netspy
Registered User
Ich hab vor knapp 5 Wochen bei 1blu einen RootServer bestellt, welcher bis jetzt noch nicht bereitgestellt wurde. Aus diesem Grund hatte ich wie vom Support vorgeschlagen per Fax meinen Auftrag storniert. Nun meldet sich 1blu bei mir und meint, dass die Stornierung nur bei Verbrauchern möglicht ist und ich als Gewerbetreibender den Vertrag nicht stornieren kann.
Nun bezieht sich der zitierte Paragraph § 312d des BGB aber auf abgeschlossen Verträge. In den AGB von 1blue steht aber "Der Vertrag kommt durch die erste Erfüllungshandlung der 1blu auf den Antrag des Kunden zum Vertragsabschluss zustande." Da der RootServer ja noch nicht bereitgestellt wurde, besteht nach meinem Verständniss auch noch kein echtes Vertragsverhältnis und ich habe sehr Wohl das Recht, den Auftrag zu stornieren.
Wie seht ihr das? Mal ganz davon abgesehen, dass mir anfangs 2 bis 3 Wochen für die Einrichtung genannt wurden und 1blu die Stornierung schon aus Kulanz annehmen sollte.
Nun bezieht sich der zitierte Paragraph § 312d des BGB aber auf abgeschlossen Verträge. In den AGB von 1blue steht aber "Der Vertrag kommt durch die erste Erfüllungshandlung der 1blu auf den Antrag des Kunden zum Vertragsabschluss zustande." Da der RootServer ja noch nicht bereitgestellt wurde, besteht nach meinem Verständniss auch noch kein echtes Vertragsverhältnis und ich habe sehr Wohl das Recht, den Auftrag zu stornieren.
Wie seht ihr das? Mal ganz davon abgesehen, dass mir anfangs 2 bis 3 Wochen für die Einrichtung genannt wurden und 1blu die Stornierung schon aus Kulanz annehmen sollte.