Server4You Kündigung ... >.>

NoThankYou

New Member
Hey leute!
Ich habe folgendes Problem:
Ich habe bei Server4You einen Rootserver bestellt und circa eine Woche nach der Bestellung immernoch keine Rückmeldung erhalten.

Nun habe ich bei Paypal diese "Abbuchungsgenehmigung" gekündigt und so blöd wie ich bin nichts weiter getahn.

Siehe da, 2 Wochen später kriege ich eine E-mail das mein Server bereit wäre(in dieser Zeit habe ich mir natürlich schon längst einen anderen Hoster gesucht und kann auf diese Server natürlich schon zugreifen).

sorry für die dumme Frage, aber:
Muss ich denen jetzt noch eine Kündigung oder so etwas in der Art senden oder wie funktioniert das? :confused:
 
wie macht man das am besten?
habe nur irgendwo mal was gelesen das man sich da was Ausdrucken muss und das irwie abschicken muss...
Geht das per Fax?
 
Hi,

ruf am besten mal bei unserer Buchhaltung an und sprrech mit den Kollegen. Die können Dir sicher weiterhelfen und eine kulante Lösung finden.

Tom
 
In der Regel kannst du auch per Fax kündigen ja.
Allerdings geht das erst zum nächst möglichen Zeitpunkt und soweit ich weiß hat Server4you eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

Näheres findest du aber in deinem Vertrag.
 
Soo...
Ich habe den Server nun gekündigt.
Habe die kündigungsbestätigung erhalten und ich denke mal das es soweit geklärt ist.

Allerdings habe ich jetzt noch eine letzte Frage:
Wie oben schon aufgeführt habe ich mir, während die Bestellung bearbeitet wurde, schon einen neuen Hoster gesucht und den Server nach dem erhalten der Zuweisungsmail(im Anhang) nicht 1 mal verwendet.

Wie unschwer zu erkennen ist steht in der Zuweisungsmail folgendes: "Ihre Bestellung ist damit vollständig ausgeführt. Mit dieser E-Mail ist der Vertrag zustande gekommen."

Sehe ich das richtig das ich den ersten Monat nicht hätte bezahlen müssen wenn ich die Bestellung vor zustandekommen des Vertrags gekündigt hätte?
Ich habe den Server wie gesagt nicht verwendet und habe mich auch nicht einmal in das Control Panel eingeloggt um das Betriebssystem zu installieren.
Eben kahm nämlich eine nette Rechnung...
 

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Tja, das bucht man unter Pech gehabt. Hättest du innerhalb der 14Tage einfach gekündigt. Wäre auch keine Rechnung gekommen. Dass du den Server nie benutzt hast tut dabei nichts zur Sache S4Y hat seinen Teil des Vertrags erfüllt und jetzt musst du halt zahlen.
 
Ich habe grade etwas sehr interessantes entdeckt:

MOD: Bilder bitte immer als Anhang. Danke!

Ich werde morgen mal dort anrufen und nachhören.
Das könnte meine Rettung sein. :)
 

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Wie auch immer, die Lektion, dass eine Zahlungsverweigerung nicht mit einer Kündigung gleichzusetzen ist, hast Du jetzt hoffentlich gelernt. :rolleyes:
 
Der Vertrag kommt hier erst zustande sobald die Meldung von S4Y kommt das diese deine Bestellung angenommen haben und du die Verbindungsmöglichkeit zum Server hast. Da dies dann erst der Vertragsbeginn ist, es ein "Internet Geschäft" ist, hast du ein 14 Tägiges Rückgaberecht (Widerrufsrecht) AB Vertragsbeginn (= ab Erhalt der Zugangsdaten).

Das 14 Tägige Rückgaberecht gilt allerdings nur nach dem Fernabsatzgesetz und hat nichts mit dem Kauf im Geschäft zu tun, dort besteht kein Rückgaberecht, Rücknahmen passieren hier lediglich auf Kulanz der Händler.
 
Da dies dann erst der Vertragsbeginn ist, es ein "Internet Geschäft" ist, hast du ein 14 Tägiges Rückgaberecht
Afaik muss man doch -zumindest bei einigen Dienstleister- ausdruecklich auf das Wiederrufsrecht verzichten?
Strato als erstbester Kandidat hat zumindest auch eine entsprechende Klausel in den AGB, wobei die Bereitstellung des Servers als Vertragserfuellung zu sehen ist.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben

Ausserdem hat ein Dienstleister das Recht einen entsprechenden Teil des Geldes ein zu behalten da das Produkt in aktiver Nutzung war oder haette sein koennen.
 
Klar bei Domains hebeln die meisten das Widerrufsrecht aus, verständlicherweise muss man dazu sagen. So langsam wird es aber leider auch bei anderen Dienstleistungen Standard.

Strato schreibt aber "ausdrücklich", bei Privatpersonen heißt ein Schweigen "Nein", somit ist es nicht ausdrücklich wenn nicht Schriftlich an Strato eine Mail etc. pp. ging.

Server 4 You schreibt hierzu in ihren AGB:

Widerrufsrecht
a) Beanstandungen senden Sie bitte an die Geschäftsführung der BSB Service GmbH, Daimlerstr. 9-11, D-50354 Hürth. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung und dem Zusenden der Zugangsdaten (= Freischaltung des Vertrages) durch die BSB Service GmbH zustande und wird für die im Vertrag bezeichnete Mindestlaufzeit geschlossen. Die Freischaltung des Vertrages stellt die Annahmeerklärung dar.
b) Endverbraucher können den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Annahmeerklärung durch entsprechende Mitteilung an die Geschäftsführung der BSB Service GmbH, Daimlerstraße 9-11, D-50354 Hürth widerrufen. Der Widerruf ist ausgeschlossen bei Verträgen über nach Kundenangaben zusammengestellten und konfigurierten Waren und Werken. Das Widerrufsrecht entfällt auch, wenn die BSB Service GmbH nach dem vertraglich vereinbarten Anfangs-Zeitpunkt mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt oder der Endverbraucher die Leistung aktiv in Anspruch nimmt oder gelieferte Datenträger, Software, Video- und Audioaufzeichnungen entsiegelt werden. Ausgeschlossen ist ein Widerruf schließlich für Produkte, die naturgemäß für die Rückgabe ungeeignet sind.

Somit sollte hier eigentlich noch das Widerrufsrecht greifen. Ein Server eignet sich bestens zum Zurückgeben, die Ware hier weist ja keine Gebrauchsspuren oder sonstiges auf. Eine Nutzung lässt sich ja feststellen. Somit hat der Anbieter eigentlich keine Befugnis ein Teil einzubehalten, da die Ware im einwandfreien Zustand an den nächsten Kunden abgegeben werden kann.

Wobei dieser Satz doch verwirrend ist:
wenn die BSB Service GmbH nach dem vertraglich vereinbarten Anfangs-Zeitpunkt mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt

Aber einloggen z.B. zählt ja noch nicht zur Aktiven Nutzung der Ware, also des Dedicated Servers.

Einfach mal Versuchen ala "ich möchte von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen und den Server so und so sofort Kündigen." Vielleicht hast du Glück.

Eine Rechtsberatung gibt es allerdings nur beim Anwalt, das ist nun Stoff unter anderem aus der Berufsschule.
 
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