Mögliche Vertragsstrafen

vserverix

New Member
Hallo,
in D besteht ja bekanntlich Vertragsfreiheit zwischen Privatpersonen und Firmen. Ich wollte gerade einen V-Server buchen, da ist mir folgende Klausel in den AGB's des Providers über den Weg gelaufen:


Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming"). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist der Anbieter berechtigt, den VServer unverzüglich zu sperren. Die vom VServer abrufbaren Inhalte, gespeicherte Daten, eingeblendete Banner sowie die bei der Eintragung in Suchmaschinen verwendeten Schlüsselwörter dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (insbesondere Marken, Namens- und Urheberrechte) verstoßen. Dem Kunden ist es dabei ausdrücklich nicht gestattet, pornographische Inhalte sowie auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische oder erotische Inhalte zum Gegenstand haben. Dies gilt auch dann, wenn die Inhalte auf einem anderen Server als dem des Anbieters abgelegt sind und nur mittels einer über den Anbieter registrierten Domain bzw. Subdomain oder Umleitung erreicht werden. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde [dem Provider] unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.500,00 ( in Worten: fünftausendfünfhundert Euro).

Mir ist klar, dass der Provider wohl damit sein eigenes Risiko an den Mieter seiner Rechner weitergibt, was ja auch berechtigt ist. Was mich jedoch stört:

  • Spamming wird gleichgesetzt mit Emailwerbung. Ich habe vor, auf dem vserver eine Domain eines Sportvereins zu betreiben, in dem ich selbst Mitglied bin. Der Fall kann auftreten, dass mit einem Sponsor vereinbart wird, dass dieser in per email verteilten Newslettern werben darf. Und da haben wir schon das Problem!?!.
  • Es wird hier nicht zwischen pornographischen und kinderpornografischen Inhalten unterschieden. Ich habe in keinster Weise vor, irgendwelche Inhalte in diese Richtung zu verbreiten, kann aber nicht ausschließen, dass bei einem Einbruch auf das System eben dies geschieht (gilt natürlich auch für Spam). Zudem kann natürlich im Zuge von interaktiv gestalteten Webseiten leicht der Fall auftreten, dass nicht ganz jugendfreie Bilder veröffentlicht werden könnten. (Was heißt das heute schon? Im Werbefernsehen geht es ja ganz anders zu.)
  • Es besteht in gewisserweise auch Missbrauchsgefahr, beispielsweise wenn der Provider selbst in den Server eindringt. Der Gedanke ist zwar recht paranoid, aber es könnte natürlich ein Geschäftsmodell sein, 1000 Kunden mit je 5.500 Euro abzukassieren und sich dann abzusetzen.
  • Die Klausel mit dem Markenrecht ist auch recht happig.
  • Was mir hier fehlt, ist eine Einschränkung der Vertragsstrafe insofern, dass deren Fälligkeit nur bei einem nachgewiesen Schaden für den Provider selbst gilt und auf die Höhe des Schadens (plus z.B. 10%) eingeschränkt bleibt.
Wie seht ihr das? Ich denke, die AGB's verschiedener Provider dürften sich alle stark ähndeln. AGB's schlucken, Änderung (=also schriftliche Zusatzbedingung) versuchen auszuhandeln (könnte bei dem mit mir erzielten Umsatz schwierig werden), oder doch anderen Provider wählen?
 
Ich denke, die AGB's verschiedener Provider dürften sich alle stark ähndeln.
Nein, in diesem Punkt ähneln sie sich nicht. Du hast Dir hier einen Extremfall raus gesucht. Grund genug diesen Provider nicht zu nehmen.

Zu den einzelnen Punkten:
  • Markenrecht ist normal und spiegelt lediglich die Gesetzeslage wieder.
  • Eine Spamming-Klausel ist normal und fällt bei anderen Anbietern unter "Mißbrauch". Hier ist es unnötig extrem ausformuliert, da Spam-Mails in Deutschland sowieso verboten sind.
    Bei einem Einbruch hast Du grundsätzlich die A-Karte gezogen.
  • Der Porno-Wahnsinn ist hier schon etwas extrem.
  • Kinderpornografie ist inzwischen in jedweder Form in Deutschland strafbar. Egal ob es Dir untergeschoben wird oder nicht.
  • Du machst einen Unterschied zwischen Porno- und Erotischen-Material. Die AGB ist hier nicht eindeutig: "sowie auf Gewinnerzielung ... oder erotische Inhalte". D.h. Erotik ja, wenn nicht Gewinnorientiert. ;)
  • Zu guter Letzt denke ich denke, daß die Vertragsstrafe in dieser Höhe nicht eingetrieben werden kann. (Disclaiber: Dies ist keine Rechtsberatung.)

huschi.
 
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Zu guter Letzt denke ich denke, daß die Vertragsstrafe in dieser Höhe nicht eingetrieben werden kann. (Disclaiber: Dies ist keine Rechtsberatung.)

huschi.

Hallo Huschi,
mein Juralatein sagt mir, dass eine solche Regelung vor Gericht nur gekippt werden kann, wenn sie gegen die Guten Sitten verstößt. Will heißen, der Richter hat einen weiten, weiten Ermessensspielraum.

Du hast wahrscheinlich Recht, die scharfe Auslegung Deutschen Rechts in den AGBs des Providers sollte mich zumindest nach Alternativen Ausschau halten lassen.

Schade eigentlich, geographisch ist der Provider gleich in der Nähe (man könnte hinfahren und ggf. persönlich Druck machen, wenn mal was nicht geht, just kidding) und die unauffällige Homepage mit wenig reißerischen Angeboten war mir gleich sympatisch. Zudem stimmte Preis und Angebot. Ich denke, ich werde noch eine Mail lancieren und versuchen, den Passus für mich abzumildern. Warum sollte ich einen 'Schaden' ersetzen, der dem Provider gar nicht entstanden ist.
 
Ich denke, ich werde noch eine Mail lancieren und versuchen, den Passus für mich abzumildern. Warum sollte ich einen 'Schaden' ersetzen, der dem Provider gar nicht entstanden ist.

Für alle, die es interessiert: Mit der Anfrage an den Provider nach einer Nebenabsprache zu den AGBs habe ich kräftig auf Granit gebissen. Macht auch nichts, der Markt ist ja schließlich groß genug.
 
Ich habe interessehalber mal gegooglet, wer denn sowas in seinen AGB stehen hat und bin durch den Suchstring "Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.500,00 ( in Worten: fünftausendfünfhundert Euro). " zu dem Schluss gekommen, dass da eh viele voneinander abgeschrieben haben.

Definitiv kein Ort, wo ich meinen Server hosten lassen würde!

--marneus
 
dass eine solche Regelung vor Gericht nur gekippt werden kann, wenn sie gegen die Guten Sitten verstößt.
Zu den guten Sitten hier in Deutschland gehört auch keine überzogene Forderungen zu stellen. ;)

@Henning:
Ja, den Spaß hab ich mir auch mal gegönnt. Sehr erstaunliches Ergebnis.

huschi.
 
Code:
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde [dem Provider] unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.500,00 ( in Worten: fünftausendfünfhundert Euro).

Darf der Provider gar nicht.

Hab ich heute noch in einer Zeitschrift gelesen.
Kann ich ja mal raussuchen.....
 
Hallo,
mein Juralatein sagt mir, dass eine solche Regelung vor Gericht nur gekippt werden kann, wenn sie gegen die Guten Sitten verstößt. Will heißen, der Richter hat einen weiten, weiten Ermessensspielraum.
Mein Juralatein sagt mir allerdings was anderes, ich denke auch nicht, dass diese Vertragsstrafe rechtens ist.

Aber wie gesagt, wir sind hier keine Rechtsberatung und ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen: Ich würde dort auch keinen Server mieten.

P.S.: Ich hab das große Juralatinum ;)
 
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