Muss ich dafür eine Firma eröffnen?

Black-Rider007

New Member
Hallo,
ich habe vor 2 Gameserver mit 12 Slots zum Preis von 10 Euro zu vermieten.
Außerdem 3-4 Webspace zu je 3 Euro.

Meine Ausgaben:
rootDS: 23,40 €
Vserver: 9,99
--------------
Gesamte Ausgaben: 33,39 Euro
max. Gesamte einnahmen: 32,00 Euro
Das heißt ich würde immer noch 3,39 Euro verlust machen.

Mein Freund meinte, so lange ich kein Gewinn mache brauche ich auch keine Firma anmelden!
Aber ich bin der Meinung man muss eine Firma anmelden.

Kennt sich jemand damit aus?
Wenn ja, wer nett, wenn mir das wer sagen könnte!


MFG
Black-Rider
 
Nur weil man einen Gewerbeschein hat, darf man sich nicht Firma "Ganz Toll und Kann Alles" nennen.
Man ist dann erst mal nur Einzelunternehmer. Wenn man dann noch gewisse Grenzen einhaelt, kann man auch die Kleinunternehmerregelung nutzen.
Der Name deines Unternehmens ist dabei dein eigener Name (und nichts anderes).
Eine Firma ist was ganz anderes.

Zum Thema.
Ja, Gewerbe ist notwendig. Du hast zwar rechnerisch einen Verlust, aber dafuer hast du als Gegenwert deinen Server.
 
Last edited by a moderator:
Dir sind deine Pflichten als Gewerbetreibender aber schon Bewusst?

Erschreckend was die Kinder alle mit einem Gewerbeschein wollen. :eek:
Noch viel erscheckender ist, dass die Eltern diesem Schwachsinn auch noch zustimmen.
 
Nur mal so zum vergleich, was ich mir so vorgestellt hab.
Ich sage mal nur, dass keine Kunden Rechte haben, welche sie auch gerichtlich durchsetzen koennen. Du (oder deine Eltern, da bin ich mir nicht sicher) haftest mit deinem Privatvermoegen.

Nur mal als Beispiel.
Ein Geschaeftsmann hat bei dir eine Webseite. Dein Server faellt einen Tag lang aus. Der Geschaeftsmann hat dadruch Verkaufsverluste von 20.000 Euro. Diesen Verlust kann er sich bei dir wiederholen.

Deine "Kunden" werden sicherlich (hoffentlich) alle Privatpersonen sein. Aber auch die koennten klagen, wenn mal eine Mail ploetzlich verschwindet (oder auch wegen anderer nicht erbrachter Leistungen). Dabei ist es voellig uninteressant, wieviel dein Service kostet.

Kann sein, muss nicht...

(gibt natuerlich noch mehr. Ausserdem kann man sich in solchen Sachen sehr gut selber informieren.)
 
Jetzt fangt doch nicht wieder alle so moralisch an.

Du hast als Gewerbetreibender Pflichten, aber Du kannst gewisse Dinge auch erstmal abgeben, indem Du Dir aus dem Internet AGBs zusammenkopierst Du zu Deinem Geschäft passen.

Und ob tatsächlich ein Gewerbe angemeldet werden muss, da würde ich mich auch noch einmal erkundigen. Man kann auch als Privatperson Rechnungen schreiben und als Nebentätigkeit am Ende des Jahres dem Fiskus melden.

Bei einem Verlustbetriebenem Gewerbe könnte man ansonsten Liebhaberei unterstellen und da kann einen der Fiskus zwingen das Geschäft zu beenden nach drei Jahren unter Verlust (können auch zwei oder vier sein).

Da bist Du in diesem Forum grundsätzlich aber eher schlecht beraten, es gibt da andere Foren zum Thema Steuern, dort kann man Dir eher weiterhelfen als hier.

Grüße
Sinepp
 
Ich bin bei dem Thema lieber etwas zu moralisch (sofern das moeglich ist).
In den Ferien gibt es genug Kinderzimmerprovider und sobald die Lust vergeht, stehen die Kunden im Regen.

Wenn Webspace an die Oma und an den Onkel fuer 5 Euro "vermietet" wird, kraeht da kein Hahn nach (man muss es nur nicht an die grosse Glocke haengen).

Ein Verlust liegt uebrigens nicht wirklich vor, da die beiden Server sicherlich auch privat genutzt werden. Somit koennte man den Sachgewinn gegenrechnen.

www.traum-projekt.com waere eine Anlaufstelle fuer genauere Fragen.
 
Lass das ganze nicht unter dem Begriff "Vermietung" laufen, sondern unter "Kostenbeteiligung" für eine geschlossene Benutzergruppe.

Dann ist es kein gewerbliches Angebot, sondern einfach eine GbR von Nutzern, die in ein Vertragsverhältnis mit dem Anbieter des Servers tritt -> also auch kein Gewerbe nötig.

Hinweis: Keine Rechtsberatung, sondern nur IIRC...
 
Eine GbR ist ein "Zusammenschluss" mindestens zweiter Selbststaendiger.

Aber Kostenbeteiligung und geschlossene Nutzergruppe hoert sich schon mal gut an.
 
Eine GbR ist ein "Zusammenschluss" mindestens zweiter Selbststaendiger.
Nein - es ist ein Zusammenschluss mindestens zweier natürlicher Personen (ohne weitere Einschränkungen) zur Erreichung eines gemeinsamen (legalen) Ziels.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_b%C3%BCrgerlichen_Rechts said:
Eine Konstitutiver Akt der Gesellschaftsbildung ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages, der grundsätzlich nicht formbedürftig ist. Er kann schriftlich oder mündlich, aber auch stillschweigend erfolgen, z.B. durch das gemeinsame Beziehen einer Wohnung.
Also auch durch gemeinsames Anmieten eines Servers...

Deshalb war meine Empfehlung ja auch, den Server gemeinsam zu mieten - und nicht zu vermieten. Die dadurch entstehende GbR hat dann den Vertrag mit dem Anbieter und bringt die Kosten auf. Da keine Leistungen gegenüber einem Dritten angeboten werden, hat sie keinen gewerblichen Charakter und bedarf dadurch auch keines Gewerbes.

Für weitere Ausführen sollte sich dann doch lieber ein Jurist finden, der was dazu sagen kann, würde ich sagen. Ich bin mir meiner Version nämlich verdammt sicher. :rolleyes:
 
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