Rechtsfrage kostenloses Hosting

Raven6299

Member
Hallo, wurde soeben von einem Clan angeschrieben, ob ich nicht ihre Website über Subdomain hosten könnte. Das würde ich umsonst gegen eine kleine Werbeeinblendung machen! Wie kann ich mich rechtlich absichern, also dass ich für die Dauer des kostenlosen Hostings keinen Einfluss auf den Inhalt der Seite Http://gkf.markoonline.de habe? Ist sowas überhaupt möglich? Tripod und co. müssen sich ja auch absichern, da das Angebot ja auch über Subdomains läuft...
 
Womit sein Vorhaben wohl schon wieder scheitert.
Habe vor kurzem zusammen mit meinem Bruder selbst ein Gewerbe angemeldet. Da mussten ungefähr 35€ Gebühren zahlen. Wenn er aber überhaupt nichts daran verdient, bleibt er darauf sitzen...:cool:
 
An den 35€ Antragsgebuehren soll es nicht liegen.
Viel schwerer wiegt, dass man regelmaessig bei Finazamt seine Bilanz vorzulegen hat.

"Ohne Gwinn" bedeutet nicht, dass man nichts einnehmen darf. Wenn man seine Kosten deckt und nicht mehr, hat man zwar Geld eingeommen aber keinen Gewinn gemacht.
 
Die Bilanz muss man nur machen, wenn das Unternehmen als Firma angemeldet wurde, und man somit den Kaufmannsstatus erhalten hat.
Eine Kleingründung bzw. Gewerbe ohne Firma braucht keine jährliche Bilanz zu machen, und auch keine doppelte Buchführung.

Allerdings wird sich das Finanzamt auf Dauer ein Unternehmen, das keinen Gewinn erwirtschaftet, nicht gefallen lassen, und diese als Liebhaberei einstufen, was in diesem Fall ja auch zutrifft.

IANAL
 
"Gewerbe ohne Firma braucht keine jährliche Bilanz zu machen, und auch keine doppelte Buchführung."

Wirklich? Ich bin bisher davon ausgegangen, dass man als "normale" Firma anfaenglich jeden Monat vorstellig werden darf und dass die jaehrliche Bilanz auf jeden Fall Pflicht ist(auch bei Kleingewerbe).
Aber Zeiten aendern sich.
 
Als Firma musst du eine Bilanz machen, denn da ist die Buchhaltung eine Instanz - aber ein Gewerbe muss nicht mit Firmengründugn angemeldet werden.

Wer den Eintrag im Handelseregister hat, muss 'ne Bilanz machen.
Der Eintrag ist bei manchen Berufszweigen aber optional.

Du kannst also dein Gewerbe als z.B. "Meier Web Hosting" anmelden. Dabei kansnt du dir aussuchen, ob du ins Handelsregister rein willst, oder nicht.

Firma != Gewerbe
 
Abgesehen von all diesen Fragen, wo seht ihr eigentlich die gewerbliche Tätigkeit, wenn jemand einem einzelnen eine Subdomain + Webspace kostenfrei zur Verfügung stellt und einen Link dafür bekommt?
 
in der rechtlichen Absicherung bzw. dem eigenen Haftungsausschlus, der zwischen Privatpersonen weit schwieriger sein dürfte, als zwischen Privatpersonen und Unternehmen.
Steht im 2. Posting oder so.
 
Das interresiert mich auch.

Nehmen wir mal obigen Fall an. Es wird eine Subdomain zur Verfügung gestellt und im Gegenzug wird Werbung eingeblendet. Und nehmen wir mal an, es entstehen Werbeeinnahmen von 30 EUR pro Monat. Ich glaub das ist schon hoch angenommen für vorliegenden Fall.
Es wird ein Gewerbeschein beantragt und man bekommt ihn auch. Irgendwann kommt nun das Finanzamt daher und sagt "So nicht! Weg mit deinem Hobby".
Dann geb ich den Gewerbeschein zurück? Und die Werbung muß ich entfernen? Obwohl gar kein Gewinn vorliegt?

Bei diesem Fall, läßt sich das ganze ja noch schnell einstellen, der Nutzer der Subdomain muß sich halt ne neue Bleibe suchen. Was mach ich aber mit meiner privaten Homepage, die ein klein wenig Werbeeinnahmen hat?
 
Ne, du darfst natürlich auch als Privatperson Werbeeinahmen haben.
Es geht einzig um die rechtliche Absicherung der Verantwortung, wenn der von dir 'untervermietete' (ggf. auch kostenlos) Webspace vom Untermieter in irgend einer Form missbraucht wird.

Wenn das Finanzamt dein Unternehmen als sog. Liebhaberei abtut, fordert es AFAIK die steuerlichen Vergünstigungen ein, die dir für ein Unternehmen zustehen, aber nicht für ein Hobby.
Das heisst, wenn du nichts von der Steuer absetzt, könnte es sein, dass es dem Finanzamt auch egal ist. Aber dazu müsstest du 'nen Rechtsanwalt befragen, der kann das sicher genau sagen.
 
Das schlimme ist halt, das es darauf ankommt wie man seine Kalkulation aufbaut.
Es gibt einige Dinge mehr, als nur "ich gebe Geld aus, ich nehme Geld ein" gibt. Zumindest in DEM Sinne den ihr bisher durchgekaut habt. Wenn du ein Gewerbe anmeldest, dann gibst du theoretisch ja wenn es ernst gemeint wäre nicht nur Geld für das Hosting aus, sondern beispielsweise auch für Geschäftsräume. So ist es THEORETISCH möglich den Raum der Wohnung in dem der PC steht abzusetzen. Wenn du dann noch nen Aktenschrank ins Wohzimmer stellst, lässt auch dieses sich teilweise absetzen. Das ist jetzt ein bissel Überspitzt formuliert, aber mit ein paar eingehaltenen Auflagen ist das möglich. Ich zum Beispiel setze meine 1 Raum Wohnung so zu 80% ab. DA muss man dann aber definitiv eine Bilanz vorlegen. Wobei es auch daran liegen kann das ich den "Kaufmannsstatus" auch ohne Gewerbeschein durch die Ausbildung zum Kaufmann habe. Da bin ich mir nicht sicher. Aber man sollte sich halt generell mal in die Materie einlesen, bevor man Fehler macht von denen man nichts wusste. Grade in Deutschland.
 
Es kopmmt darauf an, was du für ein Gewerbe betreibst, denn nur bei manchen Gewerben wie z.B. Dienstleistungen und den sog. 'Freien Berufen' (Arzt, Architekt etc) ist das Gewerberegister optional.

Kaufmännische Gewerbe müssen sich dort eintragen lassen.

BTW: hast du 'nen Link zu den Bestimmungen, was man unter welchen Konditionen absetzen kann, gerade was die Wohnung angeht?

Ich steh' nämlich kurz vor dem selben 'Problem' ;-)
 
Also nen Link, ehrlichgesagt nicht.
Das hat sich bei mir irgendwann "ergeben".
Ich stand damals auch vor dem Problem, was kann ich absetzen, wofür brauch ich welchen Schein usw.
In dem Zuge hab ich für meine Übersichtlichkeit angefangen vernünftig Buch zu führen. So blöd es klingt, man muss ja schon gucken ob man ne Spindel Rohlinge jetzt Privat kauft oder eben nicht.. Und das setzt sich bei vielen Kleinigkeiten fort. Und da hab ich dann meinen Steuerberater auch gefragt wie das mit Arbeitsplatz in der Wohnung und Rechte/Pflichten um selbigen geht. Der hat mir das dann in die Steuererklärung gepappt und seid dem setze ich das Ganze ab. Anfangs kam auch mal ein netter Beamter zu mir um meine Wohnung zu vermessen, das wars dann aber auch. Genaueres kann ich dazu leider auf Anhieb nicht sagen.
 
Ilai said:
in der rechtlichen Absicherung bzw. dem eigenen Haftungsausschlus, der zwischen Privatpersonen weit schwieriger sein dürfte, als zwischen Privatpersonen und Unternehmen.
Steht im 2. Posting oder so.

Da muß ich widersprechen.
In D gilt grundsätzlich Vertragsfreiheit, jeder kann mit jedem vereinbaren, was er möchte.
Die Grenzen werden durch das Gesetz gezogen, das dann zwecks moralischer Stabilität auch die Guten Sitten bemüht etc etc, aber das nur am Rande.
Wenn ich Privat-Privat einen Vertrag schließe, bin ich aber an deutlich weniger Beschränkungen gebunden als wenn bei einem Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher.
Außerdem unterliegt der Gewerbetreibende deutlich mehr Auflagen aus dem öffentlichen Recht, die einen Privaten nicht interessieren müssen.
 
Als Werbung möchte ich nur einen kleinen Textlink auf meine Seite. Ich möchte mich einfach nur absichern, wenn der Admin der Seite irgendwelche Illegale Daten auf mein Server lädt.
 
Schließe einen schriftlichen Vertrag, der
- ausdrücklich festlegt, was erlaubt ist (zB HP des Clans [bla], Download von Demos für Ligazwecke etc)
- die Nutzung des Webspace zu rechtswidrigen oder anderen nicht vertragsgemäßen Zwecken verbietet
- ggf den max. Traffic festlegt und festlegt, daß Mehrtraffic der [Name des Nutzers] bezahlt
- festlegt, daß dich der [Nutzer] von Forderungen aller Art, die Dritte aufgrund der Nutzung des Webspace durch den [Nutzer] geltend machen, freistellt
- eindeutig festlegt, daß der [Nutzer] für seine Zugangsdaten allein verantwortlich ist und auch für das Verhalten von Dritten haftet, denen er die Daten zugänglich gemacht hat oder die sich zB durch gespeicherte PWs oder auch durch die von ihm genutzte Software (zB PHP-Skripte) Zugang verschaffen konnten

Als Nutzer sollte eine natürliche Person im Vertrag stehen, nicht der Clan; der Clan kann zwar als nicht eingetragener Verein rechtlich wirksam handeln, aber im Zweifelsfalle kriegt man von den Leuten niemals die Adressen raus und jeder schiebt es auf einen anderen.

Außerdem solltest du niemals Daten an andere weitergeben als deinen Vertragspartner.
 
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