Inhaber vs. Eigentümer

pesthoernchen

Registered User
Hallo,

ich führe gerade eine heiße Diskussion mit jemanden darüber das man nicht Eigentümer einer Domain wird, sondern Inhaber. Meiner Meinung nach ist folgendes Statement richtig oder sehe ich das falsch?

Bei dem Begriff Eigentum handelt es sich um einen sog. Rechtsbegriff und dafür sind spezielle Voraussetzungen zu erfüllen. Eigentum kann man mithin nur an einer Sache erlangen. Da die Rechtsposition an einer Domain nach deren Registrierung jedoch keine Sache darstellen kann, sondern "nur" ein Recht an diese begründen kann, spricht man von einer "Inhaberschaft". Dennoch stehen auch dem Inhaber einer Domain umfassende Rechte zu. Er ist daher befugt die Domain zu verkaufen, zu verpachten oder natürlich auch sie wieder aufzugeben/löschen. Somit wird der Kunde also Inhaber und nicht Eigentümer einer Domain. Eigentümer wird keiner, auch nicht der Registrar.

Gruss C.
 
Weder noch :D
Bundesverfassungsgericht said:
Entgegen vereinzelten Literaturstimmen (Koos, MMR 2004, S. 359 <360 ff.>; wohl auch Fezer, Markenrecht, 3. Aufl. 2001, § 3 Rn. 301) erwirbt der Inhaber hingegen weder das Eigentum an der Internet-Adresse selbst noch ein sonstiges absolutes Recht an der Domain, welches ähnlich der Inhaberschaft an einem Immaterialgüterrecht verdinglicht wäre.
Quelle...

Gruß flyingoffice
 
Hallo,

danke für dieses Urteil. Dort steht nämlich genau das was ich gesucht habe. Man wird kein Inhaber oder Eigentümer einer Domain sondern bekommt ein vertragliches Nutzungsrecht.

Gruss C.
 
Kein Problem. Ich befasse mich beruflich eh häufiger mit Jura :D

Gruß flyingoffice
 
Back
Top