Warum schon schließen?
Der Begriff 'Rechtsberatung' ist noch nicht wirklich erfüllt, ausser einer der Poster ist studierter Jurist. Ansonsten ist dies jeweils die persönliche, laienhafte Meinung.
Ich, als Selbständiger und nicht Jurist, kann allerdings aus meiner Erfahrung schöpfen und folgendes sagen:
Gewerbeschein sollte schon sein. Die 20 Mücken zahlen sich spätestens in der Steuererklärung aus, wenn man plötzlich alle Fachbücher und die Miete für den Server absetzen kannst.
Und spätestens wenn Du Werbeeinblendungen mit reinbrings, wirst Du am Gewerbeschein nicht vorbei kommen.
Was man kürzen könnte:
Alles was Du überflüssiger Weise aus einer anderen AGB mit kopiert hast. (Stichwörter vServer und root-Server!)
Der Paragraph 8 'Haftung, Schadensersatzansprüche' ist sehr lang und behandelt nicht einmal DEINE Schadensersatzansprüche bei evtl. Mißbrauch.
Insgesammt ist das alles ziemlich ausgeartet. Ich würde §1-5 (fast) so lassen, §6-8 entsprechend kürzen, §9 in §7 und §13 in §2 einbinden, und §15 zu §9 machen. Dann ist das bereits halb solang und dennoch ausreichend.
Evtl. noch eine Klausel 'basierend auf deutschen Recht' einsetzen. Dies ist vorallem bei ausländischer Kundschaft entscheidend.
huschi.