S4Y; vServer.de Abzocke bei Rücklastschrift - rechtens?

mixl

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Hallo Leute!

Ich war im Urlaub, hab natürlich auch ein bisschen Geld gebraucht so das mein Konto kurzzeitg über dem Dispo war. Nachdem meine Bank mich nicht erreichen konnte ging eine Lastschrift mit Domaingebühr von 11,88 Euro der BSB Service GmbH (Betreiber von vserver.de) zurück.

Daraufhin sperrte man mir meinen virtuellen Server (soweit auch i.O., stimmt mit deren AGB überein), ein paar Tage später bucht BSB wieder bei mir ab - diesmal 29 Euro. Nachdem ich aus dem Urlaub zurück bin hab ich das Ding natürlich zurück gehen lassen - hab ja auch keine Rechnung o.ä. bekommen, ich vermutete eine versehentliche Belastung.

Nun stellt sich heraus: VSERVER.de verlangt 29 Euro für die Bearbeitung einer Rücklastschrift!!! Die Bankgebühren (3,50 Euro) und eine kleine Kostenauslage lasse ich mir ja eingehen, aber mehr wie 5 oder 7 bis max. 10 Euro dürfte das insgesamt nicht sein - zumal VSERVER.de auch allen Schriftverkehr per eMail macht so das nicht mal Porto anfällt.

Was sagt Ihr dazu - ähnliche Erfahrungen? Habt Ihr vielleicht Infos ob es irgendwo bereits Grundsatzurteile zu solchen Wuchergebühren gibt und wie man dagegen vorgehen kann ohne gleich gut Geld beim Anwalt zu lassen???

Übrigens: Hinter VSERVER.DE - BSB Service GmbH steckt die intergenia AG!
 
Eines vorweg - fühle dich jetzt nicht persönlich angesprochen. Ich meine das sehr allgemein.

Für eine Unterdeckung / Mangeldeckung des Kontos kann niemand anderes etwas als der Kontoinhaber. Im normalen Fall ist es so, das eine kurzzeitige Überziehung des Dispositionskredites kein Problem darstellen sollte. Die Bank wird die Lastschrift - eventuell nach Rückfrage beim Kunden / Kontoinhaber - einlösen.
Nun tut die Bank, aus welchen Gründen auch immer dies nicht. In diesem Fall ist die BSB Service GmbH nach §4c der aktuellen AGB’s berechtigt den Server sofort zu sperren. Sie wird dann innerhalb einer Woche versuchen die ausstehenden Beträge nochmals einzuziehen und bei Erfolg den Server gegen eine Bearbeitungsgebühr von 29 € wieder freigeben. Gelingt es innerhalb einer Woche nicht diese einzuziehen, ist die BSB Service GmbH berechtigt den Server komplett zu löschen und den Vertrag fristlos zu kündigen*.

Diese Bearbeitungsgebühr wird ebenfalls fällig wenn der Kunde eine berechtigte Lastschrift stornieren lässt.

Dies sind alles Dinge die man schon vor Vertragsabschluss in den entsprechenden AGBs nachlesen kann. Wenn jemand nun der Meinung ist, das es sich hierbei um überzogene Kosten oder Wucher handelt, soll er sich bitte einen anderen Anbieter suchen.

*Wer auf die Idee kommen sollte so seinen Vertrag vorzeitig kündigen zu wollen... lasst das lieber.

mfG
Thorsten
 
Thorsten said:
Eines vorweg - fühle dich jetzt nicht persönlich angesprochen. Ich meine das sehr allgemein.

Danke Thorsten,

ist mir vollkommen klar, diese Erklärung hätte ich nicht gebraucht, ist mir klar das ich für Kontodeckung sorgen muss, hab früher bei der Bank gearbeitet und bin kaufmännisch tätig. Für alle künftigen Antwortschreiber - ich suche auch keine anderen Provider - ich suche qualifizierte Aussagen zum Thema 29 Euro!

Ich hab ja überhaupt nicht bestritten das VSERVER dafür was verlangen kann - der Betrag steht jedoch in überhaupt keinem Verhältnis zum Aufwand, einfach eine Frechheit. Ich bin selbst kaufmännisch tätig, solche Beträge sind einfach nur Abzocke. Eine Rücklastschrift auf das Kundenkonto verbuchen - das kann BSB automatisch - und daraus ne Mail mit Gebührenrechnung erstellen ebenso, 5 Euro für alles wären i.O. gewesen.

Und von 29 Euros steht in den AGBs die im Internet zu finden sind nichts - oder brauch ich ne Brille? :confused:

Zumindest in der Fassung die ich mir bei Vertragsabschluss am 29.5. runtergeladen hab. Umd über eine Änderung der AGBs bin ich nicht informiert worden.
 
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mixl said:
Und von 29 Euros steht in den AGBs die im Internet zu finden sind nichts - oder brauch ich ne Brille? :confused:
Im Falle einer von dir unberechtigten Rückbuchung wird die BSB den Server sperren. Für die Entsperrung werden dann 29 € fällig.
Ich denke so ist das zu verstehen.

Es gibt in der Tat einige Gerichtsurteile die sich mit dem Thema Re-/Deaktivierungsgebühren beschäftigen. Das nützt dir aber ehrlich gesagt herzlich wenig. Es gibt kein einziges Grundsatzurteil (augenommen Deaktivierung bei Mobilfunkverträgen) - schon gar nicht im Hosting oder Serverbereich. Der einzig gangbare Weg wäre also zu Klagen. Das steht jedem frei.

mfG
Thorsten
 
Ich denke, dass der Betrag von 29€ durchaus angemessen ist (solange einem nicht ohne Grund der Server gesperrt wird wie bei uns ;))
Wer nicht zahlt, hat eben das Nachsehen. So ist es überall.
Hier der Auszug aus den AGB:
c) Gerät ein Kunde in Zahlungsverzug, steht es dem Provider frei, den
Speicherplatz des Kunden ohne Fristsetzung und weitere Ankündigung für den Zugang über das Internet zu sperren. Für die Bearbeitung des Zahlungsverzuges und ggfs. die Entsperrung eines Servers berechnet der Provider eine Aufwandspauschale in Höhe von € 29,-. Sollte der Zahlungsverzug länger als eine Woche andauern, kann der Provider den Vertrag mit dem Kunden fristlos kündigen und alle auf dem Server des Kunden gespeicherten Daten vernichten.
Hm.. shit happens!

Es gibt eben nicht überall Mahnungen ;)
Aber ich muss schon sagen: manchmal wird bei s4y etwas überreagiert.. dies ist jedoch eine andere Geschichte und sollte ein anderes mal erzählt werden :D
 
server4downs said:
Ich denke, dass der Betrag von 29€ durchaus angemessen ist (solange einem nicht ohne Grund der Server gesperrt wird wie bei uns ;))
Wer nicht zahlt, hat eben das Nachsehen. So ist es überall.
Hier der Auszug aus den AGB:

Sehe ich nicht so, 29 Euro ist einfach wirklich zu happig, ich arbeite selbst auch im kaufmännischen Bereich bei einer grossen Firma, für ein im Internet tätiges Unternehmen sollte die Verbuchung von Rücklastschriften und eine Benachrichtigung des Kunden (was sowieso nur per eMail passiert, sprich nicht mal Porto kostet) mit 5 bis maximal 10 Euro komplett abgedeckt sein, alles anderes ist Abzocke und darum gehts mir.

Hilfreiche Vorschläge / Links zu vergleichbaren Situationen / Urteile zu überhöhten Bearbeitungsgebühren / sittenwiedrigen Gebühren usw. wären hilfreich, dauert ja sonst ewig bis ich da was habe, und meinem Anwalt muss ichs ja nicht schwerer (und mir teurer) machen als es sein muss.

Für mich sind die 29 Euro einfach schlichtweg sittenwidrig und damit nichtig, nur muss ich das dann noch untermauern können - und vergleichbare Vorgänge anführen können.
 
Naja, wie du meinst.
Ich würde aus so einem 'Müll' nie einen Rechtsstreit anfangen, bei dem du meiner Sicht nach nicht große Aussichten auf Prozessgewinn haben wirst.
Du hast den AGBs ausdrücklich zugestimmt und wahrscheinlich mal wieder auf 'gelesen' geklickt obwohl man es gar nicht gemacht hat.
Du könntest nun auch einen Rechtsstreit daraus machen, dass du x Monate Kündigungsfrist oder weiß der Teufel was hast. Zugestimmt ist zugestimmt, da wirst du nicht mehr viel Ausrichten können.

Naja, viel Glück hierbei. Ich sehe darin keine Zukunft!
btw: wenn du verlierst wirst du noch mehr als die 29€ los sein.

just some thoughts
 
Last edited by a moderator:
mixl said:
Sehe ich nicht so, 29 Euro ist einfach wirklich zu happig,
Ich sehe 2 Aspekte:

a) Es geht nicht nur um die Rücklastgebühr, sonder auch um den Verwaltungsaufwand, der innerhalb der Buchhaltung anfällt. Ich schätze, daß wegen solche einem Fall mind. 15 Minuten Mannstunden aufwand betrieben wird. Wenn man mit grob 10 EUR Bankgebühren rechnet, sind die 15 Minuten mit 20 EUR kein echter Wucher sondern real anfallender Personalaufwand.

b) Server4Downs hat die aktuelle AGB zitiert, in denen die 29 EUR erwähnt werden. Wenn Du eine - zum Vertragsschluss vorgelegene - AGB hast, ohne dieser Klausel, dann hast Du durchaus Chancen dagegen anzugehen. Denn die Geschäftspolitik zum Thema AGB-Änderung ist bei S4Y wirklich unter aller Sau. Sprich: Änderungen werden keinem Kunden mitgeteilt und es ist nachträglich nicht Nachvollziebar, zu welchen Bedingungen man seinen Vertrag abgeschlossen hat.

huschi.
 
Soweit ich mich erinnern kann, hatte mir mein Anwalt gesagt, dass das einseitige Ändern der AGB, also ohne Zustimmung des Vertragspartners, ungültig sind.

D.h. also, wenn S4Y die Änderungen dem Kunden nicht mitteilt, sind diese für ihn auch nicht gültig. Eine Klage hätte also durchaus gute Chancen.

Desweiteren ist auch die Bekanntgabe von Änderungen der AGB an die Kunden via Email rechtlich bedenklich, da Emails in der Regel keinen rechtsgültigen Beweis darstellen. Nicht umsonst schickt z.B. die Telekom/T-Online Änderungen der AGB per Post.

Gruß
tim
 
Seid ihr euch da so sicher, dass die AGBs (vServer) im Bezug dieser '29er-Sache' sich geändert hat?
Ich weiß zwar die AGBs von damals (April 2003) nicht mehr auswendig, aber ich meine mich errinern zu können, dass dies sogar mit in der Produktbeschreibung geschrieben stand.

Aber was bei Vertragsabschluss gültig war, das ist (solange man nichts anderes verhandelt hat) heute auch noch gültig. Also wenn man sich die AGBs, wie es viele ja machen, nicht ausdruckt, der hat auch wenig in der Hand. Ehrlich gesagt glaube ich aber, dass selbst die 29€ schon von Anfang an her in den AGBs standen.
 
Ich war damals, 6. Januar 2003, so frei und hab die AGBs mir für meinen vServer abgespeichert. Man weis ja nie wozu diese 6KB-Datei mal alles gut sein kann, vielleicht hilft es ja jemanden.

§ 3 Leistungen des Kunden
a) Der Kunde wird für die Daten, die auf dem Webserver abgelegt werden, immer aktuelle Sicherheitskopien vorhalten. Diese Sicherheitskopien dürfen nicht auf dem Webserver gespeichert werden.
b) Für die in § 2 bezeichneten Leistungen zahlt der Kunde die im Leistungsangebot ausgewiesenen Preise im Voraus. Alle Entgelte verstehen sich inklusive der jeweils geltenden deutschen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
c) Der Provider stellt seine Leistungen halbjährlich im Voraus in Rechnung. Die in der Rechnung aufgeführten Beträge sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg per E-Mail. Sollte der Kunde eine Rechnung per Briefpost benötigen, wird dafür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 7,50 je Rechnung fällig.
d) Der Kunde verpflichtet sich, dem Provider bei Vertragsunterzeichnung eine Einzugsermächtigung für die Erhebung der fälligen Entgelte zu erteilen. Für den Fall, dass das vom Kunden hierzu benannte Konto keine ausreichende Deckung aufweist oder der Kunde aus anderen Gründen seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet er - sofern er Kaufmann ist - vom Fälligkeitszeitpunkt an zusätzlich Zinsen in Höhe von 10% jährlich. Sofern der Kunde Nicht-Kaufmann ist, schuldet er im Falle des Verzugs Zinsen in Höhe von 10% jährlich, falls er keinen wesentlich niedrigeren Zinsschaden nachweist. Für jeden angefangenen Monat, in dem eine Einzugsermächtigung nicht erteilt ist, steht dem Provider für die Bearbeitung und Überwachung der Zahlungseingänge eine Aufwandsentschädigung von pauschal € 7,50 zu.
:cool:
 
... mir ist diese Woche fast das gleiche passiert - die Rechnung für eine Domain konnte nicht abgebucht werden - ich hab's dann als ich's merkte (am 2. Tag nach der Rücklastschrift sofort überwiesen).
Diese 2 Tage war mein kompletter Server gesperrt - trotz daß die Rechnungen für die Servermiete UND für 12 andere Domains schon bezahlt waren !!!

Also bekommt man eine bereits Beazhlte Leistung gesperrt, wenn man einen
Zusatz bucht und den nicht bezahlt ... laut Buchhaltung von S4U ist das so.

Jetzt stellt Euch vor Ihr kauft ein Auto, bezahlt das Bar und bekommt's dann
abgenommen weil Ihr den 1. Ölwechsel noch nicht bezahlt habt !?!

Auf die 29€ bin ich dann ja mal gespannt ...

*Wer auf die Idee kommen sollte so seinen Vertrag vorzeitig kündigen zu wollen... lasst das lieber.

muss ich mich aber trotzdem mal schlau machen ...
wenn die nur die betroffene Domain gesperrt hätten - wäre OK gewesen,
aber so - das kann's ja nicht sein !
 
dOcX said:
Für jeden angefangenen Monat, in dem eine Einzugsermächtigung nicht erteilt ist, steht dem Provider für die Bearbeitung und Überwachung der Zahlungseingänge eine Aufwandsentschädigung von pauschal € 7,50 zu.


das verstehe ich eher so, daß wenn Du einen neuen Vertrag abschliesst und nicht sofort eine Einzugsermächtigung erteilst (also per Überweisung), daß die dann solange 7,50 €/Monat mit verrechnen bis die Einzugsermächtigung da ist weil sie ja dann nach dem Kontostand schauen müssen ...

Servus,
Yakima
 
Ich habe einen DSL-Vertrag bei S4y. Mir wurden im Dez. die halbjährlichen Gebühren eingezogen. Letzte Woche erhielt ich nun noch mal eine Rechung für den gleichen Zeitraum, der Betrag wurde ebenfalls abgebucht. Ich habe dann Kontakt mit der Buchhaltung aufgenommen, mir wurde empfohlen eine die Lastschrift zurück gehen zu lassen. Gesagt getan, heut erhielt ich nun eine Rechnung über 15,00 € für die Rücklastschrift.
Das kann doch nicht wahr sein, dass ich für einen zu Unrecht eingezogenen Betrag auch noch Gebühren zahlen soll? Oder?

Was sollte ich Eurer Meinung nach tun?

Gruß
Friedhelm

P.S. Mail an die Buchhaltung habe ich bereits geschrieben.
 
fsiebert said:
P.S. Mail an die Buchhaltung habe ich bereits geschrieben.
Auch wenn es eine Internetfirma ist, sollte man bei solchen Problemfällen per Brief kommunizieren.

Ich denke, daß man diese Umstände einfach und klar in einem Brief klären kann.
Wichtig ist immer der Ton. Auch wenn einem eher der Sinn nach einer lauten Beschwerde ist, sollte man einen ruhigen höflichen und zuvorkommenden Ton anschlagen. Dann ist der Gegenüber ebenfalls ruhig, höflich und zuvorkommend.

huschi.
 
Das ist bei denen ja nichts neues.
Im Dezember wurde bei uns und auch bei anderen Kunden für Rootserver zuviel abgebucht, weil die Preise falsch berechnet wurden und es niemand gemerkt hat. Es ging zwar nur um ein paar Cent, aber die Buchhaltung scheint dort genau so zuverlässig zu arbeiten wie der übrige Support...

Grundsätzlich gibt es keinen Anlaß, für deren Fehler zu bezahlen.
Ich weiß nicht, was bei Server4you üblich ist, die meisten Firmen, denen ein solcher Buchungsfehler unterläuft, werden sich entschuldigen und den Betrag zurücküberweisen, weil das einfacher und billiger ist und einen schlechten Eindruck bei der Bank vermeidet, aber natürlich ist kein Unternehmen verpflichtet, seine Kunden so behandeln, wie man für gewöhnlich die Leute behandelt, von denen man lebt...
 
Warten bis die geantwortet haben oder da mal beim Vertrieb anrufen (aber ich glaub nicht das die dir da helfen können, machen alles nur per Mail....)
 
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