Post Online Einschreiben

Julz2k

New Member
Hallo SSF,

da ich noch ausreichend Guthaben bei der Deutschen Post habe, wollte ich das Einschreiben direkt im Online Shop durchführen.

Jetzt bin ich bei den Produkten jedoch etwas verwirrt und weiß nicht genau, welches das richtige ist.

Mir steht zur Auswahl, Einschreiben Einwurf (ist mir klar was das ist)
Dann Einschreiben und oder Einschreiben mit Eigenhändig.

https://www.efiliale.de/efiliale/int...equestid=5409#

Wenn man dort auf Zusatzleistungen hinzufügen klickt.

Wenn man dort auf das gelbe Fragezeichen klickt, stimmen die Produkte jedoch nicht mehr mit den Antworten überein.

Was ist jetzt der unterschied zwischen Einschreiben Rückschein und Einschreiben das mehr kostet.
Ich meine nicht die Kombination zwischen Einschreiben und Eigenhändig.

Ich wollte eigentlich ein Einschreiben mit Rückschein aufgeben.

PS: Der Beitrag ist aus dem Forum Computerbase kopiert.
Da konnte man mir leider 0 Antworten geben.
Gegen 20:30 wird der Briefkasten das letzte mal geleert, wollte bis dahin den Brief noch abgeschickt haben.
 
Es gibt 3 Arten und ich sortiere mal nach Gerichtsverwertbarkeit bzgl. des Nachweises der Zustellung und Kenntnisnahme:

1) Einwurfeinschreiben
Der Postbote bestätigt "nur", dass er den Brief im Briefkasten eingeworfen hat. Hmm, unsicher.

2) Einschreiben mit Rückschein
Hier wird bestätigt, dass jemand den Brief im Namen des Empfängers angenommen hat. Kann aber auch die Oma, Frau ... wer auch immer gewesen sein. Hat ein Restrisiko.

3) Einschreiben mit Rückschein eigenhändig
Diesen Brief muss der Empfänger nach Identifikation per Ausweis entgegennehmen. Also nur der konkret benannte Empfänger bestätigt den Erhalt. => sicherste Methode.
 
Hallo!

Vor Gericht verwertbar ist IMHO nur die Zustellung über den Gerichtsvollzieher. Nur der hat im Gegensatz zu allen anderen Arten der Zustellung auch Kenntnis vom Inhalt.

Der Empfänger, der per Ausweis vom Postboten identifiziert wurde, kann ja immer noch sagen, dass du ihm ein Exemplar der BILD zustellen lassen hast.

mfG
Thorsten
 
Hallo!

Vor Gericht verwertbar ist IMHO nur die Zustellung über den Gerichtsvollzieher. Nur der hat im Gegensatz zu allen anderen Arten der Zustellung auch Kenntnis vom Inhalt.

Der Empfänger, der per Ausweis vom Postboten identifiziert wurde, kann ja immer noch sagen, dass du ihm ein Exemplar der BILD zustellen lassen hast.
Grundsätzlich richtig, wenn es jemand maximal darauf anlegt. Wie gesagt, die Schwachstelle ist immer noch der Inhalt. Lässt sich heilen, in dem man Zeugen mitnimmt bei der Briefaufgabe.
 
Das gute alte und v.a. schnelle Fax mit Sendebericht und Kopie der Sendung darauf ist doch durchaus auch gerichtsfest, oder? V.a. ist das auch noch die günstigste und schnellste Möglichkeit einer Zustellung, wenn ein Original nicht gebraucht wird.
 
Auch nicht mehr als ein Einschreiben, da hier der Empfänger sagen kann, dass nur Salat am anderen Ende raus kam.
Wenn es also um viel Geld geht würde ich es wirklich mit dem Gerichtsvollzieher versuchen.

Bei normalen Kündigungen mache ich persönlich das immer lange im Voraus per Fax, dann sehe ich ja ob eine Bestätigung kommt oder nicht. Falls nicht nehme ich ein Einschreiben mit Rückschein.
 
Das gute alte und v.a. schnelle Fax mit Sendebericht und Kopie der Sendung darauf ist doch durchaus auch gerichtsfest, oder? V.a. ist das auch noch die günstigste und schnellste Möglichkeit einer Zustellung, wenn ein Original nicht gebraucht wird.
Grundsätzlich ja, sofern man auf eine Rückmeldung besteht und diese auch entsprechend überwacht. Ansonsten funktioniert Fax gerichtsfest nur zwischen Anwälten und Gericht. Oops, also nicht für uns normale Leute ;) Am besten ist es immer noch, wenn man den Gegner zu einer Antwort bewegt.
 
Ich finde die Variante mit dem Gerichtsvollzieher noch die Beste. Ich sage mal bei schwierigen Dienstleistungsunternehmen (Provider) hinterlässt man einen bleibenden Eindruck und die Kündigung wird garantiert angenommen. Falls nicht, hat man etwas verwertbares vor Gericht. Alles andere kann man bei seriösen Anbietern machen. Da braucht man nicht so einen Quatsch.
 
Ich finde die Variante mit dem Gerichtsvollzieher noch die Beste. Ich sage mal bei schwierigen Dienstleistungsunternehmen (Provider) hinterlässt man einen bleibenden Eindruck und die Kündigung wird garantiert angenommen. Falls nicht, hat man etwas verwertbares vor Gericht. Alles andere kann man bei seriösen Anbietern machen. Da braucht man nicht so einen Quatsch.

Ja, dies ist zwar eine vergleichsweise teuere Zustellung, allerdings, schaut man hinter die Kulissen, finde ich die Bepreisung sehr angemessen. Gerade die rechtliche Verwertbarkeit ist ein klarer Vorteil.

Einschreiben sind - diese Erfahrung musste ich privat machen - nicht viel wert.

Das gute alte und v.a. schnelle Fax mit Sendebericht und Kopie der Sendung darauf ist doch durchaus auch gerichtsfest, oder? V.a. ist das auch noch die günstigste und schnellste Möglichkeit einer Zustellung, wenn ein Original nicht gebraucht wird.

Nein, nicht wirklich. Der Empfänger kann immer noch behaupten, dass sein Fax kein Papier mehr gehabt hätte. Auch die Übermittlung der Absenderkennung kann manipuliert werden. Einige Anbieter akzeptieren jedoch beispielsweise Kündigungen via Fax.

Beste Grüße aus Göttingen
 
Hm, ich meine gehört zu haben, dass es dem Empfänger obliegt, die Erreichbarkeit per Fax sicherzustellen. Aber klar. Ausflüchte gibts immer. In der Tat ist eine Bestätigung des Emfängers immer noch die "sicherste" Methode.
 
In den meisten Gerichtsverfahren gilt das Fax als sicheres Zustellungsmittel (schreibt man das so?). Wie immer, hat ein Gericht aber auch mal gegen das Fax entschieden. Ich hab mich einmal mit dem Thema etwas genauer befasst. Die Urteilsbegründungen sind teilweise Haarsträubend. Wenn ich mich richtig erinnere ist der Briefkasten nicht das Hoheitsgebiet des Empfängers. In anderen Entscheidungen ging es sogar so weit, dass das Hoheitsgebiet erst der Schreibtisch des Geschäftsführers ist. D.h. baut ein Angestellter mist, kann das Gericht immer noch entscheiden, dass die Kündigung nicht angekommen ist.
 
Das sehe ich wie DeaD_EyE. Als Laie fragt man sich schon, wie es zu solchen Diskrepanzen kommen kann. So weit ich weiß, ist es so, dass ab Eingang des Schriftstückes beim Empfänger, es seine Sache ist, für eine korrekte Verteilung zu sorgen.
Nur kann eben ein Richter das völlig anders sehen als 99% seiner Kollegen, da er absolut unabhängig ist. Und solange es da keine exakte Formulierung im Gesetz gibt, ist das auch nicht zu beanstanden.

Bei gewissen Streitwerten hat man nicht einmal mehr die Möglichkeit die nächst höhere Instanz anzurufen, sondern muss mit dem Urteil leben.
 
Back
Top