Kündigung Per Fax

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dereine

Guest
Moin

Ich habe mal da so ne Frage,
wenn ich per Fax Kündige, ersetzt das Fax das einschreiben bzw werden Faxe beim Gericht anerkannt ??

Mfg
Dennis
 
Moin,
ich würde es mal so sagen: es ist besser als 'ne Mail, viel schlechter als ein Einschreiben mit Rückschein, da man Faxe ignorieren kann und/oder Empfänger kann sagen "Ich habe keines gekriegt"... Ergo: laufe lieber zum gelben P und zahle die 4,50 EUR (oder wie viel das war)...
Viele Grüße,
die NULL
 
Fax wird beim Gericht anerkannt. Du kannst dir sogar ne Bestätigung ausdrucken. Die vom Empfängergerät kommt.

In der Schweit ist nun sogar auch das per eMail möglich ;)
 
Danke Danke!

@thenull

er kann sagen das er kein's bekommen hat, aber auf meine Rechnung steht dann die Nummer und wie lange das Fax gedauert hat. :D
 
Hallo

Nach Auskunft meines Rechtsanwaltes ist eine email dann voll rechtsgültig wenn sie per pgp key eindeutiog zuordenbar ist
 
hmmm Interessant,
Aber nehmen wir mal folgendes Beispiel,

A = ich (Kunde)
B = ISP (Provider)

A will bei B Kündigen. Er Kündigt per E-Mail, so B Bekommt die E-Mail nicht wegen Ausfall des Mail-Server, Kündigung kommt nicht an und es wird Weiter abgebucht, B Will sein geld und A will nicht zahlen da gekündig, aber B hat keine Mail bekommen wegen ausfall.

So wie sieht es den da aus ?!

MFG
Dennis
 
Die Mail ist nicht in den Machtbereich (Mailserver) des Empfängers gekommen, somit liegt keine gültige Willenserklärung vor. Kündigung ist (in diesem Fall) ungültig.
 
Hallo,


Kündigung per Fax wird von gerichten anerkannt, solange der Übertragungsbericht die Nummer und den Status ok enthält.
Leider teilen manche Provider Ihre Faxnummer den Faxgerät
nicht mit, so dass es nicht anerkannt wird.


Anerkannt wird:

Seitennummer 5355
Nr. Gegenstelle 49 2331 08745
Name Gegenstelle
Anf. zeit 20/09 16:56
Üb Zeit 00'46
Seiten 3
Ergebniss ok

So ähnlich muss das dann aussehen.


Schöne Grüße
Silvio
 
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