Rechnung trotz Kündigung bei United-Hosters

lixx

New Member
Hallo Leute!

ich hatte bei united-hosters einen vServer und habe mir dann für einen Umstieg noch einen Webhost bestellt. Nachdem alle Daten gezügelt sind, habe ich per Fax den vServer gekündigt.

Jetzt habe ich eine Rechnung bekommen wo der vServer noch immer darauf gelistet ist. Das habe ich dann gleich gemeldet und ein Support-Ticket erstellt.

Nach langem hin und her und nach den gewohnt nichtssagenden Antworten von uh meinten sie wörtlich:
dies wird allerdings so in meinem Programm angezeigt.
Somit ist der Eingang / Stichtag nicht der Tag gewesen.
Mit freundlichen Grüßen
Daraufhin habe ich mit einem Schreiben die Kündigung mit dem Fax-Protokoll ! erneut gefaxt um zu belegen, dass die Kündigung fristgerecht eingereicht wurde.

Danach passierte nix mehr. Sie haben noch nicht einmal dazu Stellung genommen. Und heute bekomme ich, da ich die Rechnung noch nicht bezahlt habe, eine Mahnung.

Jetzt weiß ich zwar, dass man Rechnungen grundsätzlich nicht zurückhalten darf. In einer besseren Welt würde ich bezahlen, die Angelegenheit würde geregelt werden, und wenn ich Recht bekomme, würde ich eine Gutschrift bekommen. Aber wenn ich sie bezahle, befürchte ich, passiert gar nichts. Und wenn ich nicht bezahle, dann kommt der Anwalt.

Das Problem liegt einfach darin, dass sie sich einer Aussprache komplett entziehen und nicht an einer einvernehmlichen Lösung interessiert sind.

Was kann ich nun machen? Kann ich es riskieren nicht zu zahlen und den Anwalt kommen lassen? Oder müsste ich dann auf jeden Fall den Anwalt zahlen, auch wenn ich im Recht bin?

lg lixx

p.s.: Aber wie ich gesehen habe, bin ich nicht der einzige mit diesem Problem bei United-Hosters ...

p.p.s.: Kenn jemand vll. einen guten (echten) Hoster in Österreich der auch Plesk anbietet? Habe bisher nur netstorge und chillydomains gefunden.
 
Du hast Einspruch erhoben. Also muss die Sachlage geklärt werden.

Schau nochmal genau auf deine Sendebestätigung und vergewissere dich, dass es pünkltich verschickt wurde.

Dann hast du auch nichts zu befürchten!

Versende nochmal ein Fax mit der Sachlage und kläre sie eben auf, sodass keine Missverständnisse mehr offen sind!

Dann kannst du die Zahlungen auch einstellen und im Grunde getrost abwarten! Einen Anwalt brauchst du dazu keinen! Du kannst es ja schriftlich belegen! Aber du solltest am besten auch United Hoster auch entsprechend informieren!
 
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Danke für Deine Antwort. Du beruhigst meine Nerven sehr.

Als ich die Rechnung bekommen habe, habe ich bereits Einspruch erhoben und die Beweise per Fax geliefert. Das ganze zog sich über einen Monat ! lang mit 11 ! Support-Posts. Soll ich alles nocheinmal schicken oder reicht es, wenn ich darauf verweise?

Was mir weiters Sorgen macht ist, das sie den Server abdrehen könnten. Dürfen die das, bzw. ist bekannt, dass united-hosters soetwas macht? In der Mahnung drohen sie ja damit. Wenn das automatisiert ist, dann habe ich da ja keine Chance.

@edit
Ach ja, was mir noch eingefallen ist. Du spricht von "Einspuch". So explizit habe ich es nicht ausgedrückt. Ich habe nur gesagt, dass die "Rechnung falsch" ist. Ich hoffe das ist ausreichend.

lg lixx
 
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@lixx: Bei Rechtsberatungen aus dem Netz wäre ich sehr vorsichtig. Zum einen ist es nicht erlaubt, zum anderen greifst du auf das Halbwissen anderer zurück. Das kann schnell nach hinten losgehen.

Ich rate dir schriftlich (per Fax oder per Einschreiben) Widerspruch einzulegen gegen die Rechnung. Dann suchst du dir ggf. einen Anwalt um die Angelegenheit zu klären.

Dabei solltest du überlegen:
1) Um welche Summe handelt es sich (Kleinstbeträge werden meist nicht zugelassen)?
2) Hast du ein Backup deines Servers? Falls nicht, mach es JETZT!!
3) Bist du sicher, dass dir kein Fehler unterlaufen ist und du innerhalb der Kündigungsfrist etc. gekündigt hast?

Anschliessend solltest du United-Hoster schreiben, dass du die Angelegenheit an deinen Anwalt übergeben wirst, sollten sie sich nicht bereit zeigen, ihre Sicht der Dinge mit Belegen darzustellen.

Viel Erfolg!
 
@ben
Danke für Deine Hinweis. Wollte auch keine Rechtsberatung, sondern nur eine Info wie ich da am Besten vorgehen soll. Und das mit dem Halbwissen ist mir auch bekannt.

Aber es gibt Bewegung. Sie haben heute überraschend schnell zurückgeschrieben:

Ihr gekündigter Artikel "3024" wurde in unserem System zum 14.07.2009 gekündigt.
Ihre Kündigung muss vier Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit Ihren Vertrag bei uns schriftlich kündigt werden.

In Ihrem Fall haben Sie fristgerecht gekündigt und Ihre Kündigung ist auch korrekt durchgeführt.
Sie haben bei uns am 7.05.09 schriftlich gekündigt und Ihr Vertrag läuft somit am 14.07.09 aus.

Vielleicht war Ihnen die Kündigungsfrist von uns nicht bekannt.
Wir hoffen Sie sind mit unseren Leistungen zufrieden.

Wir danken für Ihre Nachfrage und wünschen Ihnen noch einen schönen Tag.

Jetzt möchte ich mal wissen ob da bei mir irgend wo ein Denkfehler ist da ich ihre Rechnung nicht nachvollziehen kann.

Aus meines Sicht wäre das wie überall wenn man wo kündigt: Die Vertragslaufzeit ist jeweils ein Monat oder wie es anderst heißt jederzeit kündbar mit vier Wochen Kündigungsfrist.

Die Vertragsperiode wäre in diesem Fall jeweils vom 15. bis zum 14. des Folgemonats.
Gekündigt habe ich am 7.5.
Zählen wir nun vier Wochen dazu wäre das ca. der 7.6.
Die nächste Vertragsperiode beginnt aber mit 15.6.
Somit sollte der Vertrag doch mit 14.6. auslaufen.

Habe ich da irgenwas nicht richtig vertanden?
 
Joa, ich würde sagen, dass die wohl nicht richtig rechnen können. :D Außer du hast gesagt, dass du zum 14.7. kündigen willst.
 
16.1 Der Vertrag ist mit Ausnahme der im Angebot abweichenden Angaben auf ein Jahr abgeschlossen und kann vier Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit von einer Vertragspartei gekündigt werden. Danach verlängert sich der Vertrag und die darin enthaltenen Leistungen automatisch um die im Paket angegebene Vertragslaufzeit.
Quelle: united-hoster.de

Wann hast du denn bestellt?
 
Außer du hast gesagt, dass du zum 14.7. kündigen willst.

"... fristgerecht zum nächst möglichen Termin." Das Standard Kündigungsformular von UH, gezeichnet 7.5.2009.

Wann hast du denn bestellt?

Am 11.1.2007. Also weit über einem Jahr und bereits/noch "langjähriger" Kunde ;)
Bei der Paketbeschreibung stand damals auch nichts anderes als heute: "Mindestvertragslaufzeit: 1 Monat"
 
Jo, damit ist zum 14.06. gekündigt.

Kannst den Support ja darauf hinweisen, dass du bis 14.06. bezahlst, danach ist Schluss. Vielleicht haben sie sich einfach vertan.
 
Vielleicht haben sie sich einfach vertan.

Ja klar, und das gleich zwei mal ... Nachdem ich den oben genannten Beitrag gelesen habe schint mir da System dahinter zu stecken.

Aber danke, dass ich nun sicher sein kann, dass ich nichts an der Birne habe ;)
 
lixx, man sollte tatsächlich vorsichtig sein mit dem halbwissen selbsternannter rechtsberater oder ähnlichem!

Aber manche Sachlagen sind eben recht einfach dar und offen zu legen!

Deine einziegste Sorge ist die Kommunikation mit dem Provider in diesem Falle, da Sie wie du bereits erwähnt hast weitere Schritte einleiten könnten! Wenn nun ein weiterer Server von dir vom Netz genommen würde wäre das sicherlich schlecht!

Aber eine Kündigung ist wohl etwas was man dem allgemein Wissen abruft. So etwas ist in jedem Falle leicht nachvollziehbar:

Genau schauen wann und wo die Frist greifen muss. Bestätigung bereit halten und bei solchen Missverständnissen kommunizieren.

Schau nochmal genau auf deine Sendebestätigung und vergewissere dich, dass es pünkltich verschickt wurde.

Versende nochmal ein Fax mit der Sachlage und kläre sie eben auf, sodass keine Missverständnisse mehr offen sind!

Diese beiden Punkte sind also enorm wichtig! Was aber genau so wichtig ist ist ein Sendenachweis, den man mit überliefertem Inhalt vorzeigen kann! Viele Faxgeräte benutzen eine komplette DIN A 4 Seite mit gesendetem Inhalt und der Nummer.

Nur eine Faxnummer belegen zu können ist nicht das optimum!

Aber die Sachlage schien recht klar zu sein!

edit: ich habe übelesen, dass du einen Monat länger zahlen musst als gewollt

Die Mail von United Hoster ist völlig verwirrend:
In Ihrem Fall haben Sie fristgerecht gekündigt und Ihre Kündigung ist auch korrekt durchgeführt

Wenn du fristgerecht gekündigt hast sollte ja alles nachvollziehbar sein?


An welchem Tag hast du denn genau diesen Server bestellt?

Wenn du ihn zum 1. eines Monats bestellt hast sind logischerweise die 4 Wochen futsch da du am 7. erst gekündigt hast Oo?

aber
Sie haben bei uns am 7.05.09 schriftlich gekündigt und Ihr Vertrag läuft somit am 14.07.09 aus.

zwischen dem 7.5. und dem 14.7 liegen wohl mehr als 4 Wochen !!!

Ich würd auch am besten nochmal dort anrufen! Obwohl der Support nicht gerade der beste ist. Die Telefonhotline vermittelt meist nur das Anliegen an die zusätndige stelle
 
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Ihre Kündigung muss vier Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit Ihren Vertrag bei uns schriftlich kündigt werden.
Haha. Haben die diesen Satz wirklich so geschrieben? :D Da sind sie wohl mit den Textbausteinen durcheinander geraten oder das sitzt jemand, der selbst nicht durchsteigt....

Aber im Ernst:

1. Natürlich kannst du die Bezahlung einer Rechnung verweigern und musst nicht auf eine Gutschrift warten. Wenn sie dir eine Rechnung über 20.000,- schreiben, bezahlst du die dann auch ???

2. Um zu verhindern, dass sie dir andere Leistungen aus einem Vertrag sperren, kann der Rechnungsbetrag unter Vorbehalt bezahlt werden oder nur um die strittige Summe gekürzt werden. Vor jedem Gericht der Welt belegst du damit deine Zahlungsbereitschaft und hast gute Karten. (Natürlich verhindert das nicht, dass der Provider dir trotzdem den Saft abdreht, aber wenn er das widerrechtlich macht, hast du wiederum gute Chancen auf Schadenersatz.)

3. Zu deinem "Problem". Wahrscheinlich geht es hier um eine Kündigungsfrist 4 Wochen zum jeweiligen Monatsende. D.h. am 07.05. war diese Frist um eine Woche überschritten, weswegen der 14.07. der nächste Termin ist.
Ob UH mit dieser Frist Recht hat weiß ich nicht, in der Mitteilung von ihnen hört es sich anders an, Aber es würde ihre Berechnung des Zeitraums erklären. Was sagen denn die AGB, die deinem Vertrag zugrunde liegen?
 
Haha. Haben die diesen Satz wirklich so geschrieben?
Copy 'n' Paste :D

Wahrscheinlich geht es hier um eine Kündigungsfrist 4 Wochen zum jeweiligen Monatsende.

Wirklich, so blöd! Warum können sie das nicht gleich so einfach sagen wie Du? Brauchts da echt so ein hin und her damit das erst nach fast drei Monaten rauskommt? Vertragslaufzeit bedeutet, sicher nicht nur für mich, der Rechnungszeitraum. In den AGB steht aber nun doch Monatsende.

Jetzt bloß kein "Wer lesen kann ..." :p
Kann ich und hab' ich. Ist nur eine Zeit lang her.

Halt! Moment! Da seh' ich noch etwas:

14.1 Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, können der Kunde und der Provider das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Monatsende kündigen. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform, welche für diesen Fall auch durch Telefax gewahrt wird. Tritt der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist zurück, wird der Provider alle bis zu diesem Zeitpunkt vom Kunden gezahlten Speicherplatz-Entgelte an diesen zurückerstatten.
16.1 Der Vertrag ist mit Ausnahme der im Angebot abweichenden Angaben auf ein Jahr abgeschlossen und kann vier Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit von einer Vertragspartei gekündigt werden. Danach verlängert sich der Vertrag und die darin enthaltenen Leistungen automatisch um die im Paket angegebene Vertragslaufzeit.

Es gibt also zwei Kündigungsfristen ... das macht die Sache jetzt nicht gerade einfach.
Aber bevor es jetzt zu rechtlich wird kläre ich das noch mit UH.

lg lixx
 
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Ich verstehe es so, dass 16.1. nur für Jahresverträge gilt, die sich dann aber auch immer um ein Jahr verlängern. Es hatte sich nicht so angehört als hättest du so einen Vertrag.
Also nicht dass du sie darauf hinweist und sie dankbar deinen Hinweis aufgreifen und den Vertrag bis nächstes Jahr laufen lassen.... :rolleyes::p:D
 
Ich verstehe es so, dass 16.1. nur für Jahresverträge gilt, die sich dann aber auch immer um ein Jahr verlängern. Es hatte sich nicht so angehört als hättest du so einen Vertrag.
Also nicht dass du sie darauf hinweist und sie dankbar deinen Hinweis aufgreifen und den Vertrag bis nächstes Jahr laufen lassen....

Können sie nicht machen, da das Jahr eh bereits 'rum wäre aber die Klausel ist auch für solche Fälle formuliert: "... mit Ausnahme der im Angebot abweichenden Angaben ... im Paket angegebene Vertragslaufzeit." Und bei meinem Paket stand/steht "Mindesvertragslaufzeit: ab 1 Monat"

Wenn sich dann die Vertragslaufzeit automatisch verlängert ist das nach meinem Verständnis ein befristeter Vertrag. Wie z.B. bei einem Mietvertrag. Da spricht man auch davon, wenn dieser befristet ist und danach wieder verlängert werden kann oder es automatisch passiert.

Und die Vertragslaufzeit verstehe ich als Rechnungsperiode. Sonst müsste es heißen vom 1. bis Ende des Monats und bei der Kündigung müsste dann, wie unter Punkt 14.1 "... vier Wochen zum jeweiligen Monatsende ..." stehen.
 
Ich habe 16.1. nur überflogen. Der Vertrag verlängert sich natürlich nur um die angegebene Zeit.
14.1 und 16.1 stehen was die Kündigungsfrist betrifft tatsächlich im Widerspruch. Vielleicht gab es da mal ein AGB Update und man hat vergessen die entsprechenden Teile anzupassen.

Bzgl. der Befristung halte ich den Vertrag totz vorgegebener Laufzeit für einen unbefristeten Vertrag, da er sich automatisch verlängert. D.h. eine Partei muss in jedem Fall aktiv werden um den Vertrag zu beenden. Bei einem befristeten Vertrag müsste es umgekehrt sein, eine Partei müsste aktiv werden um den Vertrag zu verlängern. Aber das ist jetzt nur ins Blaue geschossen.

Ich würde an deiner Stelle mal die Rechnung abzüglich des strittigen Betrages überweisen. Dann ein kleines Schreiben aufsetzen und den für dich günstigeren AGB-Passus reinkopieren. Dazu eine kurze Berechnung, die zeigt, dass deine Kündigung länger als 4 Wochen vor Vertragsende eingegangen ist.

Vermutlich werden sie dann antworten, dass 16.1. nur für das erste Jahr gilt. Während 14.1. dann für den nachfolgenden unbefristeten Zeitraum. Aber versuchen kannst du es mal.
 
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