Gericht stoppt Drossel-Pläne der Telekom

Ich bezweifle, dass dieses Urteil in den nächsten Instanzen Bestand haben wird.
Was ich mir allerdings vorstellen könnte: die Pflicht, noch viel deutlicher zu kennzeichnen, wie viel man eigentlich bekommt (auch in Hinblick auf die Wettbewerber) und evtl. darf der Begriff Flatrate nicht mehr verwendet werden.

Das wäre zumindest, was ich persönlich mir vorstellen kann.
 
Befürchte ich auch fast...aber zumindest für Bestandskunden könnte das noch interessant werden. Die ISP können ja nicht so einfach den Begriff Flatrate aus laufenden Verträgen streichen.
 
Dem Gericht ging es m.E. auch nur um die Produktkennzeichnung bzw. Auslobung. Das Produkt an sich wurde zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt. Nach aktuelle Gesetzeslage steht es der Telekom frei, rückwärtsgewandte Volumentarife am Markt anzubieten, um darüber ihre verkorkste Peering-Politik durchzusetzen.
 
Im Mobilfunk ist das ja relativ transparent, weil dort immer groß steht "500 MB Flat", o.ä. und genau das wird die Telekom dann vermutlich(!) auch in Zukunft machen müssen.
Selbstverständlich gilt das auch für andere Provider und ich sehe das auch positiv, das hilft dem Wettbewerb.
 
Selbstverständlich gilt das auch für andere Provider und ich sehe das auch positiv, das hilft dem Wettbewerb.

Nicht nur dem Wttbewerb, es hilft vor allem dem Kunden, sich vor einer Anbieterwahl besser zu informieren :)
 
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