webguerilla
New Member
Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum und beschäftige mich derzeit mit den Grundlagen der Administration eines vServers bzw. allgemein eines Servers. Ich hoffe ich habe für meine Frage die richtige Kategorie gewählt...
Immer wieder lese ich auf diversen Seiten und auch hier im Forum, dass der Administrator im vollem Umfang für den Server haftet. Nach meiner Auffassung des deutschen Rechts ist dies pauschal nicht richtig und der Betreiber kann schlechtesten Falls als Störer haften, sofern er seine Pflichten (Absicherung des Servers) nicht erfüllt.
Im Falle eines gut abgesicherten Server und ohne eine fahrlässige Handlung dürfte der Administrator im Normalfall strafrechtlich nicht belangt werden, oder liege ich hier falsch?
Anders sieht es meiner Meinung nach bei zivilrechtlichen Forderungen aus. Der Hoster wird den Schaden (z.B. Traffikkosten) an den Kunden (Administrator) weitergeben und dieser muss - sofern der Verursacher/Täter nicht ermittelt wird - dafür aufkommen.
Wie sieht es bei Schadenersatzforderung Dritter aus? Können die Geschädigten wirklich den Administrator belangen, auch wenn dieser nachweislich nichts mit der Straftat/dem Schaden zu tun hat und der Server gut abgesichert war? Falls ja, greift hier eventuell eine gute Haftpflichtversicherung?
Andernfalls wäre das Risiko eines eigenen - wenn auch gut administrierten - (v)Server für keine Privatperson bzw. für kein Einzelunternehmen tragbar?!
Viele Grüße
Marco
Bitte beachtet, dass dies meine persönliche Meinung darstellt und meine Aussagen unter Umständen nicht richtig sind. Ich möchte mit diesem Post nur eine allgemeine Diskussion zu diesem Thema anregen.
ich bin neu hier im Forum und beschäftige mich derzeit mit den Grundlagen der Administration eines vServers bzw. allgemein eines Servers. Ich hoffe ich habe für meine Frage die richtige Kategorie gewählt...
Immer wieder lese ich auf diversen Seiten und auch hier im Forum, dass der Administrator im vollem Umfang für den Server haftet. Nach meiner Auffassung des deutschen Rechts ist dies pauschal nicht richtig und der Betreiber kann schlechtesten Falls als Störer haften, sofern er seine Pflichten (Absicherung des Servers) nicht erfüllt.
Im Falle eines gut abgesicherten Server und ohne eine fahrlässige Handlung dürfte der Administrator im Normalfall strafrechtlich nicht belangt werden, oder liege ich hier falsch?
Anders sieht es meiner Meinung nach bei zivilrechtlichen Forderungen aus. Der Hoster wird den Schaden (z.B. Traffikkosten) an den Kunden (Administrator) weitergeben und dieser muss - sofern der Verursacher/Täter nicht ermittelt wird - dafür aufkommen.
Wie sieht es bei Schadenersatzforderung Dritter aus? Können die Geschädigten wirklich den Administrator belangen, auch wenn dieser nachweislich nichts mit der Straftat/dem Schaden zu tun hat und der Server gut abgesichert war? Falls ja, greift hier eventuell eine gute Haftpflichtversicherung?
Andernfalls wäre das Risiko eines eigenen - wenn auch gut administrierten - (v)Server für keine Privatperson bzw. für kein Einzelunternehmen tragbar?!
Viele Grüße
Marco
Bitte beachtet, dass dies meine persönliche Meinung darstellt und meine Aussagen unter Umständen nicht richtig sind. Ich möchte mit diesem Post nur eine allgemeine Diskussion zu diesem Thema anregen.