Ich sehe das ein wenig anders: Wir haben einen Server mit bestimmten Funktionalitäten für einen Zeitraum von 24 Monaten gemietet.
Hi,
nach einer Zurückversetzung in den Auslieferungszustand wird Email bestimmt auch laufen. Das wurde dir verkauft, irgendwie sehe ich keine Möglichkeit, wie der Vermieter bei einem root Server sicherstellen kann, dass der Kunde nicht (aus versehen) etwas kaputt gemacht hat. Dieses Überwachen/Kontrollieren ist nicht nur Arbeit und Haftung, sondern muss ja auch praktikabel sein. Daher sollte der Betreiber stets Sicherungskopien erstellen, dann ist eine Neuinstallation auch kein Horrortrip.
Trotzdem wird das Problem, das nicht auf unserer Seite zu suchen ist, nicht innerhalb einer akzeptablen Zeit gelöst, da wir Kunden haben, die dringend auf die Funktion Email angewiesen sind.
Da baust du eine komische Argumentation auf, die der Anbieter nur lösen könnte, wenn er Grundsätzlich immer die Aussage des Kunden als unumstößliche Tatsache an nimmt und auf seine Kosten den Gegenbeweis führt. Das könnte er sogar rein wirtschaftlich machen, denn nach unserem Recht bist du als Beschwerdeführer, ohne separate AGB Klausel, verpflichtet bei nicht Zutreffen deiner Aussagen alle Kosten zu tragen, die durch die, mal angenommen falsche, Behauptung beim Anbieter entstanden sind. Und die Preise sind dann nicht der selbstkosten- oder (Marketing-)Listen- Preis sondern im Gegenteil, hier darf der Anbieter in Rechnung stellen, was er mit dieser Arbeitskraft an anderer (idealer) Stelle verdient hätte. Das sind bei IT Fachleuten mit Facharbeiterbrief ca. 50 - 100 % mehr als bei Handwerkern mit Gesellenbrief, ein KFZ Mechaniker wird bei ATU (Discount) für um die 90 Euro die Stunde (Reifenwechsel) angesetzt, bei Opel schon mit 129 (KFZ Elektriker, ATU fummelt nicht an Opel-Chips). Das dann mal 1,5 oder 2 ergibt deutlich mehr als die AE's zB die bei S4Y üblich sind (156,- Eu Stunde, aber in 15 Min Taktung).
Würdest du gerne und ohne weitere "Beschwerden" (ua. Bauchschmerzen...) 3-500 Euro zahlen, wenn nach 2 Stunden raus kommt, dass ein von dir unbemerkt/unabsichtlich/in bester Absicht installiertes Sicherheitsupdate Schuld war?
Der Vermieter ist bestimmt nicht haftbar, wenn der Distributor (dem niemand Geld bezahlt, vgl GPL: "AS IT IS") und den der Kunde bei der Bestellung frei ausgewählt hat, einen Fehler macht und damit den Server außer Betrieb nimmt. Dann wären es einfach keine dedizierten Server zur Selbstverwaltung mehr, und natürlich reden wir dann über Preise ab 200 Euro pro Monat.
Ich hoffe du erkennst zumindest, dass es so wie du es meinst, sehr unangenehm wird, wenn du unrecht haben würdest (ernsthaft: wer soll den Aufwand zum finden der Nadel denn bezahlen, alle Kunden [der Provider legt das dann um, er kann kein Geld drucken] oder der Kunde, der einen Fehler gemacht hat, ihn aber einer anderen Person unterstellt hat und damit auch noch falsch lag...)?
Im Detail kann man jeden Fall natürlich erst beurteilen, wenn alle Fakten klar sind, doch bedenke immer, die mietest ein Stück Hardware, mit Netzwerk, Strom und einer Vorinstallation für allgemeine Zwecke des Webhosting. Diese Vorinstallation kann jederzeit wieder hergestellt werden, wenn du mir einen kosten effektiveren Weg sagt, wie der Provider für mehr haften kann, her damit, die Hostingbranche ist ja nicht gerade träge oder verschlossen für verkaufbare Ideen (den Bedarf sehe ich, halt nur nicht die Investitionsbereitschaft).
Gruß MeMeD