Server4You Rechnung

Ghose

New Member
Hallo
Ich habe seit einige Jahren bei Server4You gekündigt und nun kam eine Rechnung über deren Anwalt ins Haus, dass ich doch eine angeblich offene Forderung begleichen sollte. Ich habe in den letzten Jahren nie eine Mahnung erhalten oder wurde davon in Kentniss gesetzt noch einen offenen Betrag zu begleichen. Für mich war also die Sache damals nach der Kündigung sozusagen vom Tisch.
Gegenstandswert: ca. 60€
Gesamtrechnung aufgrund Tageszins und Anwaltsgebühr: über 140 Euro!!

Wie soll ich weiter vorgehen?

Gruß
 
Garnicht, bzw kam auch keine Mahnung... Für mich war also quasi seit der Kündigung Server4You vom Tisch
 
Stelle sicher, ob der Zahlungsverzug wirklich existiert. D.h. vergleiche die beiliegende Rechnung mit Deinem Archiv und Deinen Kontoauszügen.

Wende Dich dann je nach Ergebnis auf jedenfall an die Buchhaltung von S4Y und erkläre denen den Fall. Entweder es besteht ein Rechtsanspruch auf die Zahlung, dann zahlst Du den Betrag und fertig ist. Oder Du kannst erklären, daß es keinen Rechtsanspruch gibt.

huschi.
 
Garnicht, bzw kam auch keine Mahnung... Für mich war also quasi seit der Kündigung Server4You vom Tisch
Keine Firma muss dich Mahnen, das mal dazu da es ja doch ein weit verbreiteter irrglaube ist. Wenn Sie wollen können Sie die Forderung auch gleich an einen Anwalt/Inkassobüro übergeben.
Das nur mal so als Detail am Rande, da die Meinung das ohne Mahnung kein Inkasso geht ja doch recht weit verbreitet ist.

*Kein Rechtsberatung, nur meine Meinung*
 
Keine Firma muss dich Mahnen

Ich würde sagen, dass das nicht den Tatsachen entspricht.

Die Mahnung ist (neben Bestehen eines fälligen Anspruchs und Nichtleistung durch den Schuldner) Voraussetzung für den Verzug des Schuldners (§ 286 BGB).
Eine Firma muss dich an deine Zahlung erinnern, bzw. Mahnen, bevor Sie Rechtliche Schritte gegen einen einleiten kann.
 
Hallo!
Bitte genau lesen, was in den Gesetzestexten steht:
§286 BGB said:
Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
  1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
  2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,
  3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
  4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.
mfG
Thorsten
 
Nunja, da steht das es keiner Mahnung bedarf, wenn man im Vorraus für eine Leistung bezahlen soll, die im nächstem Kalender stattfindet, oder der Schuldner ernsthaft die Zahlung verweigert.

Also in dem Fall, wie wenn man z.B. einen Server sich mietet und die Rechnung nicht bezahlt wird (wenn eine gekommen ist), muss zunächst eine Mahnung versendet werden. Und zwar eigentlich per Post :D.
 
Hallo!
In vielen Fällen buchen die Mieter die bereits gezahlten Beträge einfach zurück. Ich würde das als Zeichen werten, dass der Kunde nicht zahlungswillig ist.

mfG
Thorsten
 
In vielen Fällen buchen die Mieter die bereits gezahlten Beträge einfach zurück. Ich würde das als Zeichen werten, dass der Kunde nicht zahlungswillig ist.

Joa in den Fällen ist das ja auch sicherlich gerechtfertigt, wenn man dann ein Inkassobüro einschaltet. Jedoch kann man nicht einfach ohne zu Mahnen irgendwelche Rechtlichen Schritte einleiten, ohne dass man eine Rückbuchung getätigt hat. Demnächst würde ich lieber die Kündigung per Einschreiben dem Provider zukommen lassen, dann kannste dir auch sicher sein, dass die angekommen ist.
 
Hallo!
Durch ein Inkassobüro werden keine rechtlichen Schritte eingeleitet. Inkasso ist ja nichts anderes als das gewerbsmäßige Einziehen von Forderungen.

Rechtliche Schritte leiten in der Regel Behörden bzw. die Justiz ein.

Der Versand einer Kündigung per (persönlichem, eigenhändigem oder Einwurf-) Einschreiben ist auch nicht so ganz unumstritten. Schließlich kannst du damit nur beweisen das du etwas an die angegebene Adresse versandt hast – auf den Inhalt lässt sich so ohne weiteres nicht schließen.

Sicherer ist dann die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher / Vollstreckungsbeamten. Dem kannst du auch den Inhalt des Schreibens unter die Nase halten.

Detaillierte bzw. konkrete Auskünfte kann aber nur ein Rechtsanwalt liefern.
 
Ich habe dem Rechtsanwalt/inkassobüro eine detailierte Auflistung des Rechnungsverlaufen angefordert.. Kam aber bis jetzt noch nichts... Werde wohl mal telefonieren müssen.. Wenn eine Mahnunge gekommen wäre würde ich es natürlich bezahlen, jetzt aber nun mit Zinsen und die Anwalts-Gebühr ist das schon ärgerlich,..

Wie lange habe ich nun noch Zeit die Sache zu klären bevor mir ein Schufa-Eintrag reingerdrückt wird?

LG
Eddy
 
Ich habe dem Rechtsanwalt/inkassobüro eine detailierte Auflistung des Rechnungsverlaufen angefordert.
Guter Schritt. Vordere dies parallel auch bei S4Y an.

Wie lange habe ich nun noch Zeit die Sache zu klären bevor mir ein Schufa-Eintrag reingerdrückt wird?
Das hängt vom Inkassobüro ab. Größere Inkasso-Unternehmen hängen direkt an der Schufa und können Daten ungeprüft eintragen. (Und manchmal wird es nach einer Klärung vergessen wieder aus zutragen...)

Damit will ich Dir aber keine Angst machen. Denn über diesen Umstand weiß i.d.R. auch jeder bescheid, der sich bei der Schufa Informationen holt.

Schreib einfach (natürlich erst nach der Klärung) einen freundlichen Brief mit der Bitte um Korrektur evtl. getätigter Schufa-Meldungen.

huschi.
 
Muss ich trotz nie erhaltener Mahnung der gesamten REchnung nachkommen (also inkl. inkasso-gebühr) Wie ist das rechtlich?

Danke für die Hilfe
 
Hallo!
Eine Rechtsberatung kann dir hier niemand bieten. Dies dürfen in Deutschland nur zugelassene Anwälte.

mfG
Thorsten
 
Wenn eine unbezahlte Rechnung existiert mußt Du diese auch ohne Mahnung begleichen.
Und wenn Du geschickt bist, kannst Du mit etwas gutem Zureden bei der S4Y-Buchhaltung evtl. eine andere Zahlungsmodalität aushandeln.

In allen anderen Fällen bleibt die gesamte Gebühr an Dir hängen.
Außer Du hast einen Anwalt der dagegen prozessieren will. Aber das sagt noch lange nichts über den Ausgang aus, der dann nochmals teurer wird...

huschi.
 
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