auge drauf zu haben oder aber, einfach direkt bei der Mail mit der Frage nach der Rufnummer, dein Widerrufsrecht zu nutzen. Nix zu machen ist immer der falsche Weg ;) Der Vertrag kommt dann zu Stande wenn der Dienstleister die Leistung erbringt und der Kunde bezahlt. Beides war der Fall. Was der Anbieter dann noch an Daten wollte spielt für das Vertragsrecht erstmal keine Rolle mehr.

Widerrufsrecht? der Vertrag war ja garnicht zu stande gekommen. der Anbieter hat ihn einfach einseitig abgeschlosen.

übrigens habe ich folgendes in den AGB gefunden:

§ 5 Dauer des Vertrages, Kündigung
a) Der Vertrag beginnt mit Bestellung der Dienstleistung im Internet und wird je nach Leistungsbeschreibung ohne oder mit einer Mindestlaufzeit von bis zu 24 Monaten geschlossen. Er setzt die Angabe vollständiger und richtiger Daten voraus. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Vertrages durch die Providerin zustande.
 
Hallo!
Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Vertrages durch die Providerin zustande.
Diesen Teil würde im Gegenzug der Provider geltend machen. Die Vertragsverlängerung hat im Übrigen nichts mit dem Widerrufsrecht zu tun.

mfG
Thorsten
 
Widerrufsrecht? der Vertrag war ja garnicht zu stande gekommen. der Anbieter hat ihn einfach einseitig abgeschlosen.
Informiere Dich bitte zuerst über das Widerufsrecht, bevor Du es zu Felde führst.
Der Vertrag ist mit der Bereitstellung der Dienstleistung zu Stande gekommen und schon gar nicht einseitig geschlossen worden, was im Übrigen gar nicht möglich ist, da ein Vertrag immer zwischen mindestens zwei Parteien geschlossen wird und niemals zwischen einer Einzigen. Selbst ein schwebendes Vertragsverhältnis liegt und lag hier nicht vor, da die Dienstleistung umgehend vom Kunden vollständig beglichen wurde. Gleiches gilt für die Vertragsverlängerung, da der Kunde das Vertragsverhältnis nicht fristgerecht aufgekündigt hat und auch kein Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt.


Betrachte das Ganze als Lehrgeld und kündige den Vertrag fristgerecht zum nächst möglichen Termin.
 
Kann ich nicht irgendetwas aus dem Fakt herausholen, das der Anbieter hier einfach behauptet hat, mich erreicht zu haben und meine mündliche zusicherung bekommen zu haben, obwohl das eine glatte Lüge ist? Gibt mir das nicht eventuell das recht vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen?

Und bitte keine neunmalklugen Belehrungen im sinne von "Lehrgeld" - danke.
 
Kann ich nicht irgendetwas aus dem Fakt herausholen, das der Anbieter hier einfach behauptet hat, mich erreicht zu haben und meine mündliche zusicherung bekommen zu haben, obwohl das eine glatte Lüge ist? Gibt mir das nicht eventuell das recht vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen?

Und bitte keine neunmalklugen Belehrungen im sinne von "Lehrgeld" - danke.
Mit der Bezahlung hast du dem Vertrag letztendlich zugestimmt. Und da spielt es keine Rolle, ob die nun tatsächlich angerufen haben oder nicht, denn spätestens zu dem Zeitpunkt, wo das Geld geflossen ist, haben beide Vertragsparteien ihre Verpflichtungen erfüllt.
Selbst wenn du es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen würdest, könntest du vermutlich keinem Richter glaubhaft erklären, daß dir eine Abbuchung von deinem Konto von über 100€ nicht aufgefallen wäre (momentan billigster vServer 8,85€ x 12 Monate = 106,20€).
Schlußendlich bleibt dir nichts anderes übrig, als aus der Geschichte zu lernen und zumindest deine Kontobewegungen in Zukunft besser im Auge zu haben...
 
Hallo!

Warum? Bzw., ich hoffe nicht, dass du den Gesprächsinhalt meinst.

Ich meinte nicht das Gespräche, sorry wenn es falsch rübergekommen ist. Ich meine die Tatsache dass überhaupt ein Gespräch geführt wurde sollte man anhand von Verbindungsnachweisen usw. voll nachvollziehen können.
 
Eine nicht nachvollziehbare mündliche Bestellbestätigung ist völlig irrelevant, da diese spätestens mit der Zahlung der Verbindlichkeiten ohnehin hinfällig ist.

Wenn Dir das Ganze so wichtig ist, dann konsultiere bitte Deinen Rechtsanwalt, aber wundere Dich nicht, wenn er Dir ebenfalls etwas vom Lehrgeld erzählt...
 
Eine nicht nachvollziehbare mündliche
Wenn Dir das Ganze so wichtig ist, dann konsultiere bitte Deinen Rechtsanwalt, aber wundere Dich nicht, wenn er Dir ebenfalls etwas vom Lehrgeld erzählt...

Hey, danke für deine Informationen in der Sache(übrigens auch an alle anderen). Aber bitte unterlasse diesen moralinsauren Schwachsinn. Ich bin ein erwachsener Mensch und weiß, dass ich mich doof angestellt hab. Ich brauche kein "Lehrgelt" Ok? Und ein Rechtsanwalt würde derartige Kommentare auch unterlassen.
 
Ich bin ein erwachsener Mensch und weiß, dass ich mich doof angestellt hab. Ich brauche kein "Lehrgelt" Ok? Und ein Rechtsanwalt würde derartige Kommentare auch unterlassen.
Dein Anwalt wird vielleicht nicht den Begriff "Lehrgeld" verwenden, aber dir höchstwahrscheinlich sinngemäß das sagen, was du hier auch schon zu lesen bekommen hast. Wenn man sich doof anstellt (deine Worte!) und dadurch unnötig Geld ausgibt, dann ist das nun mal im Volksmund das "Lehrgeld" - das nächste Mal wirst du sicherlich genauer drauf achten, wer was von deinem Konto abbucht.
Du kannst eigentlich nur auf Kulanz des Anbieters hoffen, daß er dich vorzeitig aus dem Vertrag läßt und nicht noch mal ein volles Jahr zahlen läßt, aber erst mal die Lastschrift zu stornieren, ist sicherlich keine gute Grundlage für Kulanz.
 
Du hast eine Dienstleistung bestellt und deine Daten nebst Konto und Einzugsermächtigung gegeben.
Der Provider hat abgebucht, damit ist der Vertrag rein rechtlich zustande gekommen, da die Dienstleistung seitens des Providers erbracht wurde und du im Gegenzug bezahlt hast.
Vom Widerrufsrecht hast du keinen Gebrauch gemacht.
Der Provider hat dich per Mail erreichen können, was als Briefverkehr gilt.

Für Vertragsverlängerungen gibt es keinen Widerrufsrecht, weil das kein neuer Vertragsabschluss ist.

Wenn du nicht fristgerecht kündigt hast und das nachweisen kannst, hast du Pech gehabt und musst den Vertrag nochmals bezahlen.

Falls du der Meinung bist, der Provider handelt nicht vertragsgemäß und gegen geltendes Recht, musst du einen Anwalt nehmen.
 
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