Server4You + Kündigung wieder einmal

Henx

New Member
Ich weiß, es gibt schon einige Threads zu dem Thema, da meine Sache aber etwas anders ist, öffne ich einen neuen. Wenn ich was übersehen habe, bitte closen und auf den entsprechenden Thread verweisen.

Also:
Ich bin ehemaliger Webperoni-Kunde (VServer). Nachdem Webperoni von S4Y übernommen wurde, gab es immer wieder Probleme bez. Fristen usw. (Daten der Vertragsabschlüsse von Domains wurden nicht richtig übernommen - daraus resultierend Rechnungen zu falschen Zeitpunkten usw.). Ich habe mich entschlossen, nun endlich von dem [MOD: Beleidigung entfernt] wegzugehen und den Vertrag zu kündigen. Meine letzte Domain habe ich im Sommer gekündigt, die läuft noch immer munter weiter (Rechnung habe ich aber keine mehr erhalten).

Jetzt zum Problem: Ich habe den Vertrag am 10.01.2010 per Einschreiben mit Rückschein gekündigt und mich dabei auf §5a der AGB bezogen, die eine Kündigung eines unbefristeten Vertrags zum Ablauf der nächsten Rechnungsperiode (Heute - 18.01.2010) ermöglicht.
S4Y stellt sich natürlich quer, und will den Vertrag erst zum 18.04 kündigen, weil ich 3 Monate Kündigungsfrist hätte.

Ich bin der Meinung, dass mein Vertrag unbefristet läuft, da mir in den Vertragsdetails weder eine Laufzeit, noch eine Kündigungsfrist angezeigt wird, und ich auch beidem nie zugestimmt habe.
Mein Vertrag bei Webperoni war unbefristet und wenn er eine Kündigungsfrist hatte, war die niemals 3 Monate lang. Somit gilt die Kündigungsfrist von 3 Monaten laut AGB für mich nicht.

Einmal davon abgesehen, dass das Angebot von S4Y erhebliche Nachteile gegenüber dem Webperoni-Vertrag bietet (höhere Domain-Preise z.b., keine östr. 0800-Nummer usw. usw.).

Ich werde jetzt natürlich noch einmal versuchen, dass denen klar zu machen, habe aber wenig Hoffnung.
Sollte das also nicht hinhauen, was soll ich tun?

MMn bin ich im Recht. Auf eine juristische Streitigkeit werden sich wohl beide Seiten wegen 30€ nicht einlassen.
Was passiert (für mich als Österreicher), wenn ich das das Geld für die 3 Monate bis zum 18.04. einfach nicht bezahle?
Der Server wird nicht mehr benutzt, ist jungfräulich leer, die Domain längst gekündigt, der DNS-Eintrag gelöscht.
Es kann also nichteinmal mehr Traffic entstehen...

Was meint ihr - unverbindlich (und falls gewünscht auch gern per PN)?
 
Last edited by a moderator:
Dumme Frage: Wie kommst du darauf, dass die AGB für dich nicht gelten sollten ?!

§5 AGB:
"Verträge ohne Mindestlaufzeit können jederzeit zum Ablauf der aktuellen Abrechnungsperiode gekündigt werden."

Jederzeit zum Ablauf der aktuellen Abrechnungsperiode. Was soll es da zu erzählen geben? Wenn die das Geld abbuchen (zahlst du per Lastschrift?), dann lass das Geld zurückbuchen. Gekündigt hast du ja anscheinend.

Die Alternative wäre: Du bist Interessent für ZUFÄLLIGERWEISE ( :o) ) den gleichen Server, wie du aktuell einen hast. Frag den Menschen beim Kundenservice einfach mal, wie das da mit der Kündigung laufen würde - ob es reicht, wenn du die eine Woche vor Ablauf des aktuellen Vertragszeitraumes senden würdest ;)
 
Hallo!
Zumindest geht aus den Beiträgen der Vergangenheit hervor, dass wohl ehemaligen Webperoni Kunden ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wurde. Somit hättest du die Möglichkeit gehabt, die im Raum stehenden, höheren Preise zu vermeiden.

Nach Vertragsübergabe sind die ehemaligen AGB und somit auch die Kündigungsfristen erst einmal nichtig. Es gelten dann die (stillschweigend) akzeptierten neuen Vertragsgrundlagen.

Wenn der neue Anbieter nun eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vertraglich geregelt halt, wirst du wohl wenig Chancen haben, dich auf deinen Altvertrag zu berufen. Insofern sehe ich persönlich hier keinerlei Grundlage, deinen Vertrag vorzeitig zu beenden.

Was passiert wenn du nicht zahlst? Mahnung, Inkasso, erlangen eines vollstreckbaren Titel.

Ich bin allerdings kein Anwalt, so das ich hier nun meine persönliche, laienhafte Meinung zu deiner Anfrage beisteuern kann.

mfG
Thorsten
 
Hallo!
Was soll es da zu erzählen geben? Wenn die das Geld abbuchen (zahlst du per Lastschrift?), dann lass das Geld zurückbuchen. Gekündigt hast du ja anscheinend.
Das ist das verkehrteste was man machen kann. Denn mindestens eine Partei ist der Meinung, ein laufendes Vertragsverhältnis zu haben. Rückbuchungen sind in den meisten Fällen mit erheblichen (und vermeidbaren) Mehrkosten verbunden.

mfG
Thorsten
 
Vielen Dank für die Antworten, soweit.
Zur Klärung:
@voodoo44: Natürlich glaube ich, dass die AGB für mich gelten.
Ich glaube nur, dass der Passus mit der Kündigungsfrist für mich nicht gilt, da der nur für befristete Verträge gilt. Ich meine aber, einen unbefristeten Vertrag zu haben für den eben das gilt, was du zitierst.
Ich zahle sowieso nicht per Bankeinzug, sondern per Überweisung, die ich innert eines Monats tätigen muss.
Ich habe es also nicht gerade eilig ;)

@Thorsten: So weit so klar. Nur ist meine Auffassung eben, dass ich einen unbefristeten und damit ohne Frist zur nächsten Rechnungsperiode kündbaren Vertrag habe, die Auffassung von S4Y ist, dass ich einen befristeten Vertrag habe, den man nur mit einer K-Frist von 3 Monaten kündigen kann.
In den Online-Vertragsdetails (auf Papier besteht ja natürlich nichts) im CP steht nichts von einer Befristung oder Kündigungsfrist, weshalb ich der Annahme bin, dass der Vertrag unbefristet sein muss.

Die Frage ist halt die, ob S4Y sich im Falle einer Nichtbezahlung wegen 30€ den juristischen Weg antut...
 
Server4You wird die offene Forderung einfach an ein Inkassobüro übergeben. Wenn du zusätzlich eine Rücklastschrift auslöst, kannst du mit mindestens 12 Euro Mehrkosten rechnen.

Das Inkassobüro wird dann Server4You wahrscheinlich nichts für die Dienste berechnen sondern sich die anfallenden Gebühren gleich von dir holen.

Aus ein paar Euro im Jahr können somit schnell 70 werden.
 
Sich darauf zu verlassen das Kleinbeträge nicht eingefordert werden ist das dümmste was du tun kannst. Ein gerichtlicher Mahnbescheid ist schnell erwirkt und kostet um die 25€, ein Vollstreckungsbescheid kostet erstmal nichts. Genauso wenig wie der Gerichtsvollzieher der zum Vollstrecken kommt und seine Gebühren auch gleich mit nimmt. Nachdem ich dass durch unsere Buchhaltung kenne wäre ich da vorsichtig. Und ein Unternehmen wie S4Y hat mit Sicherheit einen guten Vertrag beim Inkassbüro welches dann auch Kleinsummen eintreibt. Einfach nicht zahlen ist für dich somit immer das dümmste.
 
Hallo!

Das ist das verkehrteste was man machen kann. Denn mindestens eine Partei ist der Meinung, ein laufendes Vertragsverhältnis zu haben. Rückbuchungen sind in den meisten Fällen mit erheblichen (und vermeidbaren) Mehrkosten verbunden.

WENN (!) er nachweislich im Recht ist, dann sollte das wohl kein Problem sein. Wenn er es nicht ist, dann könnte er danach ein Problem haben - das ist wohl klar.

@Henx
Wenn du dir natürlich nichtmal selber sicher bist, was genau für einen Vertrag du hast ... ;)
Da du ja scheinbar alle drei Monate zahlst, dürfte es sich da um einen Vertrag handeln, der eben immer wieder eine Mindestlaufzeit von drei Monaten hat. Ich empfinde das im übrigen als befristeten Vertrag, da er immer nach einer definierten Zeit abläuft, wenn er nicht (stillschweigend) verlängert wird.
 
Hallo!
WENN (!) er nachweislich im Recht ist, dann sollte das wohl kein Problem sein.
Auch wenn er nachweislich im Recht ist, entstehen dem Anbieter durch die Rückbuchung Kosten. Diese möchte er wohl in jedem Fall ersetzt haben. Besser ist es also immer, den Sachverhalt zu klären und sich die zuviel gezahlten Beträge gutschreiben zu lassen.

Da du ja scheinbar alle drei Monate zahlst, dürfte es sich da um einen Vertrag handeln, der eben immer wieder eine Mindestlaufzeit von drei Monaten hat.
Ich vermute er hatte / hat einen Vertrag mit 12 Monaten Mindestlaufzeit der nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden konnte.

mfG
Thorsten
 
Hoi,
Auch wenn er nachweislich im Recht ist, entstehen dem Anbieter durch die Rückbuchung Kosten. Diese möchte er wohl in jedem Fall ersetzt haben. Besser ist es also immer, den Sachverhalt zu klären und sich die zuviel gezahlten Beträge gutschreiben zu lassen.
Und? Sollen sie das doch wollen. Ich habe es mit Strato schon durchgehabt. Wenn du das Geld nicht sofort zurückbuchst, dann rennst du dem Geld ewig hinterher. Ich habe vorher entsprechend den Support informiert, dass wenn das Geld nicht binnen 7 Tage auf meinem Konto ist, dass ich dann die Euronen zurückbuchen lasse. Du glaubst garnicht, wie schnell die plötzlich waren. Da wird definitiv auf Zeit gespielt - denn umso länger man den Kunden wegen ein paar Euro neppt, umso weniger hat der irgendwann Lust auf das Geld und gibt es auf.

Das ist für mein Verständnis ungefähr so, als ob du nach einem gewonnenen Rechtsstreit schlussendlich noch die Anwaltskosten selbst zahlen musst.


Ich vermute er hatte / hat einen Vertrag mit 12 Monaten Mindestlaufzeit der nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden konnte.
Ich denke, dass er einen 3monatigen Vertrag hatte - allerdings kannst du da Recht haben, dass er einen 12 Monatigen Vertrag hat. Mich wundert nur, dass er dann "zufälligerweise" den nächsten Kündigungstermin in exakt 3 Monaten wieder hat. Zufall?
 
Alos nochmal: Rückbuchen ist kein Thema, da ich selbst überweise, und das noch nicht getan habe (habe ja auch 4 Wochen zeit dafür).

Ich denke, dass er einen 3monatigen Vertrag hatte - allerdings kannst du da Recht haben, dass er einen 12 Monatigen Vertrag hat. Mich wundert nur, dass er dann "zufälligerweise" den nächsten Kündigungstermin in exakt 3 Monaten wieder hat. Zufall?

Ja, das ganze ist eben irgendwie eine windige Geschichte. V.a. weil sich die S4Y-Leute nach der Übernahme oft selbst nicht mehr auskannten (Domain-Verträge usw.), bin ich da eben immer etwas skeptisch.
Und bei der Übernahme habe ich ja keinem neuen Vertrag zugestimmt, sondern lediglich Ihren AGB. Was für einen Vertrag ich laut Ihrer Meinung jetzt habe, und warum, kann ich ja mangels Informationen gar nicht nachvollziehen.
 
Hab mit denen über Tickets kommuniziert.
Naja, es führt wohl kein Weg dran vorbei, es zu zahlen.
Danke trotzdem für die Antworten und Hilfe.
 
Hallo!

Ich habe zur Zeit auch ziehmliche Probleme mit der Kündigung meines Servers bei s4y.

Habe die Kündigung rechtzeitig per Einschreiben zu denen Geschickt.
Danach kam von denen nichts mehr und dieses Jahr hies es das der Server verlängert wird um 1 Jahr da ich ihn nicht gekündigt hätte.

S4Y meinte nur, das die Kündigung bei denen schwer Lesbar oder gar nicht eingegangen ist.

Ich kann jedem nur empfehlen, sucht euch einen anderen anbieter als S4Y
Aus einem Vertrag rauszukommen bei denen, ist echt immer mit Problemen verbunden. :mad:
 
Jede normale Firma reagiert auf eine Kündigung. Wenn nach wenigen Tagen keine Reaktion erfolgt, sollte man also unbedingt nachfragen. Wenn man den Brief per Einschreiben schickt, dann auch mit Rückschein...
 
Hast du keinen Rückschein genommen beim Einschreiben? Dann is das ganze Einschreiben doch völlig sinnlos, weil du keinen Beleg über die Kündigung bekommen hast...
Solltest du doch einen haben, hast du eigentlich gute Chancen da raus zu kommen, auch wenn du dich einfach mal früher hättest erkundigen sollen, ob die Kündigung auch ankam.
 
In Deutschland gilt wohl folgendes:

Die Kündigung muss in der Form angenommen werden, wie der Vertrag zustande gekommen ist.

2. Regel:
Wenn geschäftliche Kontaktdaten als entsprechend bekannt gemacht werden. Es reicht also das info@xyz.de im Impressum, dann muss der Empfänger die Zustellung der Emails sicher stellen.
Emails gelten also, sofern der Absender nicht explizit per Fehlermeldung darauf hingewiesen wird, innerhalb von 3 Tagen als zugestellt.
Dito Fax.

Wie löse ich das?
Ich sende eine Email an den Empfänger und packe ins CC einen "meinen" Anwalt/ freien Emailaccount etc.
Wenn der Emailversand zu einem anderen Email Konto geklappt hat, ist ein Zweifel und technischer Defekt an ausgehenden Mailsystem weitestgehend ausgeschlossen, dass es auf einen anderen Account nicht geklappt hat. Und der Empfänger steht dann in der Nachweispflicht.

Beim Fax genügt das Protokoll.
Auch hier ist die Lage die gleiche, dass der Empfänger das Empfangen von Faxe sicher stellen muss.

Einschreiben:
Ein einfaches Einschreiben genügt.
Die Post gibt einem einen Ident Code und man kann damit die Zustellung verfolgen.
Das persönliche "Annehmen" ist nicht notwendig.
Ein Einwerfen in den Breifkasten unter Zeugen genügt.
Ein Brief gilt bis 22:00 für den jeweiligen Tag als zugestellt.
Danach für den Folgetag.

Das ist keine Rechtsberatung sondern die Erfahrungen die ich in bisherigen Verfahren gegen angebliche "Habe nichts bekommen" Kandidaten, gesammelt habe.
Deckt sich auch mit den bisherigen "Aussagen und Prognosen" unseres Hausanwaltes.
Das kann man ggf. auch in den jeweiligen Gesetzesbüchern nach lesen.
 
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