Hallo,
in D besteht ja bekanntlich Vertragsfreiheit zwischen Privatpersonen und Firmen. Ich wollte gerade einen V-Server buchen, da ist mir folgende Klausel in den AGB's des Providers über den Weg gelaufen:
Mir ist klar, dass der Provider wohl damit sein eigenes Risiko an den Mieter seiner Rechner weitergibt, was ja auch berechtigt ist. Was mich jedoch stört:
in D besteht ja bekanntlich Vertragsfreiheit zwischen Privatpersonen und Firmen. Ich wollte gerade einen V-Server buchen, da ist mir folgende Klausel in den AGB's des Providers über den Weg gelaufen:
Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming"). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist der Anbieter berechtigt, den VServer unverzüglich zu sperren. Die vom VServer abrufbaren Inhalte, gespeicherte Daten, eingeblendete Banner sowie die bei der Eintragung in Suchmaschinen verwendeten Schlüsselwörter dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (insbesondere Marken, Namens- und Urheberrechte) verstoßen. Dem Kunden ist es dabei ausdrücklich nicht gestattet, pornographische Inhalte sowie auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische oder erotische Inhalte zum Gegenstand haben. Dies gilt auch dann, wenn die Inhalte auf einem anderen Server als dem des Anbieters abgelegt sind und nur mittels einer über den Anbieter registrierten Domain bzw. Subdomain oder Umleitung erreicht werden. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde [dem Provider] unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.500,00 ( in Worten: fünftausendfünfhundert Euro).
Mir ist klar, dass der Provider wohl damit sein eigenes Risiko an den Mieter seiner Rechner weitergibt, was ja auch berechtigt ist. Was mich jedoch stört:
- Spamming wird gleichgesetzt mit Emailwerbung. Ich habe vor, auf dem vserver eine Domain eines Sportvereins zu betreiben, in dem ich selbst Mitglied bin. Der Fall kann auftreten, dass mit einem Sponsor vereinbart wird, dass dieser in per email verteilten Newslettern werben darf. Und da haben wir schon das Problem!?!.
- Es wird hier nicht zwischen pornographischen und kinderpornografischen Inhalten unterschieden. Ich habe in keinster Weise vor, irgendwelche Inhalte in diese Richtung zu verbreiten, kann aber nicht ausschließen, dass bei einem Einbruch auf das System eben dies geschieht (gilt natürlich auch für Spam). Zudem kann natürlich im Zuge von interaktiv gestalteten Webseiten leicht der Fall auftreten, dass nicht ganz jugendfreie Bilder veröffentlicht werden könnten. (Was heißt das heute schon? Im Werbefernsehen geht es ja ganz anders zu.)
- Es besteht in gewisserweise auch Missbrauchsgefahr, beispielsweise wenn der Provider selbst in den Server eindringt. Der Gedanke ist zwar recht paranoid, aber es könnte natürlich ein Geschäftsmodell sein, 1000 Kunden mit je 5.500 Euro abzukassieren und sich dann abzusetzen.
- Die Klausel mit dem Markenrecht ist auch recht happig.
- Was mir hier fehlt, ist eine Einschränkung der Vertragsstrafe insofern, dass deren Fälligkeit nur bei einem nachgewiesen Schaden für den Provider selbst gilt und auf die Höhe des Schadens (plus z.B. 10%) eingeschränkt bleibt.