Rein private Homepages sind nicht dazu verpflichtet aber sobald regelmäßige Aktivität zu verzeichnen ist bewegt man sich schon in einer Grauzone.
Was kann mir passieren, wenn das geforderte Impressum fehlt?
Verstöße gegen § 6 TDG oder § 10 MDStV lassen sich per Online-Recherche leicht feststellen – Abmahnvereine oder Konkurrenten sind da schnell mit Abmahnungen zur Hand. Das Bußgeld kann hierfür bis zu 50.000 Euro betragen.
Tipp: Die Platzierung des Impressums ist nicht genau geregelt. Es sollte aber leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein – wie etwa auf der Startseite.