S4Y Bestellung stornieren?

belinea

Registered User
Ich habe gerade einen vServer bei S4Y bestellt. Jetzt habe ich erst nach dem abschicken der Bestellung gesehen dass der Vertrag sich jeweils um 12 Monate verlängert wenn man ihn nicht kündigt und das jewils 6 Monten im vorraus bezahlt werden müssen.

Das ist ja HEFTIG !!!
:eek: :eek: :eek:

Nun möchte sofort vom Abschluss des Vertrages zurücktreten. Die ich ihn gerade erst gemacht habe müsste das gehen oder? Man kann doch innhalb von 7 Tagen von zurücktreten oder?

Jetzt komm ich ganz schön ins schwitzen, falls das nicht geht habe ich ganz schön die A****karte gezogen... :(
 
Het sich erledigt: http://www.server4you.de/de/agb/vserver.html

Endverbraucher können den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Annahmeerklärung durch entsprechende Mitteilung an die BSB Service GmbH, Leyboldstraße 10, 50354 Hürth widerrufen

Wiederruf geht morgen per Einschreiben zur Post.

MIST! Jetzt stehe ich immer noch vor dem Problem eine Alternative zu 1st-housing.de zu finden. Ich dachte wirklich ich hätte in S4Y einen guten vServer gefunden. :(
 
Hallo!
Der Wiederruf ist aber nur gültig, wenn noch keine Leistung erbracht bzw. in Anspruch genommen wurde. Wenn du schon Zugangsdaten erhalten und dich auf dem Server angemeldet hast sieht das schon etwas anders aus.

mfG
Thorsten
 
Schau mal ganz unten auf http://www.vserver.de/de/agb/vserver.html.

Endverbraucher können den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Annahmeerklärung durch entsprechende Mitteilung an die BSB Service GmbH, Leyboldstraße 10, 50354 Hürth widerrufen. Der Widerruf ist ausgeschlossen bei Verträgen über nach Kundenangaben zusammengestellten und konfigurierten Waren und Werken. Das Widerrufsrecht entfällt auch, wenn die BSB Service GmbH nach dem vertraglich vereinbarten Anfangs-Zeitpunkt mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt oder der Endverbraucher die Leistung aktiv in Anspruch nimmt oder gelieferte Datenträger, Software, Video- und Audioaufzeichnungen entsiegelt werden. Ausgeschlossen ist ein Widerruf schließlich für Produkte, die naturgemäß für die Rückgabe ungeeignet sind.
wobei Du bei diesem Satz

Das Widerrufsrecht entfällt auch, wenn die BSB Service GmbH nach dem vertraglich vereinbarten Anfangs-Zeitpunkt mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt
mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit (bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung) gelassen entgegen sehen kannst, denn diese widerspricht nicht nur dem ersten Satz, sie stellt die BSB auch in die Position, dass sie jeden Auftrag anfangen kann - egal wieviel sie getan hat - um den ersten Satz zu umgehen. Ich bin zwar kein Fachmann, aber das ist m.E. nach nicht rechtmäßig.

Sollte hier das Fernabsatzgesetz zum Tragen kommen, hast Du sowieso generell 14 Tage Rücktrittsrecht vom Vertrag ohne Gründe nennen zu müssen, egal ob die Ausführung (Installation des Servers?) der Dienstleistung seitens BSB bereits angefangen wurde.

Gruß
tim
 
Naja, jetzt habe ich wieder was dazu gelernt. Man sollte AGBs lesen. Aber die sind meist so lange das man aus Faulheit eh meisten schon aus Gewohnheit den "Akzeptieren"-Knopf drückt.

Oh, gerade sind die Zugangsdaten per eMail gekommen. Also ich stecke jetzt wirklich in einer Zwickmühle. Ich habe keine vergleichbare Alternative zu S4Y gefunden.

Ich glaube ich werde die Gebühren einfach im vorraus zahlen wie es auch jeder andere S4Y-Kunde tut und drauf hoffen, das S4Y irgendwann mal die Kündigungsfristen lockert. 12 Monate sind schon eine verdammt lange Zeit wie ich finde.
 
Hi Monitor ;),

ich habe den "Gang" zum Serververticker *g* S4Y bis dato nicht bereut. Und merke: "Je mehr Kohle" die im Voraus von uns bekommen umso mehr können se auch an Hardware kaufen. Und wer weiss ... vielleicht hat DEINE Miete gerade wieder ne schöne SCSI Platte ins Haus gebracht :D
 
Folgende Mail habe ich gerade bekommen:

Nach Ihrer Bestellung haben Sie diese mit dem zugesandten Freischaltcode explizit aktiviert. Daraufhin wurde Ihr Server freigeschaltet. Somit ist nur die fristgemäße Kündigung möglich.

SERVER4YOU scheint sich wohl nicht viel für geltendes deutsches Recht zu interessieren. :(

Anscheinend hat sich S4Y wohl doch nicht gebessert. Ich werde jedenfalls jedem Raten einen großen Bogen um diese Firma zu machen.
 
Nach Ihrer Bestellung haben Sie diese mit dem zugesandten Freischaltcode explizit aktiviert.
Warum hastu aber auch...
Hättest' die Hände in den Schoss gelegt (und nix gemacht), wäre es vielleicht gegangen... :eek:
 
Damit ist diese komische SMS gemeint. Die muss man ja schon bei der Bestellung eingeben.

Und? Das ändert doch rein gar nichts. Ich habe ein Vetrag abgeschlossen und ein 14-tägies Widerrufsrecht ist 14-tägiges Widerrufsrecht. Dem kann auch S4Y durch diese ominöse SMS Bestätigungen nicht entgehen.
 
belinea said:
Damit ist diese komische SMS gemeint.
Uops, sorry. Mein Fehler. Dachte, Du hättest Dich auf dem Server eingeloggt und damit "die Leistung in Anspruch genommen".
 
Stimmt , da muss ich ausnahmsweise mal Recht geben.
Die AGBs sind schon äussert mergwürdig - aber das gilt glaube ich für 80% aller Firmen.

Bei Premiere steht z.B. auch im Vertrag dass nach Aktivierung der Karte die 14-Tage erlöschen. Aber bisher haben die auf schriftliche Meldung meinerseits immer reagiert.

Gruß
Keen
 
Ich habe selber einen vserver die Performance ist gut.
Das mit dem Vertrag bist du selber Schuld.
Es steht in den Technischen Details und in den AGB´s, das kann man gar nicht übersehen!
Die Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr ist doch klar, bei dem Preis.


.
 
belinea said:
Damit ist diese komische SMS gemeint. Die muss man ja schon bei der Bestellung eingeben.

Und? Das ändert doch rein gar nichts. Ich habe ein Vetrag abgeschlossen und ein 14-tägies Widerrufsrecht ist 14-tägiges Widerrufsrecht. Dem kann auch S4Y durch diese ominöse SMS Bestätigungen nicht entgehen.

Nur nebenbei 14 Tage Widerrufsrecht entfallen wenn die Leistung in Anspruch genommen wird, so wann wird die Leistung in Anspruch genommen? Sowie eine Domain bei der Denic registriert wird, was i.d.R. sofort nach Freigabe der Bestellung erfolgt. Es gibt noch mehrere Beispiele wie man "Leistung in Anspruch" nehmen kann.
 
Du stellst dich an dann zahlst du halt die 60 € (Ich gehe mal von Basic aus). Dafür hast du ein halbes Jahr ruhe!
Ich bin schon länger S4Y-Kunde und hatte bis jetzt keine Probleme! Und eine Vertragslaufzeit ist bei diesen Produkten mehr als üblich, die Anschaffung der teueren Server muss auch irgendwie gestemmt werden. Außerdem muss mit Einnahmen kalkuliert werden sonst kann nicht so teuere Hardware gekauft werden, weil das Risiko zu groß ist.
 
Hi,

"Das Widerrufsrecht erlischt
2. bei Dienstleistungen
b) wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat."

"(1) Eine zum Nachteil des Verbrauchers von den Vorschriften dieses Gesetzes abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

(2) Dieses Gesetz ist auch anzuwenden, wenn seine Vorschriften durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden."

Wenn du trotzdem einfach zahlst, bist du selbst schuld...

Gruß,
 
Hallo!
Zachi said:
Wenn du trotzdem einfach zahlst, bist du selbst schuld...
Warum? Dem Passus

https://www.server4you.de/de/agb/vserver.html said:
Informationen und Widerruf nach Fernabsatzgesetz
a) Beanstandungen bitte an die BSB Service GmbH, Daimlerstr. 9-11, 50354 Hürth. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung und dem Zusenden der Zugangsdaten durch die BSB Service GmbH zustande und wird für die im Vertrag bezeichnete Mindestlaufzeit geschlossen.

b) Endverbraucher können den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Annahmeerklärung durch entsprechende Mitteilung an die BSB Service GmbH, Daimlerstraße 9-11, 50354 Hürth widerrufen. Der Widerruf ist ausgeschlossen bei Verträgen über nach Kundenangaben zusammengestellten und konfigurierten Waren und Werken. Das Widerrufsrecht entfällt auch, wenn die BSB Service GmbH nach dem vertraglich vereinbarten Anfangs-Zeitpunkt mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt oder der Endverbraucher die Leistung aktiv in Anspruch nimmt oder gelieferte Datenträger, Software, Video- und Audioaufzeichnungen entsiegelt werden. Ausgeschlossen ist ein Widerruf schließlich für Produkte, die naturgemäß für die Rückgabe ungeeignet sind.
wurde bei der Bestellung doch ausdrücklich zugestimmt.

mfG
Thorsten
 
Die Klausel von S4Y ist IMHO ungültig. D.h. sie können schreiben was sie wollen, ob sie damit vor Gericht Recht bekommen würden, steht auf einem anderen Blatt.

Das Widerrufsrecht kann eigentlich nicht einseitig per AGB eingeschränkt werden, da per AGB-Gesetz rechtswidrige Vereinbarungen nichtig sind - und darum dürfte es sich hierbei handeln.

Gruß,
BoMbY
 
BoMbY said:
Die Klausel von S4Y ist IMHO ungültig. D.h. sie können schreiben was sie wollen, ob sie damit vor Gericht Recht bekommen würden, steht auf einem anderen Blatt.

Das Widerrufsrecht kann eigentlich nicht einseitig per AGB eingeschränkt werden, da per AGB-Gesetz rechtswidrige Vereinbarungen nichtig sind - und darum dürfte es sich hierbei handeln.

Gruß,
BoMbY

AGBs hin oder her, nehmen wir an Sie sind ungueltig (im Zweifel fuer den Angeklagten) dann stehst du aber immernoch vor dem Problem, dass man seitens des Provider nachweisen kann, wann man mit der Auslieferung einer Sache/Dienstleistung begonnen hat und damit erlischt in Deutschland nach geltender Rechtslage jedes Widerrufrecht nach dem Fernabsatz. Und genau hier zaehlt zum Beispiel nicht (versuchen immer wieder Leute) die Aussage: "Ich habe die E-Mail nicht erhalten. :)"
 
"Das Widerrufsrecht erlischt
1. bei der Lieferung von Waren spätestens vier Monate nach ihrem Eingang beim Empfänger und
2. bei Dienstleistungen
a) spätestens vier Monate nach Vertragsschluss oder
b) wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat."


Wo steht denn da, dass mit Auslieferung der Sache/Dienstleistung das Widerrufsrecht erlischt? Wenn ich bei Alternate.de eine CPU bestelle, kann ich, auch nachdem ich das Paket erhalten habe, noch vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. Ebenso ist es schon seit Jahren üblich, dass man z.B. Abonnements von Zeitschriften binnen 14 Tagen widerrufen kann. Da ist es auch egal, ob die erste Zeitschrift schon geliefert wurde oder nicht.

Es ist zwar ein Unterschied zwischen einer Domain(registrierung) und der Lieferung einer Ware. Eine Ware kann man zurückschicken, und eine Domain nicht. Aber im Gesetz wird darauf nicht eingegangen, oder ich bin zu blind um es zu sehen.

Gruß,
 
Zachi said:
Es ist zwar ein Unterschied zwischen einer Domain(registrierung) und der Lieferung einer Ware. Eine Ware kann man zurückschicken, und eine Domain nicht. Aber im Gesetz wird darauf nicht eingegangen, oder ich bin zu blind um es zu sehen.

Gruß,

Genau das ist der Unterschied, die Domain kannst du nicht zurueckgeben, da diese eine Mindestvertragslaufzeit zwischen Provider und Registrar hat, und die gibt man natuerlich 1 zu 1 weiter. Fuer das Gesetz gibt es da keinen Unterschied, da gilt - wie du schon erwaehnt hast - Punkt b.)
 
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