Mahnung bei Bannerprogramm möglich?

Ben.

Registered User
Hallo,

Ich habe eine Frage:

Ich habe auf einer Webseite eine Zeitlang einen Werbebanner geschaltet. Nun wurde der Mindestbetrag für die Auszahlung erreicht, diese wurde beantragt. Auf der Seite seht "Zahlung innerhalb der nächsten Tage".

Das ist zwei Monate her. Beim ersten Nachfragen erhielt ich als Antwort "Beim nächsten Zahlungslauf..." Dann war der Zahlungslauf rum und man teilte mir mir, dass wegen einer falschen BLZ die Überweisung zurück kam.

Ich befürchte nun, dass man erneut sagt "Beim nächsten Zahlungslauf in zwei Monaten...".

Muss ich mir das bieten lassen (BLZ war mit 99%iger Sicherheit nicht falsch, da ich sie per Copy&Paste eingefügt habe) oder kann ich eine Mahnung schreiben, da letztlich die Miete für einen Werbeplatz nicht bezahlt ist?

Weiss das jemand? Oder geht man da keinen Mietvertrag ein? Dann könnte der Werbepartner ja im Grunde einfach nie zahlen (oder erst viel später).

Was denkt ihr?
 
Ich würde eine Frist zur Zahlung setzen, bei Nichteinhaltung Mahnung und den weiteren Verlauf.. ;-)
 
Tja, die Frage ist ob das rechtens ist.

Aber im Grunde werde ich es so machen. Vielleicht wissen die es auch nicht ;)
 
Naja, die können ja irgendwas schreiben. Info im Moment: "Morgen machen wir eine neue Überweisung".

Mal sehen...
 
Da Du in irgendeiner Form ein Geschäftsverhältnis eingegangen bis, wird es auch einen Rahmen dafür geben. Was sagen denn die AGB etc.?
 
Tja, die Frage ist ob das rechtens ist.
Du weißt dass wir keine Rechtsberatung abgeben können.
Daher nur soviel:
Wie dev schon sagte: Ihr werdet wohl ein entsprechenden Vertrag geschlossen haben. Hoffentlich auf Papier(!!!), da Du wahrscheinlich kein Vollkaufmann bist.
Falls ohne Papier, stehst Du tatsächlich rechtlich schlecht da.

Aber zum Ursprung Deiner Frage: Mahnungen schreiben kann jeder, darf jeder, haben aber sowieso keine wesentliche Bedeutung. (Außer eben als Hinweis darauf, dass man noch Geld haben möchte.)

huschi.
 
Mir geht es mehr um die Theorie als um die Praxis.

Naja, das ganze ist eine Art Partnerprogramm wie sie es zu Hauf gibt im Netz. Ein schriftlicher Vertrag - und das auch noch auf Papier - wird hier in der Regel nicht geschlossen.

Ich hätte eben nur gerne gewusst ob hier jemand ein Urteil zu kennt. Wirklich gegen den Anbieter vorgehen werde ich wohl nicht. Mein letztes Gerichtsverfahren das ich in Deutschland angestrengt habe ging über zwei Jahre und solange möchte ich mich damit nun wirklich nicht befassen ;)
 
Ich weiß nicht welche großartige Theorie Du hören willst.
Und warum willst Du ein Urteil haben, wenn Du gar nicht gegen den Anderen vorgehen möchtest?
Bei Handschlagverträgen spalten sich auch die Meinungen der Richter.
Sicherlich lassen sich Urteile sowohl zur einen als auch zur anderen Seite hin finden.

Ob Du eine Mahnung schreibst oder nicht ist Dir überlassen.
Aber zumindest wäre das mal was schriftliches. ;)

huschi.
 
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