Prometheus
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Einen Wechsel zu Server4You? Mach keinen Fehler!
siehe hier: server4you - Preisvergleich und Testberichte bei Ciao
oder meine eigene Erfahrung:
Wer: BSB SERVICE GMBH und deren Host-Marke Server4You
Was: Das Webhosting-Angebot ""Server Go X2"
Sachverhalt:
- Am 28.08.2006 habe ich beim Webhoster "server4you.de" das Angebot "Server Go X2" gebucht. Am 24.04.2008 habe ich mit Berufung auf die dreimonatige Kündigungsfrist den Vertrag zum 28.08.2008 gekündigt.
- Einen Tag später hatte ich bereits eine Kündigungsbestätigung via E-Mail im Kasten. Dort heißt es genau:
- Über drei Monate später, am 28.08.2008, ging mir eine Rechnung für das Webhosting bei Server4You im Zeitraum vom 28.08.2008 bis 28.02.2009 ein. Ich widersprach der Rechnung und verwies auf die Vertragskündigung. Gleichzeitig entzog ich dem Anbieter die Einzugsermächtigung von meinem Konto.
- Daraufhin bekam ich eine Mail, in der ein Herr xxxxx yyyyyy behauptet, die Racer-Webhosting-Verträge hätten 6-monatige Kündigungsfristen. Deshalb wäre die Rechnung gültig. Durch den Entzug der Einzugsermächtigung würden indes nun 7,50 Euro pro angefangenen Monat Verwaltungsgebühr zusätzlich anfallen.
- In meiner Anwort auf dieses Schreiben bezog ich mich auf alle mir verfügbaren Veröffentlichungen von Server4You. Überall auf den Seiten dieses Hosters ist von Kündigungsfristen von 3 Monaten die Rede, speziell auch für das Angebot, das ich gebucht hatte. (s. http://server4you.de) Sowohl in den jeweiligen Produktbeschreibungen als auch in den AGBs (§9) ist von nichts anderem die Rede.
- Ohne eine weitere Reaktion bekam ich Tags darauf eine weitere Rechnung, in welcher nun ein - mit Rücksicht auf die neue Rechnungsart über das doppelte höherer - Rechnungsbetrag verzeichnet war.
- Ich widersprach erneut mit Verweis auf die dreimonatige Kündigungsfrist und die fristgerechte Kündigung.
- Daraufhin kam nun noch einmal ein lakonischer Hinweis des Hosters via E-Mail, dass Racer-Verträge eine 6-monatige Kündigungsfrist hätten.
-- In den Mails, die ich zum Zeitpunkt der Bestellung und Freischaltung des Angebots bekommen habe, waren Begrüßungs- und Bestätigungsschreiben, später Zugangsdaten und natürlich die erste Rechnung. Nicht dabei waren eine schriftliche Vertragsniederlegung im pdf-Format oder sonst irgendwelche Anhaltspunkte, aus denen sich Vertragsdetails wie eine Kündigungsfrist herauslesen ließen.
-- Im Februar 2007 war das Angebot geringfügig verändert worden, was dazu geführt hatte, dass die monatliche Rate teurer wurde. Angeblich waren die technischen Details des Angebots verbessert worden. Dies wurde mir damals via E-Mail mitgeteilt. Doch auch dort war nicht die Rede von Kündigungsfristen gewesen.
- Erst während dieses Studiums entdeckte ich endlich, dass bereits die Kündigungsbestätigung der Firma von Ende April 2008 (oben zitiert) ein falsches Kündigungsdatum enthielt, weil meine Angabe des Kündigungsdatums dort unkommentiert um ein Jahr nach hinten datiert worden war. Was also wie eine Kündigungsbestätigung formuliert war, war eigentlich eine versteckte Vertragsverlängerungsmitteilung.
- Schließlich griff ich zum Telefonhörer und rief bei der Hotline von server4you an. Der Kollege dort musste sich erstmal schlau machen und rief mich dann zurück, um einen Irrtum einzugestehen. In diesem Gespräch habe ich nochmals ausdrücklich um eine schriftliche Kündigungsbestätigung gebeten.
- Am Tag nach meinem Anruf bemerkte ich, dass trotz der Rücknahme der Einzugsermächtigung vom 28.08. am 01.09.2008 die erste (niedrigere) Rechnung von meinem Konto abgebucht worden war. Ich wies per E-Mail auf diesen Umstand hin und bat um eine Rücküberweisung des Betrages.
- Daraufhin teilte mir Herr xxxxx yyyyy via E-Mail mit, dass mein Anliegen geprüft würde.
- Tags darauf bekam in eine Rechnung per E-Mail, die eine Gutschrift enthielt, die den Gesamtbetrag beider vorherigen Rechnungen, der ersten niedrigeren und der zweiten höheren ausglich.
- Auf eine schriftliche Kündigungsbestätigung und die Rücküberweisung des fälschlich abgebuchten Betrages warte ich bis heute (15.09.2008). Ich werde den widerrechtlich abgebuchten Betrag bei meiner Bank per Hand zurückbuchen lassen müssen.
<Zensiert nach vorheriger Bitte, selbst tätig zu werden>
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siehe hier: server4you - Preisvergleich und Testberichte bei Ciao
oder meine eigene Erfahrung:
Wer: BSB SERVICE GMBH und deren Host-Marke Server4You
Was: Das Webhosting-Angebot ""Server Go X2"
Sachverhalt:
- Am 28.08.2006 habe ich beim Webhoster "server4you.de" das Angebot "Server Go X2" gebucht. Am 24.04.2008 habe ich mit Berufung auf die dreimonatige Kündigungsfrist den Vertrag zum 28.08.2008 gekündigt.
- Einen Tag später hatte ich bereits eine Kündigungsbestätigung via E-Mail im Kasten. Dort heißt es genau:
- Kurze Zeit nach der Kündigungsbestätigung Ende April kam per Mail von Server4You eine freundliche Evaluierungsanfrage, in der ich gefragt wurde, warum ich mich gegen eine Vertragsverlängerung ausgesprochen habe. Dieses Schreiben beantwortete ich brav und brachte persönliche Gründe an. Daraufhin bekam ich ein nettes Abschiedsschreiben des Anbieters via E-Mail.Kündigungsbestätigung Ihres Vertrages: <Vertragsnummer>
Sehr geehrter Herr <Name>,
Ihre Kündigung für den unten stehenden Vertrag ist bei uns eingegangen und wurde bearbeitet.
Kundennummer: <Kundennummer>
Vertragsnummer: <Vertragsnummer>
Produkt: RACER GO X2
Servername: <Servernummer>
Kündigungsdatum: 28.08.2009
Kündigungsgrund: unbekannt
Sollten Sie weitere Fragen haben, so stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen Ihr SERVER4YOU-Team
SERVER4YOU ist eine Marke der BSB Service GmbH
BSB Service GmbH - Daimlerstr. 9-11 - 50354 Hürth www.server4you.de
Geschäftsführer: Jochen Berger und Thomas Strohe Gerichtsstand: HRB Köln 42945 - Umsatzsteuer-ID: DE 216 740 823
- Über drei Monate später, am 28.08.2008, ging mir eine Rechnung für das Webhosting bei Server4You im Zeitraum vom 28.08.2008 bis 28.02.2009 ein. Ich widersprach der Rechnung und verwies auf die Vertragskündigung. Gleichzeitig entzog ich dem Anbieter die Einzugsermächtigung von meinem Konto.
- Daraufhin bekam ich eine Mail, in der ein Herr xxxxx yyyyyy behauptet, die Racer-Webhosting-Verträge hätten 6-monatige Kündigungsfristen. Deshalb wäre die Rechnung gültig. Durch den Entzug der Einzugsermächtigung würden indes nun 7,50 Euro pro angefangenen Monat Verwaltungsgebühr zusätzlich anfallen.
- In meiner Anwort auf dieses Schreiben bezog ich mich auf alle mir verfügbaren Veröffentlichungen von Server4You. Überall auf den Seiten dieses Hosters ist von Kündigungsfristen von 3 Monaten die Rede, speziell auch für das Angebot, das ich gebucht hatte. (s. http://server4you.de) Sowohl in den jeweiligen Produktbeschreibungen als auch in den AGBs (§9) ist von nichts anderem die Rede.
- Ohne eine weitere Reaktion bekam ich Tags darauf eine weitere Rechnung, in welcher nun ein - mit Rücksicht auf die neue Rechnungsart über das doppelte höherer - Rechnungsbetrag verzeichnet war.
- Ich widersprach erneut mit Verweis auf die dreimonatige Kündigungsfrist und die fristgerechte Kündigung.
- Daraufhin kam nun noch einmal ein lakonischer Hinweis des Hosters via E-Mail, dass Racer-Verträge eine 6-monatige Kündigungsfrist hätten.
- Nochmals studierte ich alle mir verfügbaren Unterlagen und durchkämmte die Homepage von Server4You, doch immer dasselbe Ergebnis: 3-monatige Kündigungsfrist. Stand: 01. Oktober 2006Sehr geehrter Herr <Name>,
die Kündigungsfrist für Racer beträgt nicht 3 Monate, sonderen 6 Moante, somkit haben Sie die Kündigung zu spät eingereicht. Die erstellte Rechnung ist somit korrekt.
-- In den Mails, die ich zum Zeitpunkt der Bestellung und Freischaltung des Angebots bekommen habe, waren Begrüßungs- und Bestätigungsschreiben, später Zugangsdaten und natürlich die erste Rechnung. Nicht dabei waren eine schriftliche Vertragsniederlegung im pdf-Format oder sonst irgendwelche Anhaltspunkte, aus denen sich Vertragsdetails wie eine Kündigungsfrist herauslesen ließen.
-- Im Februar 2007 war das Angebot geringfügig verändert worden, was dazu geführt hatte, dass die monatliche Rate teurer wurde. Angeblich waren die technischen Details des Angebots verbessert worden. Dies wurde mir damals via E-Mail mitgeteilt. Doch auch dort war nicht die Rede von Kündigungsfristen gewesen.
- Erst während dieses Studiums entdeckte ich endlich, dass bereits die Kündigungsbestätigung der Firma von Ende April 2008 (oben zitiert) ein falsches Kündigungsdatum enthielt, weil meine Angabe des Kündigungsdatums dort unkommentiert um ein Jahr nach hinten datiert worden war. Was also wie eine Kündigungsbestätigung formuliert war, war eigentlich eine versteckte Vertragsverlängerungsmitteilung.
- Schließlich griff ich zum Telefonhörer und rief bei der Hotline von server4you an. Der Kollege dort musste sich erstmal schlau machen und rief mich dann zurück, um einen Irrtum einzugestehen. In diesem Gespräch habe ich nochmals ausdrücklich um eine schriftliche Kündigungsbestätigung gebeten.
- Am Tag nach meinem Anruf bemerkte ich, dass trotz der Rücknahme der Einzugsermächtigung vom 28.08. am 01.09.2008 die erste (niedrigere) Rechnung von meinem Konto abgebucht worden war. Ich wies per E-Mail auf diesen Umstand hin und bat um eine Rücküberweisung des Betrages.
- Daraufhin teilte mir Herr xxxxx yyyyy via E-Mail mit, dass mein Anliegen geprüft würde.
- Tags darauf bekam in eine Rechnung per E-Mail, die eine Gutschrift enthielt, die den Gesamtbetrag beider vorherigen Rechnungen, der ersten niedrigeren und der zweiten höheren ausglich.
- Auf eine schriftliche Kündigungsbestätigung und die Rücküberweisung des fälschlich abgebuchten Betrages warte ich bis heute (15.09.2008). Ich werde den widerrechtlich abgebuchten Betrag bei meiner Bank per Hand zurückbuchen lassen müssen.
<Zensiert nach vorheriger Bitte, selbst tätig zu werden>
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