Haftung für (v)Server

webguerilla

New Member
Hallo zusammen,

ich bin neu hier im Forum und beschäftige mich derzeit mit den Grundlagen der Administration eines vServers bzw. allgemein eines Servers. Ich hoffe ich habe für meine Frage die richtige Kategorie gewählt...

Immer wieder lese ich auf diversen Seiten und auch hier im Forum, dass der Administrator im vollem Umfang für den Server haftet. Nach meiner Auffassung des deutschen Rechts ist dies pauschal nicht richtig und der Betreiber kann schlechtesten Falls als Störer haften, sofern er seine Pflichten (Absicherung des Servers) nicht erfüllt.

Im Falle eines gut abgesicherten Server und ohne eine fahrlässige Handlung dürfte der Administrator im Normalfall strafrechtlich nicht belangt werden, oder liege ich hier falsch?

Anders sieht es meiner Meinung nach bei zivilrechtlichen Forderungen aus. Der Hoster wird den Schaden (z.B. Traffikkosten) an den Kunden (Administrator) weitergeben und dieser muss - sofern der Verursacher/Täter nicht ermittelt wird - dafür aufkommen.
Wie sieht es bei Schadenersatzforderung Dritter aus? Können die Geschädigten wirklich den Administrator belangen, auch wenn dieser nachweislich nichts mit der Straftat/dem Schaden zu tun hat und der Server gut abgesichert war? Falls ja, greift hier eventuell eine gute Haftpflichtversicherung?

Andernfalls wäre das Risiko eines eigenen - wenn auch gut administrierten - (v)Server für keine Privatperson bzw. für kein Einzelunternehmen tragbar?!

Viele Grüße
Marco


Bitte beachtet, dass dies meine persönliche Meinung darstellt und meine Aussagen unter Umständen nicht richtig sind. Ich möchte mit diesem Post nur eine allgemeine Diskussion zu diesem Thema anregen.
 
Bei rechtlichen Sachen muss man höllisch aufpassen. Wir könnten hier nun natürlich über Details diskutieren, aber ob das richtig ist..?

Am Ende stehen in diesem Thread 30 Halbwahrheiten, und am Ende beruft sich sogar noch irgendwer darauf, weil er dachte, das hier wäre Rechtsberatung oder es stimmt alles, was wir schreiben.

Es ist zwar ein sehr interessantes Thema, aber solche Fragen sollten wir eventuell an Anwälte/Juristen weiter geben, die gerne bloggen oder Podcasts veröffentlichen :)
 
Wie sieht es bei Schadenersatzforderung Dritter aus?

Hier empfiehlt sich auf alle Fälle ein Blick in die AGB des Hosters - die bei Servern i.d.R. wesentlich umfangreicher sind als bei einem schlichten Webspace-Paket. Da herrscht Vertragsfreiheit - der Hoster wird sich schon aus Selbstschutz von allen auf ihn einprasselnden zivilrechtlichen Forderungen freistellen und diese an den Kunden weitergeben.
 
Danke für eure Antworten,
bei dem Schadensersatz Dritter geht es mir weniger darum, dass der Hoster diese an den Kunden weitergeben, dies wird wohl bei jedem vernünftigen Anbieter der Fall sein. Mir geht es eher darum, ob diese Forderungen dann gerechtfertigt sind und rechtlich durchsetzen lassen, da der Betreiber ja nicht gleich der Täter ist.
Vergleichbar wäre diese Situation wohl am ehesten mit den Urteilen zur Störerhaftung bei Filesharing in einem offenen WLAN. Ist das WLAN offen, haftet der Betreiber, ist es verschlüsselt und ein Unbefugter umgeht die Verschlüsselung und betreibt illegales Filesharing über den Anschluss, haftet der Betreiber nicht. Hier ist meines Wissens auch schon eine einfache (veraltete) Verschlüsselungsmethode ausreichend...

Eine öffentliche Diskussion über dieses Thema ist sicher schwierig und ein wenig heikel, aber die Idee mit dem bloggenden Anwalt gefällt mir gut :-)

Vielleicht hat ja auch schon jemand Erfahrung bzw. wurde zivil- und strafrechtlich belangt und kann seine Erlebnisse posten. Mir geht es hier weniger um kleine Beträge, die man noch aus eigener Tasche bezahlen kann... Eher um Beträge, bei denen es existenzgefährdend wird. Wobei wir auch hier wieder bei den "Halbwahrheiten" wären, die Gerichte entscheiden unterschiedlich und manchmal kommt es eben auf die Details an, aber man könnte sich wenigstens einen groben Überblick verschaffen.
 
Hallo webguerilla, willkommen im Forum!

Ich muss die Aussage von Valentin vielleicht noch etwas deutlicher formulieren: Was Du eigentlich brauchst, ist eine Rechtsberatung und die können und (vor allem) dürfen wir hier als Laien nicht geben.

Aus dem Stegreif kenne ich jetzt auch kein passendes Juristenforum, in dem Du die Frage stellen könntest, aber Du wirst sicherlich eines finden können, bzw. vielleicht kennt ja jemand anderes hier eines.

Auch wenn die Fragestellung sehr interessant ist, sollten wir es wohl besser damit belassen. Vielleicht könntest Du ja einen Link auf das Forum in dem Du landest (und die Diskussion dort) hier posten. Ich hoffe, das trifft auf Dein Verständnis. Danke!
 
Hallo, danke für eure Antworten.
Ich habe noch etwas recherchiert und eigentlich nur einen brauchbaren Artikel gefunden:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Urteil-Server-Inhaber-haftet-fuer-DDoS-Angriffe-141629.html

Dieser Fall liegt allerdings schon eine Weile zurück und gibt nicht genau unser/mein Problem wieder.

Meine Recherchen haben sonst nicht viel ergeben. Ich habe den Eindruck, dass es allgemein noch zu wenig Urteile in diese Richtung gibt, um die Lage (als Laie) richtig einschätzen zu können.

Falls ich etwas neues in Erfahrung bringe, werde ich mich wieder hier melden...
 
Ende Juli 2004 kam es zu DDoS-Attacken auf Server des Beklagten, woraufhin die Klägerin das gesamte Rechnersystem des Beklagten vom Netz nahm, sodass dieser seinen Kunden gegenüber keine Dienste mehr erbringen konnte.

Das klingt für mich so, als ob der Server(-betreiber) gar nichts falsch gemacht hat, sondern nur von einer Welle eingehenden Traffics getroffen wurde. Zumal es natürlich auch etwas schizophren ist, den Server einerseits wegen Traffic-Überschreitung ganz zu sperren und andererseits diesen Traffic trotzdem weiter in Rechnung zu stellen.
 
@Whistler danke für den Hinweis, da habe ich wohl etwas falsch aufgefasst/verstanden...

Bezüglich der Haftpflichtversicherung habe ich bei meinem Versicherer nachgefragt, da dieser seit kurzem Schäden aus "Datenaustausch und Internetnutzung" mitversichert. Die Bedingungen hierzu hören sich auch sehr gut an, aber leider wird u.a. "Host-Service-Providing" von der Versicherung ausgenommen...
 
Ich denke das eigentliche Problem liegt darin den eigentlichen Täter glaubhaft nachzuweisen. Möglicherweise muss auch zuerst der Serverbesitzer den Schaden ausgleichen um dann später diesen wiederum vom eigentlichen Verursacher zurückzuholen.
 
Sorry, wenn ich das Thema noch mal nach einer Woche aus der Versenkung hole. Aber da steht was, dass ich nicht so unkommentiert stehen lassen möchte:
Vergleichbar wäre diese Situation wohl am ehesten mit den Urteilen zur Störerhaftung bei Filesharing in einem offenen WLAN.
Nein, denn der Vergleich hinkt. Besser ist der Vergleich zu einer Autovermietung:
Der Anbieter hält die Autos bereit. Ein Mieter (=Betreiber nicht zwangsweise Fahrer) kann sich - neben der Leistung und Aussehen - im ersten Schritt entscheiden ob Vollkasko (=Managed) oder nicht. Zusätzlich ob er den Server selber fahren oder einen Fremden (Admin) fahren lassen möchte. Ab dann kann der Mieter alles mit dem Auto machen, was er möchte.
Wenn er ihn aber an die Wand fährt (=zugrunde konfiguriert) oder ihn sich klauen (=hacken) lässt oder ihn als Hindernis auf der (Daten-)Autobahn (=DoS-Angriffsziel/Spam-Schleuder) stellt, trägt er auch dafür die Verantwortung.
Egal ob der Mieter oder jemand anderes gefahren ist, egal ob er einen Führerschein hat oder nicht: Der Vermieter nimmt den Betreiber zu 100% in Haftung für anfallende Kosten.

PS: Keine Rechtsberatung, sondern nur der Versuch eines bildlichen Vergleichs.

huschi.
 
Guten Abend zusammen,

ich hatte da mal vor paar Jahren ein Verfahren wg. eines Kunden am Hals. Kann bei Interesse gerne mal die Klageschrift und das Urteil Posten. Ansonsten hab ich ne Visitenkarte von nem guten IT Anwalts... Bei Interesse einfach kurz melden. PM, Mail, whatever..
 
Hi Huschi.

alles klar. Dann werde ich mir morgen mal ne halbe Stunde nehmen und das Zeugs uploaden. Link gibts per PM. Bei interesse bitte melden. Link stelle ich dann per PM zu.
 
Jaja. Wer steht gleich wieder immer mal mit einem Bein im Knast.. Achja, das sind ja die Leute unter deren Nick "verfizierter Anbieter" steht...... *ichkriegnenkotzanfall* wenn ich sowas lesen muss...
 
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