Kleingewerbe

stramsteiner

New Member
Guten Morgen zusammen :)

In Smalltalk weil ich keine Ahnung habe wo ich sonst damit hin soll...

1. Wie ist das jetzt eigentlich bei einer Kleingewerbe-Anmeldung (wenn ich keine UST ausweisen möchte), muss ich nach der Gewerbe-Anmeldung einen Brief an das Finanzamt schreiben in dem ich eine UST befreiung beantrage?

2. Meine Angemeldet Tätigkeit ist als "Web Design" beschrieben. Wenn ich auch "Web Hosting" anbieten möchte muss dann zwangsläufig die Angemeldete Tatigkeit erweitert werden? Oder sollte das kein Problem darstellen?

//EDIT Punkt 1 hat siche erledingt http://www.existenzgruender.de/01/02/01/08/01489/index.php ;)
 
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stramsteiner said:
Wenn ich auch "Web Hosting" anbieten möchte muss dann zwangsläufig die Angemeldete Tatigkeit erweitert werden?
Ja, auf jedenfall.

Oder sollte das kein Problem darstellen?
Nein, kostet nur nochmal 20 EUR oder so.

Und erweitere bei der Gelegenheit Deine Gewerbebeschreibung, daß evtl. noch mehr rein paßt. Z.B. würde streng genommen 'Programmierung' ebenfalls nicht in Deine Tätigkeit fallen. Aber evtl. machst Du doch mal was mit PHP? Vieleicht noch nicht jetzt, aber irgendwann mal...

Sehr allgemeine Begriffe sind z.B. 'Internet Dienstleistungen' oder noch allgemeiner 'IT-Dienstleistungen'.

huschi.
 
Huschi said:
Ja, auf jedenfall.
Z.B. würde streng genommen 'Programmierung' ebenfalls nicht in Deine Tätigkeit fallen. Aber evtl. machst Du doch mal was mit PHP?

Da hast Du vollkommen recht, werde ich gleich mit aufnehmen.

Huschi said:
Sehr allgemeine Begriffe sind z.B. 'Internet Dienstleistungen' oder noch allgemeiner 'IT-Dienstleistungen'

Währe es nicht sinnvoller direkt nur 'Internet Dienstleistungen' an zu geben? Ich meine da ist ja fast alles drin...

Vielen Dank für Deine schnelle Antwort
 
stramsteiner said:
Währe es nicht sinnvoller direkt nur 'Internet Dienstleistungen' an zu geben? Ich meine da ist ja fast alles drin...
Was glaubst Du, warum ich es vorgeschlagen haben? :)

huschi.
 
Aus eigener Erfahrung: Ja.

Das wesentliche ist eigendlich, daß aus der Beschreibung klar erkenntlich ist, ob es ein Dienstleistungs- oder ein Handelsbetrieb ist.

huschi.
 
Aus Interesse, wäre eine Bezeichnung wie Vorname Nachname Datentechnik auch möglich für ein Hosting Gewerbe? Vorallem dann wenn man auch noch einzelne Aufträge aus einer Richtung wie dem Programmieren oder der Beratung anbieten möchte?
 
Ja, ist möglich.

Bei einem Unternehmen ohne Firma kansnt du im Namen - neben dem Realnamen - auch abstrakte Namensbezeichnungen verwenden. Somit ist der Name des Unternehmens nicht zwingend an das Tätigkeitsfeld gebunden. Wenn gleich sich das bei Namen die nicht aus rein abstrakten Begriffen bestehen, natürlich empfiehlt.

Es könnte sein, dass reale Bezeichnungen auch mit dem Arbeitsfeld übereinstimmen müssen. In diesem Punkt bin ich mir etwas unsicher.
 
Huschi said:
Das wesentliche ist eigendlich, daß aus der Beschreibung klar erkenntlich ist, ob es ein Dienstleistungs- oder ein Handelsbetrieb ist.
Das bringt mich mal zu einer Frage. Was würde denn passieren wenn man z.B. angeben würde "IT Handel & Dienstleistungen". Vorteil, es würde einem freistehen auch mal ein paar Dinge zu verkaufen. Deine Aussage läßt mich allerdings vermuten das es irgendeinen rechtlichen Unterschied zwischen Handel und Dienstleistung gibt.
 
Als Händler ist man direkt zur doppelten Buchführung verdonnert.
Und kann sich nicht mehr um die UmSt. drücken.

huschi.
 
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