Fristgerechte Kündigung bei 1&1 nicht durchgeführt

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Deleted member 11691

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[Done] Fristgerechte Kündigung bei 1&1 nicht durchgeführt

Hallo,

ich wollte mich mal hier versichern. Und zwar mal zu den Informationen:

Ich habe 2 vServer bei 1&1, welche ich fristgerecht kündigen möchte, also erstmal auf vertrag.1und1.de gegangen, gekündigt, Kündigungsbestätigung ausgedruckt, eingescannt und losgeschickt.

Das Problem:
Zu den Fettgedruckten Vorgängen kam es nie, da beim öffnen des Links zu der PDF-Datei immer ein Internal Server Error aufgetreten ist. Nun, das ging jetzt so lange weiter, bis ich jetzt im nächsten Jahr der Mindestvertragslaufzeit stecke. 1&1 antwortete auf die Mail bezüglich des Fehlers nicht.

Die Frage:
Wird mein Server trotzdem von 1&1 gekündigt?
Muss mein Server von 1&1 gekündigt werden, wenn ich das wollte, der Link zur PDF jedoch nicht erreichbar war?

Liebe Grüße,
PCFreund
 
Last edited by a moderator:
Warum hast du überhaupt einen Vertrag mit denen? Dürftest du gar nicht :D
 
Ohne Rechtsexperte zu sein*:

Falls das hier angegebene Alter stimmt, wäre der Vertrag wenn deine Eltern das wollten ohnehin anfechtbar.

Meines Wissens muss man nicht zwingend ein Kündigungsformular benutzen - in der Regel reicht es aus, formlos ein Fax oder einen Brief mit "Guten Tag, ich bin $name und will Vertrag $vertragsnummer zum nächstmöglichen Termin kündigen, Vielen Dank, $unterschrift".

Wann hast du denn 1&1 darüber informiert, dass die PDF nicht funktioniert? Falls es VOR dem Kündigungstermin war und 1&1 darauf besteht dass Kündigungen mit dem offiziellen 1&1-Kündigungsformular zu erfolgen haben, hättest du gute Chancen auch jetzt noch aus dem Vertrag zu kommen.

Schreib notfalls mal an davis @ 1und1.de (das ist ausnahmsweise mal kein Scherz) - dort wird in der Regel schneller geantwortet als unter der normalen Supportadresse ;)


*=KEINE Rechtsberachtung nur PERSÖNLICHE MEINUNG
 
Ich bin 15 und wohne in Österreich. Ich habe mir damals einen Vertrag geholt ohne meine Eltern danach zu fragen.

Also: Ich habe die E-Mail losgeschickt, als ich gesehen habe dass der PDF-Link nicht funktioniert. Also so ca. 5 Minuten nach klicken des Bestätigung-Buttons für die Kündigung.
 
Ich bin 15 und wohne in Österreich. Ich habe mir damals einen Vertrag geholt ohne meine Eltern danach zu fragen.

Also: Ich habe die E-Mail losgeschickt, als ich gesehen habe dass der PDF-Link nicht funktioniert. Also so ca. 5 Minuten nach klicken des Bestätigung-Buttons für die Kündigung.

Interessant ist eher, wann Du die E-Mail an 1 und 1 sendetest, und wann dein neuer Vertrag anlief.
 
Das weiß ich leider nicht mehr, da ich mein komplettes E-Mail Eingangs- & Ausgangs-Postfach geleert habe.

Ich bin mir aber sicher, dass ich die mehr als 4 Tage vorher losgeschickt habe.
 
Keine Rechtsberatung!: Du könntest durch Vorlage deines Ausweises oder Geburtsurkunde bei 1&1 nachweisen, dass du zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (und auch jetzt) nicht voll geschäftsfähig warst - somit könnte der Vertrag dann rück abgewickelt werden.

Das _kann_ allerdings auch nach hinten losgehen, da du durch wissentlich falsche Angaben eine Dienstleistung erschlichen hast.
 
Das _kann_ allerdings auch nach hinten losgehen, da du durch wissentlich falsche Angaben eine Dienstleistung erschlichen hast.

Soweit ich mich erinnere, wird in den AGB nichts von "mindestens 18 Jahren" oder Volljährigkeit geschrieben. Auch während der Bestellung muss kein Alter angegeben werden.
 
Ich kenne die Rechtslage in Österreich nicht, aber bei uns in Deutschland kannst du Verträge mit regelmäßgen Kosten (Server-Miete, Vertragshandy, etc.) nur mit Einverständnis der Eltern abschließen, wenn du noch keine 18 bist. In diesen Fällen greift der "Taschengeld-Paragraph" nämlich nicht.
@TE: Wenn du über vertrag.1und1.de kündigst, wird die Kündigung erst gültig, wenn du auch das Fax unterschrieben zurück geschickt hast. Du kannst aber auch ganz normal per Brief kündigen. Die formlose Kündigung per Fax hat 1&1 schon vor einiger Zeit ausgeschlossen - da wird nur noch das Formular von v.g. Webseite akzeptiert.
 
In diesen Fällen greift der "Taschengeld-Paragraph" nämlich nicht.
Kannst du mir diesen Paragraphen bitte einmal zitieren? Speziell die Stelle an der steht, dass man keinen Vertrag mit regelmäßigen Kosten ohne Zustimmung der Eltern abschließen darf.

In meiner Wirtschaftsrechtvorlesung meine ich mitbekommen zu haben, dass dieser Paragraph vom einen auf den anderen Tag durchaus mal anders interpretiert wird ...
 
BGB §110 Bitte schön.
Die gängige Ansicht ist meines Wissens immer noch, daß Dauerschuldverhältnisse (und ein Mietvertrag für einen Server ist nichts anderes) nicht unter diesen Paragraphen fallen. Du gibst ja Geld aus, welches du noch gar nicht hast.
Laut Wikipedia scheint der Taschengeldparagraph in Österreich etwas weniger restriktiv zu sein.
 
Du gibst ja Geld aus, welches du noch gar nicht hast.
Wenn ich die komplette Vertragslaufzeit im voraus bezahle, ist das überhaupt kein Problem.
Bei S4Y ist es z.B. problemlos möglich, einen Server 12 Monate laufen zu lassen - und hier auch entsprechend 12 Monate zu bezahlen.

So verallgemeinern sollte man diesen Paragraphen nicht zu sehr .... es kommt ja doch sehr auf den speziellen Fall an.
 
Du kannst bei S4Y einen Abrechnungszeitraum von 12 Monaten wählen, aber nach den 12 Monaten mußt du dann wieder zahlen, denn der Vertrag endet ja nicht automatisch, sondern muß immer noch gekündigt werden. Es bleibt also ein Dauerschuldverhältnis.
 
Ich habe 2 vServer bei 1&1, welche ich fristgerecht kündigen möchte, also erstmal auf vertrag.1und1.de gegangen, gekündigt, Kündigungsbestätigung ausgedruckt, eingescannt und losgeschickt.

[…]
Wird mein Server trotzdem von 1&1 gekündigt?
Rechtliche Fragen bzgl. deiner Minderjährigkeit mal außen vorgelassen:

Hast du dich in irgendeiner Form mit dem Support von 1&1 in Verbindung gesetzt und eine Kündigungsbestätigung erhalten? Falls nein, werden die Verträge nicht gekündigt. Das Kündigungsdatum deiner Verträge sollte auch im Control Center angezeigt werden.
 
Ich meine, bei der Kündigung meines DSL-Vertrages wäre das Kündigungsdatum nicht im Control-Center zu sehen gewesen sondern nur unter vertrag.1und1.de.
 
Es bleibt also ein Dauerschuldverhältnis.
Was laut §110BGB zunächst einmal nichts verbotenes wäre ...

Ich möchte damit lediglich darauf hinweisen, dass man nicht alles mit diesem "Taschengeldparagraphen" erschlagen sollte - denn vor Gericht muss das nicht immer Bestand haben, was man hier so predigt ...
 
Okay, 1und1 hat auf meine Mail, in welcher steht, dass ich den Vertrag sofort gekündigt haben möchte, da der Link zur PDF-Datei ja nicht funktioniert hat, geantwortet, dass mein Vertrag nun gekündigt wird. Es steht auch schon "Gelöscht." beim Status des Vertrages.
Ich danke euch!
 
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