Mehrwertsteuer Rootserver

Centro

Der mit dem roten Hut!
Wie sieht das ganze eigentlich mit der Rechnung vom Rootie aus.

Ich hab für mein Teil bereits bis Juli gezahlt.... mit 16 % -- da würd ich mal sagen ein klassischer Vorteil! :D
 
Hallo. Ja, richtig... alle Rechnungen vor dem 01.01.07 sind noch mit 16%.
Da rentiert sich manch geschickter Vertrag mit Vorkasse schon.
 
Hm bisher zahle ich 44€.
Wenn nun die Mehrwertsteuer steigen wird ist es natürlich mehr.
Nun die Frage: Der Anbieter schrieb ja damals in sein Angebot 44€/Monat (inkl. Mwst.)
Müssen diese 44 € dann nicht immer gleich bleiben und der Anbieter hat halt Pech gehabt? Oder ist das "höhere Gewalt" und die Mehrkosten werden dem Kunden übergeben?

Ist ja was andres als wenn ein Produkt im Laden gekauft wird weil man ja vorher einen Vertrag mit einem festen Betrag eingegangen ist. Dann kann es ja nicht einfach teurer werden oder?
 
Hallo,

wenn der Vertrag zum Zeitpunkt der Erhöhung mindestens 4 Monate besteht darf der Anbieter die Erhöhung ohne entsprechende Vereinbarung an den Kunden weitergeben, bei jüngeren Verträgen nur wenn es vereinbart ist.

Guck mal in die AGB deines Providers, ich glaube nicht, daß es viele gibt die eine Weitergabe der MwSt-Erhöhung nicht in den AGB haben.
 
Hallo.

Mehr zu diesem Thema ist hier zu lesen:
http://www.umstellung-mit-komfort.de/media/BMFzuUST2007.pdf

Ab Seite 9 wirds interessant.
Ausgleich kann der Leistungserbringer nur bei Verträgen mit Vertragsabschluss vor 01.09.06 verlangen.

Hiermit ergeben sich selbstverständlich weitere Fragen.
Schließt man nun noch schnell einen 24-Monatsvertrag ab und spart somit 3%. Als Verbraucher lässt sich das noch logisch nachvollziehen. Hier zahlt dann einfach der Leistungserbringer 3% mehr, sprich er übernimmt die Erhöhung.
Doch wie gehen Geschäftskunden mit dieser Problematik um? Kriegt man dann noch zusätzlich 3% in den Rachen geworfen? Schlussendlich würde man dann ja Betrag X als Ausgabe pro Monat bei der Steuererklärung angeben. Selbiger Betrag X wäre als Bruttobetrag zu sehen. Brutto heißt inklusive der derzeit geltenden MwSt. Somit könnte der Unternehmer dann so gesehen 3% mehr Ausgaben, was alte Verträge betrifft. Diese 3% müsste er aber dem Dienstleister ja nicht zahlen, darf sie aber trotzdem angeben.

Kann noch jmd folgen? :)
Eins ist auf jeden Fall sicher: ohne Umstellung wäre das Leben leichter. Aber das kann man sich ja leider nicht aussuchen ;)
 
Hallo,

Ausgleich kann der Leistungserbringer nur bei Verträgen mit Vertragsabschluss vor 01.09.06 verlangen.
das gilt nur, sofern nichts anderes vereinbart wurde. In den meisten AGB wird etwas vereinbart.
Doch wie gehen Geschäftskunden mit dieser Problematik um?
Die gucken auch in die AGB und stellen fest, daß etwas vereinbart wurde. :)
 
Server4Downs: Der Vertrag muss dann aber schon sehr sehr gut sein, denn lt. VWL ist doch bekanntlich ein Euro heute mehr Wert als ein Euro zu einem späteren Zeitpunkt und in diesem Falle sind das viele Euros zu einem viel späteren Zeitpunkt...
 
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