Danysahne1983
New Member
Hallo Gemeinde,
leider habe ich jetzt schon über 1 Jahr Scherereien mit Server4you.
Hier mal kurz was passierte:
September 2005:
1 VServer bestellt und die Zugangsdaten erhalten.
Betrieb zu meiner vollsten Zufriedenheit.
Oktober 2005:
Abrechnung Vertragsmonate 1-3
März 2006:
Abrechnung Vertragsmonate 4-6
Server wurde fristgerecht von mir gekündigt und auch bestätigt.
Mit Server 1 soweit alles in Ordnung.
April 2006:
Server4you berechnet und bucht für 2 weitere Server die Vertragsmonate 1-6 ab.
daraufhin ließ ich die Überweisung selbstverständlich zurückgehen und nahm Kontakt mit Server4you auf.
Es wurde mir mitgeteilt ich hätte 3 Server bestellt. Dies habe ich jedoch bestritten und ein schönes Schreiben verfasst in dem nochmals alles zusammengefasst war.
Da ich nur 1x Zugangsdaten bekam, verwies ich auf die AGB in denen es heißt: Der Vertrag kommt mit Zusendung der Zugangsdaten zustande.
-> Zusammenfassend also:
1. Nur 1 Server von mir bestellt
2. Nur für diesen einen Server Zugangsdaten erhalten
3. Der eine Server korrekt abgerechnet.
Nachdem ich das Schreiben per Einschreiben geschickt hatte, und S4Y in der gesetzten Frist keine Stellung nahm. Legte ich die Thematik zur Seite.
Jetzt: Ende September 2007 kommen wieder 2 Mahnungen mit der bitte bis zum 03.10. zu überweisen, da es ansonsten zu einem Rechtsanwalt gehen würde.
Wie sollte ich jetzt Eurer Meinung vorgehen.
S4Y ist doch in der Beweispflicht oder?
Ich habe wirklich nur 1 Server bestellt, genutzt und auch nur 1x Zugangsdaten erhalten.
leider habe ich jetzt schon über 1 Jahr Scherereien mit Server4you.
Hier mal kurz was passierte:
September 2005:
1 VServer bestellt und die Zugangsdaten erhalten.
Betrieb zu meiner vollsten Zufriedenheit.
Oktober 2005:
Abrechnung Vertragsmonate 1-3
März 2006:
Abrechnung Vertragsmonate 4-6
Server wurde fristgerecht von mir gekündigt und auch bestätigt.
Mit Server 1 soweit alles in Ordnung.
April 2006:
Server4you berechnet und bucht für 2 weitere Server die Vertragsmonate 1-6 ab.
daraufhin ließ ich die Überweisung selbstverständlich zurückgehen und nahm Kontakt mit Server4you auf.
Es wurde mir mitgeteilt ich hätte 3 Server bestellt. Dies habe ich jedoch bestritten und ein schönes Schreiben verfasst in dem nochmals alles zusammengefasst war.
Da ich nur 1x Zugangsdaten bekam, verwies ich auf die AGB in denen es heißt: Der Vertrag kommt mit Zusendung der Zugangsdaten zustande.
-> Zusammenfassend also:
1. Nur 1 Server von mir bestellt
2. Nur für diesen einen Server Zugangsdaten erhalten
3. Der eine Server korrekt abgerechnet.
Nachdem ich das Schreiben per Einschreiben geschickt hatte, und S4Y in der gesetzten Frist keine Stellung nahm. Legte ich die Thematik zur Seite.
Jetzt: Ende September 2007 kommen wieder 2 Mahnungen mit der bitte bis zum 03.10. zu überweisen, da es ansonsten zu einem Rechtsanwalt gehen würde.
Wie sollte ich jetzt Eurer Meinung vorgehen.
S4Y ist doch in der Beweispflicht oder?
Ich habe wirklich nur 1 Server bestellt, genutzt und auch nur 1x Zugangsdaten erhalten.