pesthoernchen
Registered User
Hallo,
ich führe gerade eine heiße Diskussion mit jemanden darüber das man nicht Eigentümer einer Domain wird, sondern Inhaber. Meiner Meinung nach ist folgendes Statement richtig oder sehe ich das falsch?
Gruss C.
ich führe gerade eine heiße Diskussion mit jemanden darüber das man nicht Eigentümer einer Domain wird, sondern Inhaber. Meiner Meinung nach ist folgendes Statement richtig oder sehe ich das falsch?
Bei dem Begriff Eigentum handelt es sich um einen sog. Rechtsbegriff und dafür sind spezielle Voraussetzungen zu erfüllen. Eigentum kann man mithin nur an einer Sache erlangen. Da die Rechtsposition an einer Domain nach deren Registrierung jedoch keine Sache darstellen kann, sondern "nur" ein Recht an diese begründen kann, spricht man von einer "Inhaberschaft". Dennoch stehen auch dem Inhaber einer Domain umfassende Rechte zu. Er ist daher befugt die Domain zu verkaufen, zu verpachten oder natürlich auch sie wieder aufzugeben/löschen. Somit wird der Kunde also Inhaber und nicht Eigentümer einer Domain. Eigentümer wird keiner, auch nicht der Registrar.
Gruss C.