Kündigungsfristen bei 1und1 Root-Servern

porschinho

Registered User
Hallo,

kennt jemand die Kündigungsfristen für 1und1 Root-Server nach Ablauf der 12 Monate Mindestlaufzeit? Früher war es ja mal so, dass sich der Verstrag automatisch um 1 Jahr verlängert hat, das ist aber meiner Meinung nach nicht mehr so, oder?

Gruß

Michael
 
Noch nix von den AGB gehört? :rolleyes:

Der Vertrag wird, falls nichts anderes vereinbart ist, mit einer Laufzeit von 12 Monaten geschlossen.

Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.

http://www.1und1.info/xml/order/TcRootserver
 
Ja, danke...

aber 1und1 behält sich selber ein Kündigungsrecht von 4 Wochen vor, was glaube ich nicht rechtens ist, ein einseitiges Kündigungsrecht.

Naja ...
 
Wo ist denn da was einseitig? Der Vertrag kann von beiden Seiten fristgerecht gekündigt werden.
Ansonsten gilt wie immer: rechtliche Fragen -> Anwalt deines geringsten Misstrauens :)
 
aber 1und1 behält sich selber ein Kündigungsrecht von 4 Wochen vor, was glaube ich nicht rechtens ist, ein einseitiges Kündigungsrecht.
Wie? Dir waren bei Vertragsabschluss die Bedingungen unbekannt? Oder liest du sowas nicht, wenn du was mietest?
 
Wie? Dir waren bei Vertragsabschluss die Bedingungen unbekannt? Oder liest du sowas nicht, wenn du was mietest?

Klar, aber der Vertrag läuft schon einige Jahre und ich war der Meinung gehört zu haben, dass diese einseitigen Kündigungsfristen gerichtlich gekippt wurden.
 
Stellt sich die Frage, ob die Kosten der Restlaufzeit des Servers deine Anwaltskosten übersteigen.
Zudem könnte es bedeuten, dass die einseitige verkürzte Kündigungsfristklausel unwirksam ist, aber die lange Vertragslaufzeit erhalten bleibt. Aber das ist eine Frage für einen Anwalt in Vertragsrecht.
 
IIRC wurde die kürzere Kündigungsfrist von 1&1 für ungültig erklärt, so daß diese sich auch an die Mindest-Vertragslaufzeiten halten müssen, wie sie für den Kunden gelten.
 
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