s4y will mir keinen server geben??

icecoldkilla

Registered User
Hallo,

Ich habe vor ca 2 Wochen einen server bei server4you.de bestellt

Ich fülle alles aus, drucke die Rechnung aus, unterschreiebe, akzeptiere AGB / Schufa und alles andere abe was passiert?

Ich sende den Brief ab, und die melden sich überhaupt nicht

seit 2 Wochen

den SCH**** Support kann man auch vergessen, da die sich nicht mal per supportanfrage melden...

Ein Kolleg hat sich nen server anderswo bestellt, und in 4 Stunden war der online

was würdet ihr mir raten?

MfG

icecoldkilla
 
nein, aber ich hab auf dem Namen eines Kollegen gemacht, der 18 ist, und auf dem Vertrag ist Seine Unterschrift

EDIT : Und das mit der Schufa sollte auch kein Problem darstellen, da er ein festes einkommen hat und nicht verschuldet ist

MfG

icecoldkilla
 
icecoldkilla said:
nein, aber ich hab auf dem Namen eines Kollegen gemacht, der 18 ist, und auf dem Vertrag ist Seine Unterschrift

EDIT : Und das mit der Schufa sollte auch kein Problem darstellen, da er ein festes einkommen hat und nicht verschuldet ist

MfG

icecoldkilla

Du hast aber einen netten Kollegen, daß der für deinen Server bereit ist zu haften.
Bestellungen dauern eben, aber ne Bestätigung sollte es schon geben.
Ansonsten empfehle ich sowieso jeden anderen Serveranbieter als S4Y lieber!:D
 
jo der is sehr nett

einen anderen anbieter als s4y... würde ich gern, nachdem ich so in diesem Forum ein bisschen trumgelesen habe, was die so tun

aber ich hab dort schon alles bestätigt, wenn die sich z.B in ner Woche melden und ich dann wo anders bestellt habe? Muss ich dann bei beiden anbietern blechen oder kann ich Wiederrufsrecht anwenden?

MfG

icecoldkilla
 
Kündige doch einfach gemäß des Fernabsatzgesetzes...

Schreib einfach ne Kündigung, in der du klar machst, dass du kündigst, ohne jemals eine Leistung von s4y in Anspruch genommen zu haben.


mfg

bb
 
ok,


danke für die schnellen Antowrten, echt super Forum !

Ich werde server4you kündigen, wenn sie sich nicht innerhalb von 3 Tagen melden

MfG

icecoldkilla
 
Hallo icecoldkilla,

es ist mir völlig unverständlich warum du trotz diesem miesen Start unbedingt mit s4y einen Vertrag abschliesen möchtest. Glaubst du echt dass es noch besser wird? Soweit ich es weis, bindest du dich für mindestens ein Jahr!

gruß

mic
 
darf ich anmerken, das sich zu ca. 98% die Server4you Probleme auf die vServer und RootDS legen, als auf die RootServer??
 
BMF said:
darf ich anmerken, das sich zu ca. 98% die Server4you Probleme auf die vServer und RootDS legen, als auf die RootServer??

Und selbst da bestehen 90% der Probleme nur aus U2S Fehlern. :) Oder im Nichtverstehen der zugrundeliegenden Virtualisierungstechnologie, dass wollte ich nochmal anmerken.
 
icecoldkilla said:
Ich werde server4you kündigen, wenn sie sich nicht innerhalb von 3 Tagen melden
Naja...etwas weiter oben habe ich gelesen, dass es gar nicht dein Vertrag ist, also wirst DU schonmal nichts kündigen :)
Und ausserdem sollte dein Kollge bereits an den Vertrag gebunden sein. Ich lege euch schon mal die §§ 147 bis 150 BGB ans Herz ;)
 
Es war einmal in einem Land vor unserer Zeit

So vor etwas mehr als 10 Jahren hatte ich das zweifelhafte Vergnuegen mich mal mit dem Zustandekommen eines Vertrages beschaeftigen zu duerfen.
Bitte mal verifizieren, ob das noch aktuell ist.
(Damals war der Restbuchwert fuer Anlagevermoegen auch noch 1,- DM ich weiss nicht mal ob das heute 1,- Euro oder 50 Cent sind ;>)
Ich meine mich zu erinnern ... dazu gehoerte eine Auftragsbestaetigung und fuer die galt bei Vollkaufleuten (als solcher trifft auch den genannten Anbieter das volle Gewicht des HGB in Buchform) auch, dass diese zeitnah erfolgen musste was vom jeweiligen Kommunikationsmedium abhaengig war.
Bestellungen per FAX mussten entsprechend innerhalb von 1-2 Werktagen bestaetigt werden, bei Briefen galten damals Laufzeiten von 7 Werktagen als ueblich.

Frage also von jemandem, der solche Details eigentlich gerne verdraengt:

Ist hier ueberhaupt schon ein Vertrag zustande gekommen?
(Den man denn kuendigen koennte. Nichtsdesto trotz kann eine prophilaktische Kuendigung per Einschreiben mit Rueckschein natuerlich nicht schaden.)

Und noch etwas um icecoldkilla eine bessere Vorstellung von der Schufa zu geben; Die interessiert durchaus nicht nur, ob jemand festes Einkommen (das koennen sie so ohne Weiteres auch nicht) oder Kredite aufgenommen hat.
Die sammeln Informationen, die ihre Mitglieder ueber "schwarze Schafe" melden. Das kann auch schon ein Satz aus Trotz nicht bezahlter Handy-Rechnungen oder andere Zahlungsverweigerungen sein, schon hat man ein "bekannt" im schlechtesten Fall ein "negativ" am Bein (mehr erfahren einfache Anfrager nicht, aber das reicht schon um den naechsten Ratenkauf im Versandhaus zu vereiteln) und dafuer braucht es auch keinen Titel vom Amtsgericht.

Ciao,
Mercy.
 
Dü dü dü...1 13 Uhr und der Herr DJRick hat nix besseres zu tun als Schulmäßig das Zustande kommen eines Vertrages zu erklären:

Also, machen wir es an einem Kaufvertrag.

Vorraussetzungen eines Vertrages:
  • zwei konkuldente Willenserklärungen
  • Kaufsache
  • Kaufpreis
Alles zusammen nennt man die esentialia negotii.
Die zwei Willenserklärungen sind Angebot und Annahme.

Ein Angebot könnte durch das Inserat auf der Homepage entstehen. Die Firma hat aber im Hinblick auf die unbestimmte Personenmenge an die sich das Inserat wendet jedoch keinen Rechtsbindungswillen. Mithin liegt lediglich eine Aufforderung zum Angebot vor (invitatio ad offerendum).
Indem der Kunde den Vertrag unterschreibt und zuschickt macht er dem Provider ein Angebot. Somit liegt eine Willenserklärung schonmal vor.

Nun muss die Firma das Angebot des Kunden noch annehmen. Gemäß §147 BGB kann der gemachte Antrag unter Anwesenden nur sofort angenommen werden. Dies gilt auch [..] von einer sonstigen technischen Einrichtung von Person zu Person.
Absatz 2 sagt: Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeipunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang einer Antwort unter REGELMÄSSIGEN Umständen erwarten darf.

Gehen wir mal davon aus, dass ein Fax als "Antrag unter Abwesenden" gilt. Wie die Rechtssprechung das sieht müsste ich jetzt nachschlagen, Kinder bitte seht mir nach, dass ich jetzt nicht noch den Leipholt, den Godvather des BGB AT raushole. Somit müsste die Firma Antworten was man unter "regelmäßigen Umständen" erwarten darf.

Nun kommen wir zu dem Punkt wo man argumentieren darf und seiner Fantasie (fast) freien Raum lassen darf. Ich argumentier mal kurz. Auf ein Fax zu antworten mit "Ihre Bestellung ist eingegangen und wir werden ihren Server schnellstmöglich freischalten", kann nicht länger als 7 Werktage dauern.
Also nach 4 Wochen würde ich sagen: Die Annahmefrist ist verstrichen.

So nun würde man ja eigentlich sagen "juhu - kein Vertrag"...allerdings: Uno Momento, würde der gute RA jetzt sagen. "Es gibt doch da noch den §150 Abs. 1 BGB". Der sagt nämlich: Die verspätete Annahme eines Antrags gilt als neuer Antrag.

Also fassen wir zusammen (chronologisch):

1.) Inserat => Kein Angebot
2.) Angebot macht hier der Kunde
3.) Firma müsste annehmen, tuts aber nicht. Angebot (+), Annahme (-)
4.) Firma nimmt verspätet an, Annahme (+) => wird zu neuem Angebot. Also: Angebot (+), Annahme....?

Nun haben wir lt. 150 BGB ein neues Angebot, seitens des Providers, denn nun richtet sich sein Angebot DIREKT an einen speziellen Kunden und nun hat die Firma einen Rechtsbindungswillen. Nun ist es am Kunden das Angebot anzunehmen oder nicht. Nimmt der Kunde nicht an, kommt theoretisch kein Vertag zu stande.

GUTE NACHT :)
 
Dein Kollege kann ganz bestimmt noch vom Vertrag zurücktreten, insbesondere weil es noch keine Lieferung gab und auch noch keinerlei Reaktion seitens des Anbieters.
Also wieder kündigen und zu webperoni.de oder so gehen...
 
Hi,

ich bin kein Anwalt, daher kein Kommentar zum Vertragsrecht, aber mal zum Ablauf, der Besteller muss eine Emailadresse hinterlegen (z.b. genutzt als Loginname im KD Interface), an die wird bei bestandener Prüfung der Daten eine automatische Bestätigung versendet, da gibt es natürlich Bounces denen der Vertrieb nachgeht, aber auch einige die wir nicht zurückbekommen, da viele Emailserver wegen SPAM unbekannte Adresse dropen und nicht bouncen.
Rechtlich interessant, wer da Schuld und Sühne bekommtund was dann gilt. Allgemein ist aber davon auszugehen, dass die Email versendet wird, wenn nicht liegt z.B. eine manuelle Prüfung vor. Und da das ganze eine Mietgeschäft und kein Kaufgeschäft ist, ist die Prüfung der Kundendaten essentiel, dafür darf sich der Anbieter die notwendige Zeit immer nehmen. Muss er auch, weil er haftet mit für das, was er da online bringt.
Über dein Alter, die Haftung für deine Taten usw. lasse ich mich lieber nicht aus, sonst sieht das noch so aus, als ob S4Y den Vertrag wirklich nicht haben will, dem ist nicht so.

Gruß MeMeD

Freez said:
Dein Kollege kann ganz bestimmt noch vom Vertrag zurücktreten, insbesondere weil es noch keine Lieferung gab und auch noch keinerlei Reaktion seitens des Anbieters.
Also wieder kündigen und zu webperoni.de oder so gehen...
 
Hallo Leerzeichenverschenker,

spaar die deine Leerzeichen bitte, wir alle haben hier genug davon :-)
Ensthaft, was hat der Mechaniker in der Werkstatt mit dem Liefertermin deines Autos zu tun? Du fluchst über den Support und weist, dass der nix damit zu tun hat, ich hoffe du schreibst so eine nette Begrüßung nicht in die Tickets die du mal aufmachen wirst, egal wo :)

B.t.w. du hast keinen Server = du hast keinen Support, du bekommst den Supportzugang erst mit dem Server (wäre ja auch dumm, dass du wo anrufst, wo man dir mangels Server einfach nicht helfen kann)

Gruß MeMeD

icecoldkilla said:
Hallo,

Ich habe vor ca 2 Wochen einen server bei server4you.de bestellt

Ich fülle alles aus, drucke die Rechnung aus, unterschreiebe, akzeptiere AGB / Schufa und alles andere abe was passiert?

Ich sende den Brief ab, und die melden sich überhaupt nicht

seit 2 Wochen

den SCH**** Support kann man auch vergessen, da die sich nicht mal per supportanfrage melden...

Ein Kolleg hat sich nen server anderswo bestellt, und in 4 Stunden war der online

was würdet ihr mir raten?

MfG

icecoldkilla
 
s4y ist einfach billig

nirgend anders werde ich nen 160gb server mit unlimited traffic für 34€/Monat kriegen

Support brauch ich eigentlich keinen, daher habe ich denen diese "3 Tage chance" gegeben

was kennt ihr so für anbieter, die ca die gleiche Leisting für den Preis erbringen

gut ist es natürlich, wenn schon sachen wie PHP vorinstalliert sind, da ich unheimlich faul bin ;-)

daher bin ich zu s4y gegangen

egal,

danke nochmals für die Antworten, hoffe ich finde nen beseren Anbieter
 
Hallo!
icecoldkilla said:
danke nochmals für die Antworten, hoffe ich finde nen beseren Anbieter
Ich hoffe du findest vorher den Weg zu unseren Boardregeln und nimmst dir Punkt 3 zu Herzen. Danke.

mfG
Thorsten
 
memed said:
Allgemein ist aber davon auszugehen, dass die Email versendet wird, wenn nicht liegt z.B. eine manuelle Prüfung vor.
Fraglich ist, wie lange eine angemessene Zeit für die Prüfung ist und wie lang ein Kunde eine Antwort erwarten darf.
 
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