Haftung bei Vertragspartner

Butterkeks

New Member
Hallo,

ein Serverbetreiber Haftet ja immer für die Daten auf den Server. Wie weit Haftet man als Serverbetreiber wenn man auf dem Webserver Speicherplatz für einen Freund zur verfügung stellt und dieser im Impressum Inhaltlichverantwortlich ist und auf dieser Webseite dann Illigale Inhalte ablegt? Haftet dann auch der Serverbtereiber oder der Inhaltlichverantwortliche? Des weiteren Interessiert mich die Haftbarkeit bei nachgewiesenen übergriffen auf den Servern von zb Hackern, da es ja immer passieren kann und es immer lücken gibt und geben wird? Ist der Serverbetreiber auch dann verantwortlich oder nur die Hacker?

Freue mich über eure Antworten.

(Es ist klar das ihr keine Rechtsberatung macht, euer ''grundwissen'' reicht mir föllig als aussage.

MfG
 
Last edited by a moderator:
Also Ich glaube wenn die Website deines freundes auf deinem Server liegt und er Illegale inhalte drauf setz auf seine Seite und er ein Impressum drauf hat trägst du glaub ich eine gewisse mit schuld, da du dafür zu sorgen hast als Server betreiber, dass soetwa snicht passiert.
Bin mir aber nicht sicher deswegen will Ich mich da jetzt nicht fest legen.
 
Also Ich glaube wenn die Website deines freundes auf deinem Server liegt und er Illegale inhalte drauf setz auf seine Seite und er ein Impressum drauf hat trägst du glaub ich eine gewisse mit schuld, da du dafür zu sorgen hast als Server betreiber, dass soetwa snicht passiert.
Bin mir aber nicht sicher deswegen will Ich mich da jetzt nicht fest legen.

Mhm. Also ich lese immer wieder verschiedenes. Denn dieses Inhaltlichverantwortlich sagt für meinen Verstand: Der jenige ist für den Inhalt dieser Seite verantwortlich! Sonst wäre ein Impressum doch eigentlich total sinn los wenn man den im Impressum genannten nicht Haftbar macht sonden beim Provider noch die Daten des Betreibers verlangt..?
 
Man kann durchaus zur Mitstörerhaftung gelangen wenn du als Anbieter z.B. Abusemeldungen dazu nicht nachkommst.

Hallo,

das würde ich natürlich, aber angenommen jemand überspringt den schritt mit der ABUSE und leitet direkt rechtliche schritte ein?
Dann habe ich ja keine reaktions mäglichkeit..

MfG
 
Von der Mitstörerhaftung hab ich auch schonmal gehört. Soweit ich weiß, kann ein Opfer (mir fiel jetzt kein besserer Name ein) auch gegen den Hoster klagen. Soweit ich weiß winken die Hoster dann aber mit den AGB, in denen drin steht, dass der Vertragsnehmer für alles haftbar ist.

Sollte der Vertragsnehmer aus unbekannten Gründen nicht existieren, muss der Betreiber den Schaden tragen.

Keine Lust jetzt irgendwelche Gesetzestexte rauszukramen. Dafür ist es zu spät.

PS: Abuse-Meldungen nicht nachzukommen, kann manchmal auch nach hinten losgehen. Boah, des ist echt spät...
 
Meines Wissens kann ein Server-Betreiber als Mitstörer haftbar gemacht werden. Es kommt aber auch auf die Schwere des Vergehens an und ob der Betreiber ausreichende zumutbare Maßnahmen ergriffen hat. Ist ja ähnlich wie bei Forenbetreibern - die müssen i.d.R. auch erst handeln, wenn sie auf ein Problem aufmerksam gemacht wurden.
Der Ausschluß in den AGBs ist dabei erst mal relativ unbedeutet. Wenn ich einen Rechtsanspruch gegen der Serverbetreiber habe, kann ich diesen auch durchsetzen. Er erhält dann durch entsprechende AGB-Klauseln aber einen Schadenersatz-Anspruch gegenüber seinem Kunden.
 
Der Serverbetreiber hat einen Vertrag mit dem Hoster, in dem (bzw. den dazugehörigen AGBs) seine Haftung geregelt ist.
Selbstverständlich kann er mit seinem "Freund" einen weiteren Vertrag schließen, in dem er die Haftung weiterreicht.

Das heißt aber nur, daß er dann seinen Freund in Regreß nehmen kann, wenn man bei ihm Schadensersatz geltend macht (wie es der Hoster beim Haupt-Serverbetreiber ja auch tut). Vorausgesetzt natürlich, die Schuldfrage läßt sich eindeutig klären, der Vertrag mit dem Feund ist rechtlich gültig und bei ihm ist überhaupt etwas zu holen.
 
Soweit ich weiß winken die Hoster dann aber mit den AGB, in denen drin steht, dass der Vertragsnehmer für alles haftbar ist.

Naja nur weils ein Schriftstück gibt das besagt das ich von jeglicher Haftung ausgenommen bin wenn ich zusehe wie jemand einen anderen umbringt, heisst das nicht das ich nicht mit dran bin, wegen Beihilfe und/oder unterlassener Hilfeleistung.

Man kann Gesetze nicht einfach mit nem Stück Papier und 2 Unterschriften "aushebeln" ;)

Deswegen sollte man sich bei sowas auch immer anwaltlichen Rat einholen.
 
Da natürlich nicht. Aber sofern die AGB nicht einfach kopiert ist, hat ein Anwalt diese hoffentlich geschrieben. So kann man klar stellen, dass der gröbste Mist abgeblockt wird. Ansonsten wäre es nicht möglich in D ein Hosting-Unternehmen zu betreiben. Es scheint sogar so gut zu laufen, dass gerade in Deutschland es am günstigsten ist. Sieh dir mal die Preise im Ausland an.

EDIT: Obwohl Urkainische vServer sind recht günstig oO
 
Last edited by a moderator:
Auch wenn ein Anwalt die AGB geschrieben hat, ist der Serverbetreiber erst mal in der (Störer-)Haftung. Wenn ich einen entsprechenden Rechtsanspruch habe, den ich gegen ihn geltend machen kann, dann interessiert mich herzlich wenig, ob der mit seinem Kunden einen Vertrag hat, um Forderungen auf ihn abzuwälzen. Das kann er dann hinterher mit seinem Kunden klären bzw. Schadenersatz fordern.
 
Ja, da hast du Recht danton. Gibt es Fälle bei großen Hostern vorgekommen sind. Die meisten schalten mit ihren Script ja schon einer kleinen UDP-Flood ab. Wie sieht es dann aus, wenn durch den Angriff trotzdem ein kleiner Schaden entstanden ist (z.B. Webshop kurzfristig nicht erreichbar). Dann könnte man ja theoretisch gegen jeden Hoster angehen, dessen Kunden mal einen kurzzeitigen Angriff ausprobieren.

Ist man als Angegriffener überhaupt verpflichtet eine Abuse-Mail zu schreiben?
 
Den Hoster trifft ja nur die Störer-Haftung und da spielt ja auch noch mit, in wieweit der Hoster seinen Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen ist. Das nachzuweisen dürfte schwierig werden und ich könnte mir vorstellen, daß dieser Weg nur in Ausnahmefällen gegangen wird, wenn der Verursacher nicht zu packen ist. Oder anders ausgedrückt: Wenn der Verursacher über ein Impressum identifizierbar ist, warum dann umständlich versuchen, den Serverbetreiber zu ermitteln und in Störerhaftung zu nehmen?
 
Weil nicht jeder, der einen Server betreibt, auch einen Webserver laufen hat. Aus dem Grund hab ich gefragt. In manchen Fällen ist der Mieter nicht ermittelbar. In den meisten Fällen ist es dann aber auch noch ein Server im Ausland. Da hat man meistens eh schlechte Karten.

Also zum Thema: Generell steht der Betreiber in der Haftung, die er dann ggf. selbst zivilrechtlich vom Mieter einklagen kann. Meist läuft es ja so ab, dass der Server bei Missbrauch deaktiviert wird (zumindest in D).
 
Last edited by a moderator:
Back
Top