Server4You: Probleme mit der Kündigung

ErzengelUriel

New Member
Hallo,

ich habe gerade hier im Forum den Beitrag zu Server4You gelesen und nun selbst wieder etwas Hoffnung geschöpft. Bei mir liegt der Fall aber leider etwas anders als der bereits geschilderte Fall. Vielleicht kann ich da ja aber irgendwie trotzdem raus mit etwas Hilfe. Ich schildere einfach mal kurz das Problem mit denen.

Ich hatte einen Rootserver aus nem Angebot bestellt, brauchte den auch dringend, weil mein alter Hoster mir die Freundschaft schon gekündigt hatte, weil mein Projekt einfach zu serverlastig für seinen Server war. Ich hatte die Bestellung auch via Fax bestätigt. Dann erhielt ich irgendwann eine Mail, dass der Server erst in ein paar Wochen lieferbar sein wird. Das hielt ich für ein neues Angebot dem ich nicht nachgekommen bin. Ich habe denen das via Mail und telefonisch mitgeteilt. Mails müsste ich noch haben. Spielte sich alles Anfang des Jahres 2007 ab. Ich habe dann auch munter jeder Forderung widersprochen und auch schon so in der Probezeit und vor Erhalt des Servers gekündigt. Meiner Ansicht nach sogar vor zustande kommen des Vertrages, weil der Server ja noch gar nicht gestellt wurde. Mein Problem: Die wollten das schriftlich und ich habs nicht schriftlich hingeschickt, weil ich der Meinung war, dass das nicht nötig sei bei einem Internetunternehmen. Zusätzlich war ich der Auffassung, dass sie der Hauptvertragsleistung nicht nachgekommen sind, weil sie nicht den vereinbarten Liefertermin eingehalten und einen deutlich späteren etabliert haben. Vielleicht mein Fehler, aber ich sehe absolut nicht ein, warum ich dann jetzt 301 Euro + 65 Euro Mahnung bezahlen soll. Ist übrigens jetzt auch eine Mahnung von nem Inkassounternehmen. Die beziehen sich auf eine erbrachte Leistung vom 02.05.07. Das lag also schon etwa 2 Monate nach meiner Bestellung!

Gibt’s da irgendwie nen Rauskommen für mich? Ich hab doch schon lange nen anderen Anbieter. Ich hatte denen ja auch mehrere Angebote zu einer Kulanzregelung gemacht. Sind sie nicht drauf eingegangen. Wie soll ich denn so etwas von Harz IV bezahlen? Schwer, schwer, schwer….. Schicken die das wirklich ans Gericht? Ich meine, da kann ich dann ja auch noch Einspruch einlegen, aber hab ich da auch ne Chance?

Ich hoffe auf Hilfe und bedanke mich vorab für jeden helfenden Hinweis.

P.S.: Falls das nicht ganz zu diesem Beitrag passt, legt doch bitte einen neuen an. War mir da nicht so sicher.

P.P.S.: Ich hab gerade noch einmal nachgesehen. Ich habe noch die Mails in denen ich gekündigt habe und die den Erhalt auch bestätigt haben. Allerdings steht da auch drin, dass ich schriftlich hätte kündigen sollen. Das habe ich aber nicht gemacht, da ich ja der Meinung war und auch noch bis heute bin, dass wenn die eine Hauptvertragspflicht(Lieferzeitpunkt) nicht erfüllen und mir einen neuen Liefertermin nennen, ich diesen aber ausschlage, der Vertrag nie zustande gekommen ist. Also von vornherein nichtig das ganze. Außerdem würde ich sogar noch weitergehen und mal behaupten, die müssten mir die Differenz für den teureren Server ausgleichen!
 
Last edited by a moderator:
... ist schon immer wieder sehr erstaunlich mit welcher ignoranz bei Server4You vorgegangen wird! ....


.. man muss allerdings auch starke Mängel bei den Kunden nicht ausser acht lassen! :cool:

Ich hoffe mein Vertrag läuft noch bis 06/2008 in Ruhe so weiter wie bisher und wünsche euch viel Erfolg!
 
Hallo!
Also habe ich das richtig verstanden: Du hast einen Server bestellt, und diese Bestellung auch via Fax bestätigt. Damit ist nach meiner Auffassung auf jeden Fall erst einmal ein Vertrag zwischen dir und dem Anbieter zustande gekommen.

Daraufhin teilt dir der Anbieter mit, dass sich die Bereitstellung noch etwas verzögern wird. Warum sollte dies ein neues Angebot sein? Was bringt dich auf diesen Gedanken.

Der Anbieter hat dir auf deine Kündigungsanfrage (wirklich Kündigung? Oder eventuell doch eine Stornierung?) mitgeteilt, dass er diese (wie in den AGB beschrieben) gern schriftlich (Fax oder Brief) hätte. Warum hast du nicht reagiert?

Du sprichst immer von einem Lieferzeitpunkt. Wurde dir ein solcher genannt? Und was ich nicht ganz verstanden habe: Hat dir der Anbieter die Zugangsdaten mitgeteilt? Hast du dich je auf diesem Server angemeldet, ihn je genutzt?

mfG
Thorsten
 
Direkt nachdem ich eine Mail über die Verzögerug erhalten habe, habe ich auf diese Mail hin geantwortet, dass ich den Server dann nicht mehr gebrauchen kann und vom Vertrag zurücktrete. Das war alles weit vor Bereitstellung des Servers und der Zugangsdaten! Damit ist meiner Ansicht nach eine Kündigung nicht nötig, ich ja Widerspruch eingelegt habe. Das sollte doch so vom Fernabsatzgesetzt abgedeckt sein nehme ich einmal an. Eine AGB darf niemals den Endverbraucheer stärker belasten als das entsprechende Gesetz!

Mit einer schriftlichen Kündigung auf den neuen Bereitstellungstermin hin hätte ich ja den wie ich finde nicht existenten Vertrag legitimiert. Das wollte ich vermeiden. Es erfolgte auch keine Reaktion auf meine Mail in der ich das so geschrieben habe. Damit war die Sache für mich vom Tisch.

Dann erhielt ich Wochen später plötzlich Bescheid, dass mein Server bereitstehen würde. Da habe ich dann wieder Einspruch eingelegt und auch eine Antwort erhalten. Eingeloggt hab ich mich niemals auf dem Server, warum auch, ich hatte ja längst einen anderen bezogen!

Was ich anfangs für einen Termin genannt bekommen habe müsste ich mal nachschlagen. Sicher aber keinen der Wochen in der Zukunft liegen sollte.
 
Hallo!
Sorry, aber meine Interpretation des Widerrufrechts - in diesem speziellen Fall - ist eine andere.
b) Endverbraucher können den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Annahmeerklärung durch entsprechende Mitteilung an die BSB Service GmbH, Daimlerstraße 9-11, 50354 Hürth widerrufen. Der Widerruf ist ausgeschlossen bei Verträgen über nach Kundenangaben zusammengestellten und konfigurierten Waren und Werken. Das Widerrufsrecht entfällt auch, wenn die BSB Service GmbH nach dem vertraglich vereinbarten Anfangs-Zeitpunkt mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt oder der Endverbraucher die Leistung aktiv in Anspruch nimmt oder gelieferte Datenträger, Software, Video- und Audioaufzeichnungen entsiegelt werden. Ausgeschlossen ist ein Widerruf schließlich für Produkte, die naturgemäß für die Rückgabe ungeeignet sind.

mfG
Thorsten
 
Die wollten das schriftlich und ich habs nicht schriftlich hingeschickt, weil ich der Meinung war, dass das nicht nötig sei bei einem Internetunternehmen.
Klar, und bei der Telefongesellschaft kann ich auch per Telefon kündigen.
Und meinem Käse-Lieferanten indem ich seinen Käse locher und meinem Getränkelieferanten indem ich Wasser lasse.

Wenn Dir schon jemand sagt, daß er es schriftlich haben will, dann solltest Du es auch schriftlich einreichen. Und wie Thorsten schon sagte: Der Vertrag kam zustande. Und wenn Du auf das Fernabgabegesetzt pochst, sollte Dir klar sein, daß Du damit ebenfalls nur eine "Rückabwicklung des Vertrages" begründen kannst.
Und auch dort steht nichts davon, daß eine Email reicht.

huschi.
 
Danke Thorsten, das ist eindeutig:
„Das Widerrufsrecht entfällt auch, wenn die BSB Service GmbH nach dem vertraglich vereinbarten Anfangs-Zeitpunkt mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt oder der Endverbraucher die Leistung aktiv in Anspruch nimmt oder gelieferte Datenträger, Software, Video- und Audioaufzeichnungen entsiegelt werden“

Widerrufsrecht ausschließen macht die ganzen AGB hinfällig. Das hab ich bisher gar nicht gesehen. Danke, danke, danke! Da könnte ich mir ja mal nen Spaß draus machen und ne riesen Aktion gegen die starten. Oh man, wie viele Leute da ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen müssten. Zu schön.

Ach ja und:
„Endverbraucher können den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Annahmeerklärung durch entsprechende Mitteilung an die BSB Service GmbH, Daimlerstraße 9-11, 50354 Hürth widerrufen.“
Ok, da steht nichts von „schriftlich“ oder „fernmündlich“. Reicht demnach auch ne Mail. Zudem hab ich ja auch mit nem Zeugen über Lautsprecher angerufen. Das hatte ich natürlich vorher angesagt, ist ja klar.
 
Hallo!
Widerrufsrecht ausschließen macht die ganzen AGB hinfällig. Das hab ich bisher gar nicht gesehen. Danke, danke, danke! Da könnte ich mir ja mal nen Spaß draus machen und ne riesen Aktion gegen die starten. Oh man, wie viele Leute da ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen müssten. Zu schön.
Hört sich an, als hättest du diese Bedingungen, die Grundlage für diesen Vertrag sind, und denen du explizit zustimmt hast, vorher gar nicht gelesen. Richtig clever.
Ach ja und:
„Endverbraucher können den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Annahmeerklärung durch entsprechende Mitteilung an die BSB Service GmbH, Daimlerstraße 9-11, 50354 Hürth widerrufen.“
Ok, da steht nichts von „schriftlich“ oder „fernmündlich“. Reicht demnach auch ne Mail. Zudem hab ich ja auch mit nem Zeugen über Lautsprecher angerufen. Das hatte ich natürlich vorher angesagt, ist ja klar.
Genau! Und darum steht da auch nur eine postalische Anschrift, bei der du wahlweise anrufen kannst, oder an die du deine Email zur Kündigung schicken sollst. Ganz großes Kino.

Sorry für den übertriebenen Quote.

mfG
Thorsten
 
Widerrufsrecht ausschließen macht die ganzen AGB hinfällig. Das hab ich bisher gar nicht gesehen. Danke, danke, danke! Da könnte ich mir ja mal nen Spaß draus machen und ne riesen Aktion gegen die starten. Oh man, wie viele Leute da ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen müssten. Zu schön.

Ok, ich bin vielleicht hier die Deutsch Niete, aber wo steht da, dass das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist? :)

PS: Auszug aus: § 312d BGB

(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

Ausfuehrung bedeutet zum Beispiel: Konnektierst du eine Domain bei der Bestellung, wird diese umgehend registriert, fuer diese hast du per Definition kein Widerrufsrecht. Anderes Beispiel waere dein personalisiertes PowerPanel usw... Da gibs Tonnen von Beispielen, aber ich geb hier keine Rechtsberatung.
 
Last edited by a moderator:
Ich habe mich da ja nie auch nur eingeloggt, geschweige denn etwas vom Server genutzt! Zudem soll ich den Server für nen halbes Jahr bezahlen, der wurde mir aber nur ein paar Tage oder so online gelassen nachdem ich die Lastschrift zurückgebucht hatte, wofür die übrigens nicht einmal mehr eine Einzugsgenehmigung hatten!

Das meinte ich mit Ausschluss des Widerrufsrechts.
"Der Widerruf ist ausgeschlossen bei Verträgen über nach Kundenangaben zusammengestellten und konfigurierten Waren und Werken. Das Widerrufsrecht entfällt auch, wenn die BSB Service GmbH nach dem vertraglich vereinbarten Anfangs-Zeitpunkt mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt oder der Endverbraucher die Leistung aktiv in Anspruch nimmt oder gelieferte Datenträger, Software, Video- und Audioaufzeichnungen entsiegelt werden. Ausgeschlossen ist ein Widerruf schließlich für Produkte, die naturgemäß für die Rückgabe ungeeignet sind. "

ich wäre ja auch durchaus bereit den, den Server zu bezahlen, wenn ich ihn denn auch nutzen würde! Man könnte mir den ja auch in 3 oder 4 Monaten wieder online stellen und ich steige dann zu den alten Konditionen um. Bezahl ich halt drauf, hab aber meine Ruhe. Nur so ganz ohne Gegenleistung bezahl ich da sicher nichts. Ich bin fest der Überzeugung, dass ich im Recht bin. Ich hol mir auch mal nen Termin beim Anwalt. Ich kriege Prozesskostenhilfe als Harz-IV-Empfänger und da ich mir den Server so nicht leisten kann, muss ich da halt klagen. Seht ihr da sonst noch ne Möglichkeit? Ich krieg doch nur 347 Euro im Monat und soll 364,65 bezahlen. :-(
 
Hallo!
Wie sagt ein Moderationskollege immer gern: Du verkennst deine Lage. Vollkommen!

mfG
Thorsten
 
Schade, schade, dachte ja eigentlich, dass mir hier geholfen werden kann, aber dann muss es wohl sein und ich muss mir nen Termin holen. :-(
 
Ich weiß jetzt schon, dass dieses Posting für die Katz ist, aber wenn ich schon rezitiert werde, muss ich ja auch noch was dazu schreiben...

Was in Herr Gottes namen (ja, der kann da was für!) erwartest Du von uns für Hilfestellung? Nur weil Dir unsere objektiven Antworten nicht in den Kram passen, ist unsere "Hilfestellung" nicht i.O.? Erwartest Du hier "Flamewars" oder den Anwalt mit nem Heiligenschein der sagt: "Komm zu mir, ich werde die Speerspitze der Ungerechtigkeit bilden und gegen Intergenia in den Kampf der Gerechten einziehen! Sei Du mein Präzedenzfall, Jünger des verlorenen BGB!"

Wir können nichts für Deine verquere Auffassung der Rechtslage. Mehr noch, wir zitieren und interpretieren (natürlich alles laienhaft und ohne Intention der Rechtsberatung *hust* *röchel*) hier Gesetzestexte für Dich und wir haben immer noch Unrecht bzw. wir helfen nicht?

"Mein Herr, Sie verkennen Ihre Lage!"
 
Hallo!

Hatte letztes Jahr einen ähnlichen Fall. Habe einen vServer bei S4Y bestellen. Nachdem nachfast vier Wochen der vServer noch immer nicht bereitgestellt wurde, habe ich denen schriftlich per Mail eine Frist gesetzt mit gleichzeitiger Ankündigung der Stornierung der Bestellung. Nachdem die Frist verstrich ohne dass der vServer bereitgestellt wurde, habe ich die Bestellung storniert. Diese Stornierung wurde auch angenommen und mir per Mail bestätigt.

Es kam wie es kommen musste. Drei Tage später war der vServer bereitgestellt und ich erhielt die Zugangsdaten. Nachdem ich aber inzwischen bei einem anderem Anbieter einen Server bestellt und dieser innerhalb 30 Minuten bereitgestellt war, brauchte ich den Server nicht mehr. Ein Mail mit dem Bestätigungsmail für die Stornierung genügte und der Server wurde wieder deaktiviert und ich erhielt eine Gutschrift über den bereits in Rechnungs gestellten und von der Kreditkarte abgezogenen Betrag.

Diese Abbuchung lies ich zurückbuchen, was mir ausdrücklich von S4Y telefonisch "erlaubt" wurde. War wahrscheinlich einfach als mir den Betrag wieder zurückzuüberweisen.

Folgende Grundsatz sollte man bei Rechtsgeschäften über Internet immer befolgen:

Bei Stornierungen, Vertragsrücktritten oder Kündigungen immer eine schriftliche Bestätigung fordern. Solange man diese nicht hat, kann man nicht davon ausgehen, dass der Vertragspartner das auch so akzeptiert hat.
 
Also der Fall ist ja nun wirklich meinem ziemlich ähnlich. Ich habe ja im Prinzip auch eine Bestätigung des Eingangs der Kündigung erhalten. Nur wurde die Kündigung ja nicht angenommen, was aber meiner Meinung nach auch nicht nötig ist. Na ja, ich war gestern beim Anwalt und der sagt, dass die Sache eine kleine Chance auf Erfolg hat. Ich sag euch dann wenn es soweit ist, was rausgekommen ist.
 
Na da kann ich euch nur empfehlen seit vorsichtig.

Habe sowas ähnliches erlebt, nur das bei mir nach einem HArdware defekt der Austausch der festplatte tage brauchte wo man jeden tag nru hörte "der TEchniker arbeitet daran" nachdem die HHD getauscht war (wobei der HHD defekt ja nicht S4Y schuld war aber dennoch der lahme austausch, dauerte es tagelang bevor ein betriebssystem drauf war, da das damals SuSe9.1 sich wohl nicht installieren lies vom plain image, was man mri aber erst am 3ten tag nach HDD austausch mitteilte, vorher wurden dann abwechseln 9.2 9.0 usw installiert, wollte man manuell installieren, das dauerte nochmal 2 tage, danach wollte man dann erneut manuell installieren wofür ich aber extra zahlen sollte, das mti dem Bezahlen konnte geklärt werden und das war an einem mittwoch, da sagte man mir "JA vor kommenden Montag können wir damit aber nicht anfangen" daraufhin habe ich mir 9.1 selber installiert was auch funktionierte und montags war der Server down (obwohl ich S4Y informierte das nicht mehr installiert werden muss) alle daten waren gelöscht und ein neues 9.0 installiert also erneut falsches betriebssystem, durch die lange Downtime waren mir Kunden abgesprungen wodurch ich einnahmen verlor.

ICh teilte S4Y darauf mit dasich den Vetrag umgehend aufkündige wegen Vertragsverletzung durch S4Y was die Verfügbarkeit des Servers betrifft, die wurde auch erstmal akzeptiert, nach 2 Monaten kam eine Mahnung eines Inkassobüros und die sache ging zum Anwalt, daraufhin schrieb mein Anwalt S4Y sowie das Ìnkassobüro mehrfach an erhielt allerdings nie eine Rückantwort ausser einem Schreiben wonach man angeblich keine Kündigung erhalten habe.

Nun nach ner sehr langen Zeit kam erneut eine Mahnung über weit mehr als 1000 Euro für eine angeblich erbrachte Dienstleistung.

Also unterm Strich, ist S4Y OK solange es funktioiniert, und sobald es Probleme gibt kann mans vergessen da zumindetst nach meinen Erfahrungen entweder der Support speziell der aktiv in der Technik tätige (nicht die hotline) unqualifiziert ist oder aber die hotline einfach pennt und sachen nicht weiterleitet.

Und die hier schonmal gerne getätigte Auskunft mit man kann bei den Preisen ja keinen Premium Support erwarten kann ich nicht teilen, jedenfalls nicht anhand der Definiton dieses Premium Supports, das man für 90 Euro im Monat keinen Service erwarten kann der jeden Defekt und Fehler binnen 2 stundne behebt ist klar, aber was man für 90 Euro im Monat erwarten kann ist das Fehler binnen 24 Stunden behoben werden speziell wenns klare Fehler sind wie ne defekte Harddisk und das simple sachen wie installation eines betriebssystems binnen eines tages erledigt sind, auch wenn das image mal hängen bleibt bei der automatischen installation.

Denn es ist komisch, ich bezahle bei strato nicht mehr als bei S4Y und dennoch hab ich da einen Ansprechpartner der für mich zuständig ist sei es für Vertragsfragen oder Technik, der mir qualifziert helfen kann in diesen Bereichen und wo Hardwareprobleme binnen kurzer Zeit behoben sind.
 
Die Sache ist vom Tisch, meinem Anwalt sei Dank! Ich hab aber sogar noch nen Fax gefunden gehabt mit dem ich direkt nach Erhalt der ersten schriftlichen Rechnung gekündigt hatte. Das musste ich aber nicht einmal mehr einsetzten. Wie heißt es immer so schön: Was Recht ist, muss auch Recht bleiben! :-)
 
Hallo!
Wie heißt es immer so schön: Was Recht ist, muss auch Recht bleiben! :-)
Auch wenn das im Ergebnis für dich persönlich keinen Unterschied macht: Ich gehe davon aus, dass die BSB Service GmbH diesen Vertrag aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht beendet hat. Richtig?

mfG
Thorsten
 
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