Free-Webspace und eine AGB

  • Thread starter Thread starter dereine
  • Start date Start date
D

dereine

Guest
MOIN MOIN

Ich habe mal eine Frage,
ich will Kostenlosen Webspace anbieten,
bzw tue ich schon, löl

so meine Frage:

-Auf was muss ich achten??
-und Was sollte so drin stehen

mfg
dereine
 
Hallo!
Enthalten sein sollte:
- Wer bietet an
- Was wird angeboten (genaue Definition)
- Preise (auch wenn es kostenlos ist [0 €], eventuell Verweis auf eine Preisliste)
- Wo wird die Dienstleistung erbracht
- Gerichtsstand
- Zahlung/Zahlungsverzug
- Dauer des Vertragsverhältnisses
- Kündigung
- Recht zur Außerordentlichen Kündigung
- Vertragsstrafen
- Gründe zur fristlosen Kündigung
- Salvatorische Klausel
- ...

Als erstes solltest du aber bei deiner Stadt/Gemeinde ein Gewerbe anmelden. Geschäftsbedingungen benötigst du schließlich nur wenn du auch ein Geschäft betreibst, oder?

mfG
Thorsten
 
Muss ich den ein Gerichstand haben bzW Gewerbe Anmelden
weil das ist ja alles Kostenlos ???

mfg
dereine
 
Hi einer,

ich denke nicht, dass Du ein Gewerbe anmelden musst.

Ein Gewerbe muss nur derjenige anmelden, welcher sich gewerblich betätigt, d.h. also Dienstleistungen anbietet mit der Absicht damit Gewinn zu erzielen.

Das ist bei Dir nicht der Fall, folglich musst Du auch kein Gewerbe anmelden.

Gute Nacht
tim
 
Hi einer,

§13 ist ungültig, da in einer AGB ganz genaue Angaben gemacht werden müssen.

Sie bekommen xx GB Traffic für eine Spende von xx EUR.

Hier handelt es sich dann aber nicht mehr um eine Spende, sondern um Gewinn den Du erzielst/erzielen willst. Damit hättest Du wieder ein Gewerbe anzumelden.

An Deiner Stelle würde ich hier die 2 GB anbieten und mehr nicht.


tim
 
Hallo!

Wenn jemand Allgemeine Geschäftsbedingungen verfasst, dann doch wohl mit der Absicht ein Geschäft zu betreiben bzw. zu unterhalten. Die Diskussion ist insofern sinnfrei, als das es hier scheinbar nicht um die geschäftsmäßige Ausübung einer Tätigkeit gehen soll.

Denn ob ein Geschäft oder Unternehmen Gewinn macht oder nicht spielt vorerst überhaupt keine Rolle.

Mit Spenden wäre ich ebenso vorsichtig. Wenn ich für irgend jemanden oder irgend etwas spende – dann möchte ich für meine Steuererklärung selbstverständlich auch eine Spendenquittung. Das muss aber auch der Spendenempfänger seinem Finanzamt mitteilen.

Einzige Möglichkeit die ich momentan sehe:
Du stellst einen kostenlosen Freundschaftsdienst zur Verfügung. Solltest du aber, in irgendeiner Form Einnahmen durch diesen Dienst erzielen, so sind diese selbstverständlich bei deiner Einkommenssteuererklärung anzugeben. Völlig unabhängig davon ob du dadurch einen Gewinn erwirtschaftest oder nicht
 
@Tim

Ich habe es geändert besten dank für den hinweiss

Aber sollte mann auch nicht so eine AGB Machen ????
was kann zum Beispiel Entfernt werden von meiner agb
oder was sollte ich dran ändern ???

mfg
dereine
 
Last edited by a moderator:
@Thorsten:

Der Schwerpunkt liegt eher auf der Absicht, und die ist hier nicht gegeben.
Zu den AGB habe ich mich nicht geäussert, denn da kenne ich mich leider zu wenig aus, vielleicht reicht hier ja "Vertragsbedingungen" als Überschrift.

Desweiteren sollte hier der Thread beendet werden, denn das was wir hier gerade versuchen nennt sich Rechtsberatung. Und die darf nur von Rechtsanwälten durchgeführt werden.

tim
 
Warum schon schließen?
Der Begriff 'Rechtsberatung' ist noch nicht wirklich erfüllt, ausser einer der Poster ist studierter Jurist. Ansonsten ist dies jeweils die persönliche, laienhafte Meinung.
Ich, als Selbständiger und nicht Jurist, kann allerdings aus meiner Erfahrung schöpfen und folgendes sagen:

Gewerbeschein sollte schon sein. Die 20 Mücken zahlen sich spätestens in der Steuererklärung aus, wenn man plötzlich alle Fachbücher und die Miete für den Server absetzen kannst.
Und spätestens wenn Du Werbeeinblendungen mit reinbrings, wirst Du am Gewerbeschein nicht vorbei kommen.

Was man kürzen könnte:
Alles was Du überflüssiger Weise aus einer anderen AGB mit kopiert hast. (Stichwörter vServer und root-Server!)
Der Paragraph 8 'Haftung, Schadensersatzansprüche' ist sehr lang und behandelt nicht einmal DEINE Schadensersatzansprüche bei evtl. Mißbrauch.

Insgesammt ist das alles ziemlich ausgeartet. Ich würde §1-5 (fast) so lassen, §6-8 entsprechend kürzen, §9 in §7 und §13 in §2 einbinden, und §15 zu §9 machen. Dann ist das bereits halb solang und dennoch ausreichend.
Evtl. noch eine Klausel 'basierend auf deutschen Recht' einsetzen. Dies ist vorallem bei ausländischer Kundschaft entscheidend.

huschi.
 
Die 20 Mücken zahlen sich spätestens in der Steuererklärung aus, wenn man plötzlich alle Fachbücher und die Miete für den Server absetzen kannst.
Äh, aber Absetzen doch nur, wenn mit Gewinnen aus diesem Gewerbe verrechenbar, oder ? Also, nicht z.B. mit Einkünften aus anderweitig "abhängig beschäftigter" Tätigkeit, richtig?
 
miko93 said:
Äh, aber Absetzen doch nur, wenn mit Gewinnen aus diesem Gewerbe verrechenbar, oder ?
Erstens darfst Du Umsatzsteuer für das Gewerbe zurückfordern.
Zweitens macht man am Jahresende nur eine Steuererklärung. Und Verluste im gewerblichen Bereich können zu Gewinnen werden, wenn Du weitere zu versteuernde Bezüge erhälst.

huschi.
 
Back
Top