Legalität von Download-Angeboten

mkr

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Hallo!

Seit längerem interessiert mich eine Antwort auf die Frage der Legalität von neuen Download-Anbietern.

1.) vixy.net => bietet die Umwandlung in DivX und den Download von YouTube-Videos an. Ist das legal? Ich denke ja, denn YouTube bietet die Videos ja zum Download an, normalerweise lädt sie halt einfach der Browser im Hintergrund runter. Die Umwandlung sollte auch nicht illegal sein.

2.) rapidshare & Co. => Ich würde mal behaupten mindestens 90% der dort gehosteten Files sind Warez und MP3. Ist das legal? Kann sich der Anbieter einfach auf den Standpunkt stellen, er könne nicht kontrollieren, welche Files upgeloadet werden? Geht das auch noch, wenn er mehrheitlich von den Raubkopien lebt? (Ich denke kaum, dass jemand ein Premium Abo löst, nur um die Hausaufgaben mit Kollegen zu tauschen...) Rapidshare ist in der Schweiz gemeldet, sind dort die Gesetze weniger restriktiv?

Natürlich verlange ich keine Rechtsberatung, es interessiert mich nur, was ihr dazu meint.

Bin mir eben am überlegen, ob ich einen Dienst wie vixy.net anbieten soll, da deren Server dauernd überlastet sind.

Vielen Dank für Eure Antworten!
 
Gegen Rapidshare wurde schon einmal eine einstweilige Verfügung erwirkt (siehe heise online - Rapidshare will gegen einstweilige Verfügung vorgehen. Soweit ich das sehe bewegt sich gerade ein Service wie Rapidshare in einer rechtlich dunkelgrauen Zone. Letzendliche Urteile gibt es dazu in Deutschland meines Wissens noch nicht. Also einen Service wie Rapidshare würde ich persönlich nicht anbieten.
vixy..net dürfte legal sein, sofern youtube in seinen AGB bzw. Nutzungsbedingungen nichts dagegen schreibt. In wie fern du belangt werden kannst, wenn du Filme umwandelst und wieder zum Download freigibst, die Uhrheberrechtlich geschützt sind, weiß ich nicht.
 
Weil wir gerade dabei sind, ich wollte mal meinen Usern ein Spiel zur verfügung stellen, das war vor Jahren bereits in der ComputerBildSpiele drin, darf ich solche Spiele die bereits von Zeitschriften veröffentlich worden sind und ich noch warte veröffentlichen?
 
darf ich solche Spiele die bereits von Zeitschriften veröffentlich worden sind und ich noch warte veröffentlichen?

Generell erst mal Nein. Denn auch Spiele unterliegen dem Urheberrecht.
Ich weiß leider nicht, wie lange die Zeit ist, bis ein Spiel vom Urheberrecht frei wird. Bei Musik ist das zum Beispiel 80 Jahre nach Tod des Urhebers. Ab diesem Zeitpunkt darf ein Stück von anderen nachgespielt werden, ohne dass es unter die GEMA fällt. Bei Spielen gibt es bestimmt auch eine solche Frist. Wie lange dieses jedoch ist, kann ich wie gesagt, nicht sagen.

Auch wenn das Spiel in der ComputerBild war, so haben die sich mit Sicherheit das Einverständniss geholt, um es zu veröffentlichen.
Bzw. stellt sich da die Frage, ob das Spiel nicht sogar rechtefrei ist, und als Shareware oder Freeware läuft. Da kann ich dir leider nicht sagen, ob du es dann einfach veröffntlichen darfst.

Ps Dies ist eine Rechtsberatung. Dieser Post beruht einzig und allein auf privatem Wissen, und erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Rechtsberatung.
 
Klar
Also das Spiel wäre vom Jahr 99 und irgendwie hab ich gelesen das Zeitschriften auch erst warten müssen bis es nicht mehr verkauft wird oder so, weiß jemand eine zuverlässige Anlaufstelle für sochle Fragen?
 
Ich würds am besten über nen Anwalt machen, oder an eine der Einschlägigen Magazinen mal eine E-Mail oder nen Brief schreiben.
 
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