Heise Urteil Urteilsbegründung endlich da

garfield

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So das Heise Forum hat endlich die Urteilsbegründung vom AG Hamburg erhalten.
Zum Heise Urteil
Hier im Volltext
Sind mehr Fragen offen als zuvor.
Wie wird sich das wohl entwickeln?
Jetzt müßten eigentlich die Entwickler der diversen Forensoftware einen Zensur Mod für Deutschland entwickeln.
Da ja eigentlich kein Beitrag ohne vorherige Kontrolle durch Anwalt, Moderator, Admin und andere Verantwortliche veröffentlicht werden darf.
Da regen sich alle über Google und China auf, wir leben in der einzig wahren Diktatur, gemerkt haben es nur noch nicht so viele.:mad:
 
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Das ist schon wirklich heftig, ich sitze hier kopfschüttelnd vor meiner Kiste. Mir hats die Sprache verschlagen.
 
Da gehts doch nicht um Zensur.
...Der Heise Zeitschriften Verlag verbreite in seinem Webforum Äußerungen von Nutzern "pressemäßig"...
scheint mir der Kern zu sein. Ein "normales" Forum macht das eben nicht pressemäßig.
 
mic said:
Da gehts doch nicht um Zensur. scheint mir der Kern zu sein. Ein "normales" Forum macht das eben nicht pressemäßig.

Das haben die Richter eben nicht deutlich gemacht, so ist da für alles die Tür offen.
Daraus lese ich mehr, dass jeder der ein Forum betreibt ein Unternehmer ist.
Da darf man mal gespannt sein, was bei der nächsten Instanz raus kommt.

Oder dieses Posting aus dem Heise Forum trifft es ziemleich genau.

Hausbesitzer sollten vor Sonnenaufgang...

...unbedingt die Wände ihres Hauses überprüfen. Denn es könnte ihnen
jemand über Nacht eine Aufforderung zu rechtswidrigem Verhalten
draufgepinselt haben -- was sie der Gefahr einer Abmahnung, "an der
Verbreitung von 'Leserkommentaren' mitzuwirken", aussetzt.
Insbesondere Anrainer von Autobahnen und vielbefahrenen Strassen
sollten aufmerksam sein, denn deren Gebäude stellen "besonders
gefährliche Einrichtungen" dar, weil sie aufgrund ihrer Eigenschaft,
von vielen Menschen gelesen und beschrieben werden zu können, eine
"pressemässige" Verbreitung von Meinung zulassen.
Man stelle sich nur vor: jemand sprüht eine Bombenbauanleitung an das
Brandenburger Tor! (Oder auch nur die Aufforderung sich
"machUniversalBeardsPlatt.exe" runterzuladen...) Die dadurch
entstehende Gefährdung der bundesrepublikanischen Demokratie
(respektive der unternehmerischen Individualentwicklung) steht doch
wohl klar in keinem Verhältnis zu dem bisschen Aufwand (mal abgesehen
von der Einschränkung der Freiheit der Meinung nebst deren
Verbreitung), den ein tägliches Prüfen aller Schmierereien an allen
öffentlich einsehbaren Gebäuden vor ihrer Freischaltung (= vor
Sonnenaufgang) "auf die rechtliche Zulässigkeit ihres jeweiligen
Inhalts" bringen wird! (Ganz nebenbei wird sich durch eine solche
Praxis der Arbeitsmarkt für Juristen deutlich entspannen lassen:
Anstellung als Gebäudeaussenreinigungskraft nur noch mit erstem
juristischen Staatsexamen!)

Allerdings wird sich dann wohl auch die Zahl der öffentlichen Gebäude
in den Hauptstädten nicht aufrecht erhalten lassen: denn wenn "die
Antragsgegnerin (die Haupt- oder die Hansestadt) nicht über genügend
Personal oder genügend technische Mittel verfügt, um die Einträge vor
ihrer Freischaltung einer Prüfung auf ihre Rechtmäßigkeit zu
unterziehen, dann muss sie entweder ihre Mittel vergrößern oder den
Umfang ihres Betriebs [ ...] beschränken."
Noch eine Mehrwertsteuererhöhung verkraften wir aber nicht. D.h. wir
müssen uns entscheiden: das Brandenburger Tor abreissen oder den
Reichstag? Oder vielleicht doch das Hamburger Ziviljustizgebäude?
 
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Ja dazu kann ich auch nichts mehr sagen, habe das die ganze Zeit mit Neugier verfolgt und bin empört und zugleich entäuscht über soviel bockmiest.

Aber was soll man da weiter zu sagen, leider entscheiden das andere Leute und wir als Forenbetreiber oder wie auch immer müssen damit leben oder eben nicht.

Gruß T
 
Hallo!
Ich gehe davon aus, das in der Sache noch nicht das Wort respektive Urteil gesprochen ist. Ansonsten, traurig, traurig, traurig, was das LG Hamburg da für Recht erklärt hat.

mfG
Thorsten
 
Das Problem ist.
Es gibt Strafrichter, Verkehrsrichter, Scheidungsrichter, alle die haben auf ihrem Gebiet Ahnung.
Es gibt keine Neue Medien Richter. Es gibt keine Kontrolle, ob Richter von dem Gebiet über das sie urteilen, überhaupt Ahnung haben.
Es gibt keine Weiterbildungsverpflichtung, wie sie jedem Hausarzt auferlegt wird, sonst gibt es weniger Geld.
Bei den Hamburger Amtsrichtern darf man wohl davon ausgehen, die letzte technische Neuerung die sie bewußt erlebt haben, war die Einführung der Mikrowelle.:mad:
 
Ob sie Ahnung von der Thematik haben oder nicht, müsste eigentlich aus ihrer Urteilsbegründung herrausnehmbar sein.
 
Es ist Zeit das Thema neu aufzufrischen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/72739

Nun hat das OLG Düsseldorf in einem anderen Fall ebenfalls entschieden. Aber diesmal zu Gunsten des Forenbetreibers. Interessant ist hierbei der Vergleich mit einer Diskussion im Fernsehen. Mir persönlich ist dies u.a. eine Anspielung auf das o.g. Verfahren, wo das Heise-Forum auf eine Ebene mit der Presse gesetzt wurde.

Aber lest selber.

huschi.
 
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Hallo liebe Mitlesenden,

vorgestern gab es Neuigkeiten: Das OLG Hamburg hat das Berufungsverfahren zum o.g. "Heise-Foren-Urteil" (damals Ladesgericht Hamburg) abgeschlossen und innerhalb kurzer Zeit eine schriftliche Begründung geliefert. (heise online)

Kurze Zusammenfassung:
Hier wird die ursprüngliche Überwachungspflicht eines Forenbetreibers in zwei Schritten relativiert:
a) Einem gewerblichen Forenbetreiber (z.B. heise.de) ist eine Überwachung eher zuzumuten als einem privaten Betreibers.
b) Nach Bekanntmachung eines rechtswidrigen Beitrages (mit sofortiger Löschung) ist dem Betreiber zu zumuten dieses Thema ständig zu beobachten, ob weiter Rechtsverletzungen auftreten.

huschi.
 
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