Server4You - Kündigung per Fax ausreichend?

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chapchap

New Member
Hallo zusammen,

habe meinen Rootserver von S4U fristgerecht per Fax gekündigt und auch eine Bestätigung der Kündigung per E-Mail erhalten.

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Kündigungsbestätigung Ihres Vertrages: xxxxxx

Sehr geehrter Herr Schipper,

Ihre Kündigung für den unten stehenden Vertrag ist bei uns eingegangen und wurde bearbeitet.

Kundennummer: xxxxxxxx
Vertragsnummer: xxxxxxxx
Produkt: Suprago Power
Servername: xxxxx
Kündigungsdatum: 06.02.2008
Kündigungsgrund: unbekannt
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Sieht ja alles sauber aus, nur nachdem ich so einiges hier im Forum über S4U gelesen habe, frage ich mich nun ob das alles ausreichend ist?
Falls S4U nach ein paar Jahren auf die Idee kommt mir doch noch was in Rechnung zu stellen, kann ich die E-Mail als Beweis vorlegen?
Oder sollte ich noch auf eine schriftliche Bestätigung per Post bestehen?

Will einfach nur auf Nummer sicher gehen, dass ich später keine Probleme bekommen werde :-)

Vielen Dank !
 
Hallo!
Du hast eine Bestätigung (schriftlich) vom Anbieter. Was willst du mehr?

mfG
Thorsten
 
Falls S4U nach ein paar Jahren auf die Idee kommt mir doch noch was in Rechnung zu stellen
Das ist wieder Typisch!
Dein Fall ist doch ganz anders als der in den anderen Threads.
Statt sich mit der Bestätigung (die die anderen nicht hatten) zufrieden zu geben wird hier einfach mal "ein Gerücht in die Welt" gesetzt das es immer so bei denen abläuft.

huschi.
 
@huschi
Quatsch so sollte es nicht rüber kommen ich bin mir nur nicht sicher ob eine E-Mail als Beweis gelten würde WENN es zu sowas kommen WÜRDE.
Bisher war S4U bei mir immer ziemlich zuverlässig trotzdem geben einem die vielen Beschwerden (auch wenn es andere Fälle waren) schon zu denken.
Ich habe nirgends irgendein "Gerücht" in die Welt gesetzt.

@Thorsten
Ja habe ich per E-Mail bin mir wie gesagt nicht sicher ob sowas auch wirklich anerkannt werden würde.
 
@chapchap:
Betrachte dann mal Deinen Beitrag aus dem Augenwinkel eines Google-Surfers, der nur diesen ließt und sich nicht die Mühe macht die anderen Fälle zu recherchieren.

Und ja, die Email reicht für Dich! Vor dem Gesetz gilt eh nur Deine schriftliche Kündigung. Wenn S4Y die Kündigung nicht akzeptieren würde, käme dies wahrscheinlich nicht per Email. Bzw. diese Email wäre für Dich nicht bindend.

PS: @mitlesende Anwälte: Keine Rechtsberatung sondern nur eigene Meinung!

huschi.
 
Hallo!
Du hast eine Bestätigung (schriftlich) vom Anbieter. Was willst du mehr?

mfG
Thorsten

Laut diesem
Vor dem Gesetz gilt eh nur Deine schriftliche Kündigung.

huschi.[/QUOTE]

Vor Gericht kann man viel behaupten...das Fax/der Brief muss nicht zwingend angekommen sein.
Die E-Mail kann dabei sehr wohl als Beweis für den Eingang der Kündigung herhalten.
 
Last edited by a moderator:
Hi,

die Mail wird nicht manuell geschrieben, sondern automatisch generiert und versendet, sobald ein Kündigungsdatum zu dem Vertrag eingetragen wird.

Gruss
-W
 
das Fax/der Brief muss nicht zwingend angekommen sein.
Dieses Problem hat man immer!
Theoretisch ist am Besten: Einschreiben mit Rückschein.
Praktisch kannst Du aber leeres Blatt per Einschreiben schicken und vorm Richter behaupten es wäre eine Kündigung drin gewesen.

Das selbe mit einem Fax:
Faxgeräte spucken die Sendebestätigung aus. In Firmen wird diese meistens immer noch inkl. dem geschickten Fax abgeheftet und gilt als Versand.
Dennoch kann der Empfänger z.B. aus technischen Problemen nichts erhalten haben oder nur unleserliches Papier oder oder oder.

Aber nur weil es mal bei einem oder anderen mal Schwierigkeiten gab, die alle aber nicht ganz Regel konform abgelaufen sind, ist es kein Grund eine Firma mit mehreren 100 tausend Kunden einfach schlecht zu reden wenn doch bereits alles sauber abgelaufen ist.

huschi.
 
Kuendigung via Email

Vorsichtshalber sollte man immer noch die Email via einem dritt Service wie www.rewpost.com versenden. Dieser Service speichert die email als Beweis (Versendung und Inhalt) und kann allenfals kontaktiert werden falls Probleme entstehen.
 
Hallo!
Der Thread ist ca. 2 Jahre alt! Das Problem dürfte aus der Wlet sein. Closed!

mfG
Thorsten
 
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