Mahngebühren und AGB ?!

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dereine

Guest
Moin

so Folgendes, müssen Mahngebühren bzw die hohe der Mahngebühren in der AGB stehen ??
den ich habe heute ne Mahnung bekommen da sind mal locker 15€ Mahngebühr mit drauf gepackt worden. ich habe aber in der AGB geschaut aber da steht nix von mahngebühren.

Ich bin voll ratlos :-(

mfg
dennis
 
So weit ich weiß darf man bei Privatpersonen nur 2,50 € oder so Mahngebühren verlangen. Das heißt der Preis für das Porto. Die Zeit bzw. Arbeitszeit zur Erstellung darf nicht mit berechnet werden. Wie es bei Firmen sit weiß ich nicht. Steht aber auch in irgenteinem Gesetzbuch oder so muss mal nachgucken.
 
Hier zu kann ich ein super Forum empfehlen:
www.recht.de
Da könnt ihr Vertragsspezifischefragen los werden, die werden euch in der Regel auch kompetent und mit Gesetzestextauszug beantwortet.
 
Hallo!
Steht in der Kostenaufstellung wirklich Mahngebühren 15€, oder setzten sich diese 15€ irgendwie anders zusammen? Wie hoch ist der angemahnte Betrag?

mfG
Thorsten
 
Thorsten said:
Hallo!
Steht in der Kostenaufstellung wirklich Mahngebühren 15€, oder setzten sich diese 15€ irgendwie anders zusammen? Wie hoch ist der angemahnte Betrag?

mfG
Thorsten

Hallo Thorsten

Der rechnungs betrag beträgt 10 € dazu kommen 15€ Mahn Kosten
das macht für die 1. Mahnung 25 €

wenn er/die es per Post schickt, die Mahnung , könnte ich es verstehn. Aber doch nicht bei ner Mahnung per Mail.
wenn du mir nicht glaubst bin ich gerne bereit dir die mahnung zuschicken.
@djrick

Danke das forum ist mir bekannt, aber ich wollte erstmal hier anfragen .

MFG
Dennis
 
Hallo!
Mahnkosten müssen nicht in den AGB ausgewiesen sein. Als Mahnkosten dürfen allerdings auch nur Kosten ausgewiesen sein, die direkt mit der Mahnung zu haben (Arbeitsaufwand, Porto, Schreiben, etc pp). Normalerweise geht man bei Mahnkosten - Gebühren darf es eigentlich gar nicht genannt werden :) - von einem Betrag zwischen 1,00 und 5,00 € aus. Ich persönlich finde Mahnkosten in Höhe von 15,00 € bei einem Rechnungsbetrag von 10,00 € für deutlich übertrieben.

Actung: Wenn dies explizit in den AGB erwähnt wird hast du relativ wenig Chancen!

mfG
Thorsten
 
4.2 Zahlung von Rechnungen
Die in der Rechnung aufgeführten Beträge sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg per E-Mail.
Sollte der Kunde eine Rechnung per Briefpost benötigen, wird dafür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von €5,00 je Rechnung fällig. Der Kunde verpflichtet sich dem Provider bei
Vertragsunterzeichnung eine Einzugsermächtigung für die Erhebung der fälligen Entgelte zu erteilen. Für den Fall, dass das vom Kunden hierzu benannte Konto keine
Ausreichende Deckung aufweist oder der Kunde aus anderen Gründen seine Zahlungsvergütung nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet im Falle des Verzugs Zinsen in Höhe von
10%jährlich, falls er keinen wesentlichen niedrigeren Zinsschaden nachweist. Je Rücklastschriften wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von €7,50 fällig.


Das steht in Der AGB bzw. an der stelle wegen zahlungen etc

Actung: Wenn dies explizit in den AGB erwähnt wird hast du relativ wenig Chancen!

wierd es ja nicht, was meint ihr ich habe demnächst ein Termin bei meinem RA, sollte ich mal von dem fall unterrichten ?!
 
@ Thorsten so weit ich weiß darf der Arbeitsaufwand nicht berechnet werden!
 
Hallo,


Soweit ich informiert bin, dürfen folgende Beträge genommen werden,

Rücklastschriftgebühr
von 3€ - 15€
Mahngebühr
3,50€
Verzugszinsen ab dem 30 Tag, die Höhe variiert.

Ich würde mal anfragen wofür die 15€ Mahngebühr, wenn es aber eine Rücklastschrift war, sind 7,50€ schon geklärt.



MFG Silvio
 
Aslo Folgendes:

ich habe nicht am Lastschriftverfahren teilgenommen.
Ich habe ihn eine mail geschrieben, aufgefordert bis zum 01.11.2005 ne begründung mir zunennen ,

ist bis dahin keine antwort zustande gekommen werde ich mich an mein RA wenden.
 
Hallo habe heute eine antwort bekommen:

die Mahngebühren errechnen sich durch Bearbeitung, Zeitaufwand, Sperrung Ihres Accounts. Desweiteren werden 10% Zinsen des
Rechnungsbetrages durch Ihren Zahlungsverzug erhoben
 
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