Und ja der Göttiger Fall: ein Verdacht reicht aus um eine Ermittlung und TK-Überwachung nach Beschluss des Gerichts anzustoßen. §100a StPO besagt das auch:
https://dejure.org/gesetze/StPO/100a.html
Das gilt auch bei Landfriedensbruch wie im Falle des Studenten.
Es gibt kein Unschuldsprinzip, das ist m.W. eine aus dem Grundgesetz abgeleitete Rechtsauffassung, die aber nicht im Gesetz festgelegt ist.
Und ob ich diese oder jenes richtig finde, ist völlig wurscht. Ich werde mich kaum dazu hier äußern.
Ansonsten, so eine gefühlte Rechtsauffassung ist eben bei jedem verschieden.
Der Rechtsstaat benachteiligt und verfolgt auch Leute, die nach em allgemeinen Verständnis "unschuldig" sind. Wenn die Rechtsmittel dagegen nix taugen, ist da Pech.
Was das IP-Logging Einzelner auf Verlangen bei TKÜ anbelangt, is das wirklich so neu? Kam immer wieder mal vor.
Es haben sich halt die Gesetze verschärft. Das ist der Unsicherheitshysterie wie in den 70ern geschuldet, was zu Gesetzen führt, die eben Befugnisse übermäßig ausweiten.
Ist eben so, ob ich das mag oder nicht. Ich bin zu alt geworden in der BRD, um mich noch zu wundern was die Politiker-Juristen so aushecken.
Wer da mehr oder wenige anonyme Dienste als Provider anbietet, hat da natürlich ziemliche Einschränkungen.
Dagegen gibt es die Möglichkeit gerichtlich vorzugehen, aber das wissen wohl Provider besser als wir hier.