das gilt nur, sofern nichts anderes vereinbart wurde. In den meisten AGB wird etwas vereinbart.Ausgleich kann der Leistungserbringer nur bei Verträgen mit Vertragsabschluss vor 01.09.06 verlangen.
Die gucken auch in die AGB und stellen fest, daß etwas vereinbart wurde.Doch wie gehen Geschäftskunden mit dieser Problematik um?
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