Kundenummer verschlamppt, Kündigung unmöglich?

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Deleted member 13339

Guest
Hallo SSF Community,

nach einer Stressigen Umzugswoche von Köln nach Hamburg, muss ich festellen das mein Laptop den Umzug nicht gut überstanden hat, bzw. garnicht. Die Spedition übernimmt den Hardwareschaden und ein neuer Laptop ist bereits unterwegs. Mit dem kaputten Laptop sind auch einige Daten weg, unter anderem die Daten eines kleinen vServers und Webspaces, ich kann mich zwar noch ins normale Kontrolpanel einloggen, allerdings nicht mehr ins Kundenpanel da ich meine Kundenummer verloren habe, ich möchte das Produkt Kündigen, reicht jetzt eine E-Mail bzw. FAX an den Anbieter in dem ich die Situation schilder und die Produktnummer nenne? Ich meine bis auf das ich meine Kundenummer verschwunden sind, weis ich ja alle Daten.

Freue mich über eure Antworten, natürlich erwarte ich keine Rechtsberatung sondern eine ''Wissensberatung'' :P

Liebe Grüße aus Hamburg,

xRoot
 
Zwar sind Kundennummern immer gern gesehen und oft gewünscht aber eine zwingende Angabe ist es seltenst. Wenn die ganze (hinterlegte) und ggf. auch neue Anschrift im Schreiben steht und du dazu schreibst was genau du kündigst "sollte" der Anbieter das zuordnen können.

Solange es unterschrieben ist ;)
 
Genau, unterschreiben und evtl noch eine Kopie des Ausweises mit schicken damit sie die Daten und die Unterschrift prüfen können.
 
Dann bedanke ich mich für eure Antworten, ich werde mal den Anbieter ein kleines FAX zu schicken, ist der Postweg empfehlenswerter als der FAX weg oder ist das mitlerweile egal, kenne es von einer anderen Firma die nur per Post Akzeptiert.

Lg,

xRoot
 
Auf sowas sollte man nur zurückgreifen wenn man mit seinem Geld nichts besseres anzufangen weiss oder der Anbieter gar nicht mehr antwortet.

Ansonsten reicht auch ein Einschreiben, ggf. als Rückschein. Im Normalfall ist aber auch ein Fax ausreichend.

P.S.: Anbieter sind nicht verpflichtet eine Kündigung explizit zu bestätigen.
Keine Rechtsberatung. Nur meine persönliche Erfahrung.
 
Auf sowas sollte man nur zurückgreifen wenn man mit seinem Geld nichts besseres anzufangen weiss oder der Anbieter gar nicht mehr antwortet.

Ansonsten reicht auch ein Einschreiben, ggf. als Rückschein. Im Normalfall ist aber auch ein Fax ausreichend.

P.S.: Anbieter sind nicht verpflichtet eine Kündigung explizit zu bestätigen.
Keine Rechtsberatung. Nur meine persönliche Erfahrung.

Hallo,

ja, du hast recht das ist etwas das ich auch Heute gerlernt habe, ein Anbieter muss die Kündigung nicht bestätigen sondern nur den Kündigungswunsch akzeptieren und ausführen.
Ich hoffe einmal das der Anbieter die Kündigung Akzeptiert fals die überhaupt noch Leben.

Aber gut zu wissen, das eine Kündigung auch per Gerichtsvollzieher durch zu setzen ist. :) Wer weis wann im Leben, man dies mal braucht.
 
Aber gut zu wissen, das eine Kündigung auch per Gerichtsvollzieher durch zu setzen ist. :) Wer weis wann im Leben, man dies mal braucht.

Nein, ist sie nicht. Eine Kündigung ist nur vor Gericht durchsetzbar. Die Zustellung der Kündigung durch den Gerichtsvollzieher ist nur ein sicherer Nachweis, daß die Kündigung zu einem bestimmten Termin eingegangen ist (im Gegensatz zu einem Einschreiben, bei dem nur nachgewiesen wird, daß ein "beliebiges" Schreiben beim Empfänger abgegeben wurde). Mit dem Gerichtsvollzieher wird die Kündigung aber noch nicht gültig, da dieser sie nicht auf formelle Fehler prüft.
Zum Thema Kündigung per Fax: Die meisten Gerichte erkennen einen qualifizierten Sendebericht als Nachweiß für die Zustellung per Fax an, aber ein Anbieter kann eine Kündigung per Fax in den AGBs ausschließen - einzig die postalische Kündigung steht dem Kunden jederzeit unwiderruflich offen (und auch eine bestimmte Form muß nicht gegeben sein, solange der Kündigungswille klar wird und das zu kündigende Produkt eindeutig erkennbar ist).
 
Eine Kündigung bedarf lediglich die Willenserklärung von EINEM Vertragspartner.
Theoretisch reicht auch ein (vielleicht nicht umbedingt den besten Kumpel) Zeuge aus, der bestätigt dass Du die Kündigung geschrieben hast. Das ganze per Fax oder als Einwurf/Einschreiben per Post an den Anbieter.

Damit hast Du eine Willenserklärung abgegeben. Kommt da kein Widerspruch, so ist die Sache übern Tisch.

Das ist meine Meinung dazu...


Das soll keine Rechtsberatung sein, sondern eine Wissensberatung :P




Ich glaube, wir schweifen vom Thema ab :D
Jetzt noch was zum Thema:

Sofern deine aktuellen Daten dem Anbieter bekannt sind, ist eine Zuordnung bestimmt möglich.
 
Warum rufst nit einfach an dass se dir über die hinterlegte Mail einma deine Kundennummer senden sollen?

So viel Himphamp um so eine Nichtigkeit...
 
Bevor hier noch weiter spekuliert wird, informiert euch über Urteile, die vor Gericht entschieden worden sind. Ein Fax mit Sendebereicht heißt nicht automatisch, dass es anerkannt wird. Das Faxgerät kann beim Empfänger auch nur ein weißes Blatt ausgegeben haben. Ach, es gibt soviele Möglichkeiten wie Juristen das Auslegen können. Verwendet einfach mal Google und ihr werdet euch über die Formulierungen wundern.

Auch ein Zeuge bringt absolut nichts, wenn der Brief nicht zugestellt worden ist. Wie gesagt, googelt mal nach dem Thema. Ihr werdet sehr eigenartige Formulierungen lesen.
 
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