Probleme. SSF könnte abgemanht werden

Vulnix

Registered User
Halli Hallöchen!

Ich möchte den Forenbetreibern nur mal einen kleinen, netten Hinweis geben.
Ich habe mal, da ich selber Vertragsprobleme habe in dem Forum Vertragsfragen geguckt und gemerkt, dass viele Leute statt einer normalen Diskussion teilweise die Rolle als Berater einnehmen und auch mit Paragraphen um sich schmeißen.
Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es ein sog. Rechtsberatungsgesetz in Deutschland gibt, dass Laien (also Leute, die kein Jura, Wirtschaftsrecht o.ä. studiert haben) verbietet, andere Personen rechtlich zu Beraten.
Ich weis jetzt nicht wie groß die gesetzliche Grauzone hier ist, aber bevor ne Abmahnung von irgendeinem Anwalt kommt, der mal dringend wieder nen bisschen Kohle braucht würde ich als Mod/Admin ein paar Paragraphen und Postings, die als Beratung quittiert werden können, wegzensieren.

Gruß,
Patric
 
Danke für den Hinweiß. Aber die Grauzone ist Gottseidank groß genug. :)
Ausserdem steht regelmässig 'Dies ist keine Rechtsberatung....bla'.
Und reine Hinweise auf Paragraphen sind grundsetzlich nicht verboten. Eine echte Rechtsberatung sieht anders aus.

huschi.
 
...ich für meinen Teil bemühe mich immer den Konjuktiv ala: KÖNNTE zu nutzen. Das stimmt schon was Huschi sagt: Wir beraten niemanden. Dafür sind wir (leider) nicht augebildet.
 
OT: Aber ich kenn da wen, der es in Zukunft einmal sein wird :D *zu DJRick rüberschau*
Aber auch dann wäre Mr. Rick nicht dazu befugt hier im Forum kostenlose Rechtsberatung anzubieten :D
bla bla ba :D
 
Denkt ihr ich würde dass dann noch kostenlos machen? Ihr seid aber schon ein bisschen naiv, was? :D
 
Danke Thorashh, daß ist ein sehr guter Hinweiß.

Man kann also festhalten, daß hier keine "geschäftsmässige Rechtsberatung" stattfindet, da dies nur als "Gefälligkeit oder bei Gelegenheit" ausgeführt wird.

Danke,

huschi.
 
:cool: Also, ich als Laie möchte zu meiner Verteidigung höchstvorsorglich geltend machen:

Internationales Recht geht deutschem vor, und ist diesem ausserdem nicht disponibel. Ihm nach ist Freie Meinungsäusserung und Versammlungsfreiheit Grundrecht und Regel; Ausnahmen bestehen nur soweit darin ausdrücklich vorgesehen und hat immer der Behaupter zu beweisen.

Solche Ausnahmen könnten sein uA der Schutz gegen unangemessene Ehrverletzungen; gegen unqualifizierte Winkelgeschäftstätigkeit welche dann die genannten Rechte der Verbraucher verletzen würden; usw

Nur unter dem letzten Aspekt und innerhalb seiner Grenzen kann und will die nationale Gesetzgebung verbieten, dass sich unqualifizierte Geschäftemacherei ausdehnt. Wächter hierüber brauchen ihrerseits dafür eine Konzession des Staates und unterliegen Grenzen wie dieser (volle Beweispflicht usw)

Demnach: Bezüglich Menschenrechten, Internat. Recht - dem Staat indisponibel - kann jeder jedem wie auch immer beistehen

Fachliche Fragen berührende Meinungen mögen u.a. erlaubt sein wenn:

die Person keinen täuschenden Eindruck erzeugt, fachliche, für berufliche Tätigkeit nötige Kenntnisse zu haben - insbesondere, sich als Laie bezeichnet;

keine geschäftliche Natur vorliegt, selbst falls wiederholt / gewohnheitsmässig (Vereine zur Beratung in Lebensfragen); im Buch 'ZPO' habe ich gerade gelesen dass man selbst vorm Amtsgericht einen Verwandten, Freund oder sonstwen als 'Beistand' mitbringen kann etwa wenn man sich nicht sehr redegewandt fühlt - was die Geltendmachung vermeintlich beistehender Paragraphen und zweifelsohne auch eine Vor'beratung' beider dazu einbezieht und grundsätzlich legalisieren möge

bzgl. 'Rechtsberatung/erledigung' Tätigkeiten, die keine besondere Qualifikation brauchen - zBsp bodyguard, oder Nothilfe für einen anderen bei einer Schlägerei oder einem Verbrechen ist auch 'Erledigung rechtlicher Angelegenheit anderer' einschliesslich augenblicklicher Bewertung wer wohl 'Recht' hat,

man selbst betroffen ist oder war und daraus mit anderen Erfahrungen austauscht; verschiedene Patienten im Wartezimmer vom Anwalt oder Gericht die sich über ihren Fall unterhalten, (idR Frauen über ihren bösen Ehegatten); Patienten im Wartezimmer des Arztes die sich über ähnliche Krankheiten unterhalten; Selbsthilfegruppen von Krebskranken o.ä die ihre 'Therapieerfahrungen' austauschen was man tun kann wenns da und dort zwickt; Selbsthilfe- und Interessengruppen von sich vom selben Problem rechtlich geschädigt Fühlender usw, und alles sonst nach der Vereinigungsfreiheit Erlaubtes ohne dass nachgewiesenermassen geschäftliche Interessen bestehen

Ggf würde ich Nötigung wegen Reprimierung mir nach Int. Recht zustendem Verhalten und Anmassung hoheitsrechtlicher Befugnisse anzeigen.
 
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blob nix für Ungut, aber was Du schreibst ist polemisch. Wenn Du schreibst "Ich als Laie" dann würde ich davon absehen solche Aussagen zu treffen wie
Internationales Recht geht deutschem vor

Überlass das Reden in den Dingen wo Du Laie bist doch einfach den Experten - ansonsten glaubt noch jemand etwas von dem was Du da schreibst und begibt sich da in völlig falsche Fahrwasser.
 
Ja genau, als Laie habe ich diese rein unqualifizierte, unverbindliche, lediglich eigene Meinung über das Thema . Danach richten soll sich niemand, aber wem es ohnehin an den Kragen geht, möge dann vermutlich alles vorbringen was ihm selbst zu diesen Fragen und zu seiner eigenen Verteidigung einfällt
 
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