GNU/GPL und Behörde

killerkarotte

Registered User
Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage zu GNU/GPL Lizenzen. Wenn jemand eine Open Source Software in einer Behörde einsetzen will, wie siehts da mit den Lizenzbestimmungen aus? Die Lizenz lautet:

For all non-commercial[1] use the software can be downloaded under the GPL. For all non-commercial use I grant the end-user permission to download DansGuardian 2. Upon your downloading of DansGuardian 2 for non-commercial use I license it under the GPL.

und weiter:

Definitions

[1] Non-Commercial Use: Includes home users, installation and use by educational establishment employees, and other non-profit making organisations such as charities, social clubs, etc.

[2] Commercial Use: Use (running, selling, installing for a charge, installing as part of a service, developing further and selling, using as part of a product) by any commercial or non-commercial organisation. Commercial use specifically excludes use (running and installing) by educational establishments and others listed under non-commercial use. Commercial use specifically excludes the act of selling DansGuardian 2 as part of an unix-like OS distribution by companies such as RedHat or Mandrake or their resellers.

Ich würde es ja so sehen, dass eine Behörde eine "non-profit making organisation" ist (Abs1) aber bereits in Abs.2 komm ich ins Grübeln (non-commercial organisation).

Weiß jemand etwas Genaueres ?

Grüße
KK
 
Rechtsberatung kann ich hier nicht geben, aber eine kommerzielle Nutzung meint eine Nutzung die die Verbreitung der Software DansGuardian gegen ein Entgelt vorsieht. Indem ihr das Produkt nur nutzt, damit aber keine Gewinnabsichten verfolgt, sollte der Nutzen ok sein. Im Zweifelsfall würde ich einfach eine E-Mail an den Hersteller schicken und ihn ganz konkret die Frage stellen.

Grüße
Sinepp
 
Mich würde in dem Zusammenhang mal interessieren, ob man überhaupt so ein Splitting anstellen kann, wenn der eine Zweig die GPL adressiert.

Ich dachte immer GPL ist GPL ist GPL und sonst nichts. GPL-Software darf man verkaufen, wenn man jemanden findet, der bereit ist den Preis zu zahlen.
Er kann sich die Software ja auch für lau besorgen - immerhin steht sie unter GPL, was bedeutet, dass der Quelltext ohne Diskriminierung und Behinderung jedem frei zugänglich ist.

Oder verstehe ich da was an der GPL falsch?
 
Und das mit dem Verkaufen von GPL-Software ist an strenge Bedingungen geknüpft.
Nö, die Software muss einfach unter der gleichen Lizenz stehen und der Quellcode muss mitgeliefert werden (oder auf Anfrage ausgehändigt). Ansonsten gibts da nix.
 
der Quellcode muss mitgeliefert ... oder auf Anfrage ausgehändigt (werden)
Ich denke mal, dass das in den Augen einer Firma, die gewohnt ist Closed Source zu verkaufen durchaus sehr streng erscheint... ;)

Was mir bei der Erklärung der Split Licenses in Wikipedia nicht gefällt ist der Satz unter "Nachteile", der erklärt, dass der Urheber sich die Möglichkeit vorbehält, die freie Entwicklung des Projektes einzustellen (und eine Closed Source Lizenz für die Weiterentwicklung einzusetzen).
 
Ich denke mal, dass das in den Augen einer Firma, die gewohnt ist Closed Source zu verkaufen durchaus sehr streng erscheint... ;)
Dann würde die Firma aber schon von Anfang an nicht zur GPL greifen. ;)
Zumindest nicht, wenn sie nur annäherend Ahnung von dem haben, was sie eigentlich machen.

Was mir bei der Erklärung der Split Licenses in Wikipedia nicht gefällt ist der Satz unter "Nachteile", der erklärt, dass der Urheber sich die Möglichkeit vorbehält, die freie Entwicklung des Projektes einzustellen (und eine Closed Source Lizenz für die Weiterentwicklung einzusetzen).
Sofern du/die Firma alleiniger Entwickler der Software bist und niemand sonst etwas beigetragen hat (im Sinne von Quellcode, Mediendaten o. ä.), ist das jederzeit auch ohne duale Lizensierung möglich. Version 1.x unter der GPL und wenn es gut läuft Version 2.x unter einer proprietären, gewinnorientierten Lizenz.
 
Ansonsten gibts da nix.
Schon reingefallen. Du vergisst das Wichtigste: die GPL/Lizenz selbst. :)
Ausserdem müssen konkrete Modifikationen/Verbesserungen/Bugfixes dem Autor/Autorenteam mitgeteilt werden.

Was ich eigendlich bezwecke, ist klar zu machen, daß der Satz "GPL-Software darf man verkaufen, wenn man jemanden findet, der bereit ist den Preis zu zahlen." nicht auf die leichte Schulter zu nehmen ist.

huschi.
 
Schon reingefallen. Du vergisst das Wichtigste: die GPL/Lizenz selbst. :)
Das war für mich durch "muss einfach unter der gleichen Lizenz stehen" abgedeckt.

Ausserdem müssen konkrete Modifikationen/Verbesserungen/Bugfixes dem Autor/Autorenteam mitgeteilt werden.
Das steht wo genau? Der einzige Abschnitt, der etwas ähnliches aussagt, wäre:
http://www.gnu.org/licenses/gpl.txt said:
If the software is modified by someone else and passed on, we
want its recipients to know that what they have is not the original, so
that any problems introduced by others will not reflect on the original
authors' reputations.
Aber das ist nicht das selbe, das du gemeint hast.
 
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