Geschäftliche E-Mails als SPAM ablehnen

Floezen

New Member
Hallo,

vor längerer Zeit ging mal ein Gerichtsurteil durch die Presse, dass dazu verpflichtet bei geschäftlichen Mailadressen auch den SPAM Ordner regelmäßig zu prüfen.

-> Gericht: Nutzer von geschäftlichen E-Mails müssen Spam-Ordner täglich kontrollieren

Wäre es statthaft, die E-Mail einfach komplett abzulehnen?

So z.B.:

<xxx@yyy.de>: host mx1.yyy.de[zzz.zz.zz.zz]
said: 554 5.7.1 This email from IP vv.vvv.vv.vvv has been rejected. The
email message was detected as spam. (in reply to end of DATA command)

Wir erhalten so etwas häufiger von einer Verwaltung und sollen dann das Fax bemühen, um den Schriftverkehr sicherzustellen...

Grüße
Floezen
 
(Einigermaßen) Sichere Auskunft kann Dir da nur ein Anwalt geben.

Grundlegend ist blockieren von eMails im Geschäftsverkehr als Spam ein rechtlich zweischneidiges Schwert bzw. immer noch eine Grauzone - sobald Du die Mail angenommen hast (und das ist sie z.B. auch schon durch Deinen Mailserver, der ggf. die Spamüberprüfung macht) bist Du rechtlich gesehen in der Pflicht. So zumindest meistens die aktuelle Interpretationslage.
 
Komplett ablehnen ist bei den Großen der Branche nicht unüblich - sie z.B. gerade wieder die Rubrik "Vorsicht Kunde!" der c't.
In diesem Fall hat sich HP taub gestellt und war erst nach Eskalation in die Regionalpresse zu einer Antwort zu bewegen.
 
leider fehlt zu dieser Thematik eine rechtverbindliche Grundsatzentscheidung. Solange gillt vermutlich "wo kein Kläger..."

Ich wäre mir auch nicht so sicher, ob eine Firma, die Mails als Spam ablehnt genau so entspannt reagiert, wenn ihre eigenen (Rechnugs)Mails vom Kunden als Spam abgelehnt werden...
 
Wenn du die Mail wirklich ganz vorne mit 5xx ablehnst, ist sie nach meinem Verständnis niemals in deinen "Gefahrenbereich" übergegangen.
Da der Absender darüber auch eine Unzustellbarkeitsnachricht erhält*, sollte ihm dann klar sein, dass du sie nie erhalten hast.
Sonst könnte man dir ja auch an nichtexistente Adressen was schicken und dann klagen ;)

Ich meine, dass es mal vom LG Hamburg ein Urteil gab, nach dem eine E-Mail als zugestellt gilt, wenn einer der im MX-Record benannten Mailserver das Teil mit 2xx-Code angenommen hat. Das wäre rechtlich vergleichbar mit dem eingeworfenen Brief im Briefkasten an der Haustür.
Von daher wäre auch alleine deshalb die Variante des Ablehnens während der SMTP-Transaktion grundlegend sinnvoll - wenn man die Mail denn ablehnen will.
Momentan finde ich nur leider das Aktenzeichen nicht mehr...

Grundsätzlich würde ich aber zumindest im geschäftlichen Bereich die Hürde für das Ablehnen während der SMTP-Transaktion sehr hoch wählen und den Rest als Spam getagged sammeln; Infizierte Mails würde ich dennoch auf jeden Fall sofort abweisen (denn sonst wärst du irgendwann möglicherweise in der Pflicht auch noch diese Mails durchzuwühlen...).


Nur eigene Meinung, keine Rechtsauskunft


* Zumindest das ist nicht dein Problem sondern das des Absenders resp. dessen Mailservers.
 
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