ab dem 01.01.2005 müssen Provider den Zugang zu E-Mails für Polizei und Co. schaffen.
Meine Frage muss ich hierfür etwas auf meinem vserver einrichten oder ist S4F dafür zuständig?
Die Rechtslage:
Unter 1 000 Teilnehmern
Es müssen keine technischen oder organisatorischen Maßnahmen zur Überwachung getroffen werden. Im Falle einer Anordnung muss eine Überwachung jedoch umgesetzt werden können.
Zitat aus der TKÜV (§3 Pkt.1):
Die Vorschriften dieses Teils gelten für die Betreiber von Telekommunikationsanlagen, mittels derer Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit (§ 3 Nr. 19 des Telekommunikationsgesetzes) angeboten werden. Werden mit einer Telekommunikationsanlage sowohl Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit als auch andere Telekommunikationsdienstleistungen erbracht, gelten die Vorschriften nur für den Teil der Telekommunikationsanlage, der der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit dient.